Bürgergeld: So übernimmt das Jobcenter die Nebenkosten-Nachzahlung

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Das Jobcenter zahlt beim Bürgergeld generell die Nebenkosten. Vielen Leistungsberechtigten ist allerdings unklar, ob die Behörde auch die Nachzahlung übernimmt, wenn eine solche zum Jahresende ansteht, und wenn, dann in welcher Höhe.

Wir erklären, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit das Jobcenter die Nachzahlung der Nebenkosten trägt, zeigen die Rechtslage, und verweisen darauf, was es zu beachten gilt.

Was sind die Voraussetzungen?

Unter drei Voraussetzungen muss das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung übernehmen. Erstens muss der Betroffene hilfebedürftig sein, und dies zu dem Zeitpunkt, an dem er die Abrechnung über die Nachzahlung erhält. Das gilt auch, wenn die Nachzahlung selbst erst zur Hilfebedürftigkeit führt.

Sparsamkeit im Verbrauch

Zweitens verlangt das Jobcenter einen sparsamen Verbrauch des Bürgergeld-Beziehers, um die Nachzahlung zu tragen. Ist die Nachzahlung entstanden oder besonders hoch, weil der Betroffene in den Augen des Jobcenters nicht auf den Verbrauch geachtet hat, dann kann es die Zahlung ablehnen.

Das Mietverhältnis muss bestehen

Außerdem muss drittens die Wohnung, für die die Nachzahlung gilt, weiter vom Leistungsberechtigten bewohnt sein. Achtung: Wenn der Bürgergeld-Bezieher umgezogen ist, weil das Jobcenter ihn zur Kostensenkung aufgefordert hat, oder das Jobcenter einen Umzug in eine andere Wohnung während des Bürgergeld-Bezugs genehmigte, dann zahlt das Jobcenter ebenfalls.

Vorher Bürgergeld oder nachher Bürgergeld?

Das Jobcenter müsste die Nachzahlung auch übernehmen, wenn sie sich auf eine vorherige Wohnung bezieht, die der Leistungsberechtigte bewohnte, bevor er Bürgergeld erhielt. Das gilt dann, wenn er jetzt Bürgergeld erhält und demzufolge hilfebedürftig ist. So urteilte das Bundessozialgericht (B 14 AS 121/10 R).

Umgekehrt muss das Jobcenter aber keine Nachzahlung übernehmen, wenn sich diese zwar auf eine Zeit bezieht, in der der Betroffene Bürgergeld erhielt, er jetzt aber nicht mehr leistungsberechtigt ist und keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt. Dies entschied das Sozialgericht Mainz (AZ: S 10 AS 200/12 ER).

Warum zahlt das Jobcenter oft keine Nachzahlung?

Zahlt das Jobcenter bereits als angemessen gesetzte Kosten für Unterkunft und Heizung, dann weigert es sich in der Regel, die Nachzahlung der Nebenkosten zu decken. Die Behörde geht dann nämlich davon aus, dass der Leistungsberechtigte nicht beim Verbrauch gespart hat.

Sie tragen dann als Leistungsberechtigter die Beweislast, um zu belegen, dass höhere Nebenkosten nicht wegen mangelnder Sparsamkeit entstanden, sondern aus vielfältig möglichen anderen Gründen.

Der häufigste Grund, der nichts mit Verschwendung zu tun hat, sind gestiegene Energiekosten.

Zeitpunkt des Einzugs

Ein weiterer Grund, den viele nicht im Blick haben, ist das Datum des Einzugs. Der Verbrauch an Heizenergie ist im Winter am höchsten, dann folgen Herbst und Frühling, und im Sommer nutzen wir am wenigsten die Heizung.

Wenn ein Mieter das ganze Jahr in seiner Wohnung lebt, dann gleicht er also mit dem niedrigen Verbrauch im Sommer den hohen Verbrauch im Winter aus. Wer aber im Herbst einzieht oder im Frühjahr auszieht, der hat diesen Puffer nicht.

Da laut Heizkostenverordnung mindestens 50 Prozent der Heizkosten nach dem Verbrauch des Mieters zu verteilen sind, bedeutet das beim Einzug im Herbst oder beim Auszug im Frühling schnell eine Nachzahlung.

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Der Antrag beim Jobcenter

Die Übernahme der Nachzahlung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen. Jobcenter haben dafür oft eigene Antragsformulare, die Sie entweder online herunterladen oder sich als Papier aushändigen lassen können.

Sie müssen den Antrag vollständig ausfüllen und die Nebenkostennachrechnung zusammen mit dem Formular einreichen.

Ein Formular ist nicht vorgeschrieben. Wenn es keinen Vordruck gibt, dann können Sie der Nebenkostenabrechnung auch ein formloses eigenes Schreiben beifügen.

Wie sorgen Sie für einen glatten Ablauf?

Damit alles glatt läuft, sollten Sie Gründe für die Nachzahlung bereits beim Einreichen der Abrechnung und des Antrags angeben, die zeigen, dass die Kosten nicht durch mangelnde Sparsamkeit verursacht sind.

Je besser die Begründung ist, desto schneller wird der Antrag bearbeitet, und desto eher übernimmt die Behörde die Kosten.

Das Jobcenter guckt genau hin

Das Jobcenter untersucht bei jeder Nebenkostenabrechnung, ob der Verbrauch angemessen ist. Wenn es feststellt, dass die Kosten gestiegen sind, obwohl der Verbrauch unverändert blieb, muss im Zweifelsfall der Vermieter erklären, warum die Nebenkosten so hoch sind. Das liegt dann aber nicht in der Verantwortung des Leistungsberechtigten.

Beim ersten Mal zahlt das Jobcenter

Wenn die Nebenkostenabrechnung erstmalig die Angemessenheitsgrenze überschreitet, dann übernimmt das Jobcenter trotzdem die Nachzahlung. Es fordert den Mieter aber auf, die Nebenkosten in Zukunft zu senken und wird bei einem wiederholten Überschreiten der Angemessenheit nicht erneut zahlen.

Gab es bereits eine Aufforderung des Jobcenters, die Kosten zu senken, dann trägt es nur den Teil der Nachzahlung, der sich auf die Zeit davor bezieht.

Statt Kostenübernahme ein Darlehen?

Jobcenter lehnen es ab, die Kosten der Nachzahlung zu tragen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Dann muss der Leistungsberechtigte selbst zahlen, und das kann bei dem knappen Budget des Bürgergeldes finanzielle Not bedeuten.

Das Jobcenter gibt ein zinsfreies Darlehen, wenn der Mieter Gefahr läuft, die Wohnung zu verlieren, weil er die Nachzahlung nicht leisten kann. Der Leistungsberechtigte muss dieses Darlehen zurückzahlen, in Raten, die das Jobcenter mit fünf Prozent von seinem monatlichen Regelsatz abzieht.