Rente: Diese Rentenzuschüsse sind noch in 2024 möglich

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Sehr viele Rentner müssen mit wenig Geld über die Runden kommen, und fast jeder zweite schlittert an der Armutsgrenze entlang. Oft wissen die Leidtragenden nicht, dass sie Zuschüsse beantragen können, die ihre miserable Situation abfedern.

Dr. Utz Anhalt erklärt die Zuschüsse in 2024

Zuschuss bei der Krankenversicherung

Rentner, die privat oder freiwillig in die Krankenversicherung einzahlen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe dieses Zuschusses wird nach drei Faktoren bemessen.

Erstens spielt die Höhe der individuellen Rente eine Rolle. Kurz gesagt: Je höher die Rente ist, desto niedriger wird der Zuschuss. Zweitens wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigt und drittens der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Wie wird der Zuschuss konkret berechnet?

Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse liegt bei 14,6 Prozent. Die Rentenversicherung addiert auf diesen den Zusatzbeitrag der Versicherung. Die Gesamtsumme wird halbiert, und das Ergebnis ist dann die Höhe des Zuschusses.

Das gilt auch für private Krankenkassen

Diese Berechnung der Deutschen Rentenversicherung gilt generell auch für Rentner, die privat krankenversichert sind. Hier wird nicht der tatsächliche Zusatzbeitrag zugrunde gelegt, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte der jeweiligen Versicherungsprämie.

Wohngeld kann entlasten

Seit 2023 gilt das Wohngeld plus, das großzügiger ausfällt als das alte Wohngeld. Im Schnitt erhalten diejenigen, die diese Leistung benötigen, nicht mehr einen Zuschuss von 177 Euro, sondern von 370 Euro.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Beim Auszahlen des Wohngeldes plus spielen die individuellen Wohnkosten ebenso eine Rolle wie das Einkommen und die Wohnkosten vor Ort. Als Faustregel gilt: Wenn Sie als Rentner 40 Prozent oder mehr ihres Einkommens für die Miete verbrauchen, dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf den Zuschuss.

Und nicht nur das: Auch für die Heizkosten können Sie eine Unterstützung erwarten.

Zuschuss beim Wohnen im Eigenheim

Vielleicht leben Sie nicht in einer Mietwohnung, sondern haben in ihrem Erwerbsleben Jahrzehnte ein Eigenheim abbezahlt oder immer noch Kredite am Laufen. Gehen Sie jetzt leer aus, wenn die Rente gering ausfällt und die Kosten kaum zu stemmen sind?

Das muss nicht sein. Für Wohneigentümer kommt der Lastenzuschuss in Frage. Wenn Sie diesen beantragen, wird nach folgenden Kriterien bewertet, ob und welchen Anspruch Sie haben.

Erstens wird die Anzahl der Personen im Haushalt berücksichtigt, zweitens die Höhe des Einkommens des gesamten Haushalts, und drittens die Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst genutzt wird. Viertens können Sie zu tilgende Kredite als Wohnkosten berechnen.

Der dritte Punkt ist wichtig, weil manche Rentner diesen übersehen: Der Lastenzuschuss gilt nur für Wohneigentum, das Sie selbst nutzen. Kosten für eine Wohnung, die Sie vermieten, werden damit nicht finanziert.

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Finanzielle Hilfe beim Pflegeheim

Wenn Sie während der Rente im Pflegeheim wohnen, kann es ebenfalls einen Zuschuss geben. Die Grundlage dafür ist wiederum, dass die Rente so niedrig ausfällt, dass der Eigenanteil nicht selbst geleistet werden kann.

Hier zahlt nicht die Rentenversicherung, sondern das Sozialamt. Bedenken Sie aber: Bevor das Sozialamt einspringt, müssen Sie ihr gesamtes Einkommen und sonstiges Vermögen investiert haben. Lediglich ein Schonvermögen wird Ihnen zugesprochen.

Der Grundrentenzuschlag

Eine neue Möglichkeit für Menschen, die lange Beiträge in die Rentenkasse zahlten und trotzdem nur eine mickrige Rente bekommen, ist der Grundrentenzuschlag. Dieser wird jährlich neu berechnet, und wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, dann haben Sie Anspruch auf die “Grundrente”.

Im Unterschied zu anderen Leistungen müssen Sie “die Grundrente” nicht beantragen. Ab 33 Jahren Wartezeit berechnet die Rentenversicherung das Einkommen individuell bei Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente. Fallen Sie unter die gesetzte Grenze, dann erhalten Sie automatisch den Zuschuss, im Schnitt sind das rund 80-100 Euro pro Monat.

Grundsicherung im Alter

Manche verwechseln die Grundsicherung im Alter mit dem Grundrentenzuschlag. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Systeme. Der Grundrentenzuschlag honoriert die Lebensleistung von Versicherten, die Jahrzehnte in die Rentenkasse einzahlten.

Die Grundsicherung im Alter gilt hingegen für Bedürftige, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Grundlage ist ein monatliches Einkommen, das weniger als 924 Euro beträgt.

Zu den Betroffenen gehören Menschen, die überhaupt keine Rente beziehen, weil Sie nicht versicherungspflichtig arbeiteten, oder auch Erwerbsgeminderte, denen die Zeiten bei der Rentenkasse fehlen. Tatsächlich müssen immer mehr Menschen Grundsicherung im Alter beziehen, die zwar eine Rente bekommen, aber trotzdem unter dem Existenzminimum bleiben.

Bei der Grundsicherung im Alter werden Vermögen und Einkommen der jeweiligen Menschen sowie das Einkommen der Partner einbezogen.

Vorteile des Rentenausweises

Bei den genannten Zuschüssen handelt es sich um staatliche Leistungen und Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenausweis selbst ermöglicht keinen Anspruch auf zusätzliche staatliche Leistungen, bietet aber eine Menge Vorteile.

Institutionen und Unternehmen bieten Ermäßigungen an: Museen wie Zoologische Gärten, Volkshochschulen und Bibliotheken, Wellnesscenter wie Kulturzentren. Auch der öffentliche Nahverkehr und Banken haben günstige Konditionen für Rentner.