Nahtlose Krankschreibungen sichern Krankengeld ausnahmslos
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Fortzahlung von Krankengeld erleichtert. In zwei bekanntgegebenen Grundsatzurteilen vom Vortag betonten die Kasseler Richter den Willen des Gesetzgebers, die sogenannte Krankengeldfalle zu beenden (Az.: B 3 KR 4/21 R und B 3 KR 9/21 R).
Krankengeldbezug auch fรผr arbeitslos gewordenen Versicherten gesichert
Danach sichern nahtlose Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigungen ausnahmslos auch arbeitslos gewordenen Versicherten den weiteren Krankengeldbezug. Versuche der BMW-BKK und AOK Bayern, neue โLรผcken” zu finden, wies das BSG ab.
Hintergrund sind frรผher erheblich unterschiedliche Regeln bei Krankengeld und Lohnfortzahlung. Hรคufigster Fall war die โWochenendfalle”.
Wochenendfalle wurde zur Krankengeldfalle
Bei einer Krankschreibung bis Freitag reicht fรผr die Lohnfortzahlung eine Folgebescheinigung am nachfolgenden Montag aus. Um sich durchgehendes Krankengeld zu sichern, mussten Versicherte dagegen noch am Freitag ihre Praxis aufsuchen. Rรผckwirkende Bescheinigungen wurden nicht akzeptiert.
Fรผr Versicherte war dies ungewohnt, und auch รrzte hatten die Besonderheiten des Krankengeldbezugs oft รผbersehen. Ihre Patienten tappten so in die โKrankengeldfalle”.
Fรผr Versicherte mit fortbestehendem Arbeitsverhรคltnis war dies รคrgerlich. Im Beispiel ruhte das Krankengeld รผber das Wochenende, mit der neuen Bescheinigung lebte der Anspruch am Montag aber wieder auf.
Bei Versicherten, die wegen ihrer langandauernden Erkrankung ihren Arbeitsplatz verloren hatten, schnappte die Falle besonders schmerzhaft zu.
Durch Lรผcke ging Anspruch auf Krankengeld dauerhaft verloren
Denn laut Gesetz sind sie nur so lange weiter versichert, wie ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Mit der โLรผcke” รผber das Wochenende ging dieser Schutz und damit auch der Anspruch auf Krankengeld dauerhaft verloren. Auch das BSG hatte das entsprechend harte Vorgehen der Krankenkassen bestรคtigt (Urteile Az.: B 1 KR 31/14 und weitere).
Der Gesetzgeber hatte darauf mit mehreren รnderungen reagiert. So ist inzwischen eine Bescheinigungslรผcke รผber das Wochenende unschรคdlich.
Eine nahtlose Bescheinigung fรผr alle Werktage reicht aus, wobei der Samstag nicht als Werktag zรคhlt. Fรผr inzwischen arbeitslose Versicherte bleibt seit Mai 2019 der Krankengeldanspruch sogar dann bestehen, senn eine Arbeitsunfรคhigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb eines Monats bescheinigt wird.
Aus diesem und einem weiteren Verweis auf โdieselbe Krankheit” wollten BMW-BKK und AOK Bayern nun herauslesen, dass die Erleichterungen generell nur fรผr Folgebescheinigungen gelten.
Fรผr die Bescheinigung wegen einer anderen Erkrankung oder den Wechsel zwischen Arbeitsunfรคhigkeit und Klinikaufenthalt mรผsse es weiterhin eine รberlappung geben.
Dem hat das BSG nun klar widersprochen. Eine nahtlose Abdeckung reiche aus. Die gesetzliche Formulierung โdieselbe Krankheit” beziehe sich auf solche Fรคlle nicht, sondern allein auf Regelungen zu entsprechenden Folgebescheinigungen. Das ergebe sich auch aus dem eindeutigen Ziel des Gesetzgebers, Versicherte vor Krankengeldausfรคllen zu schรผtzen.
Ausnahmen vom Erfordernis nahtloser Bescheinigungen
Weiter stellte das BSG klar, dass alle einen Krankengeldanspruch begrรผndenden Sachverhalte und Bescheinigungen tageweise gelten. Bei einer Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung bis einschlieรlich Mittwoch und einer Klinikaufnahme um 10 Uhr am Donnerstag kรถnnen die Krankenkassen daher nicht eine โLรผcke” fรผr die Zeit am Donnerstag von 0 bis 10 Uhr konstruieren.
Mit einem dritten Urteil bekrรคftigten die Kasseler Richter, dass es Ausnahmen vom Erfordernis nahtloser Bescheinigungen geben kann, wenn der Versicherte alles Zumutbare getan hat, um eine Lรผcke zu vermeiden (Az.: B 3 KR 16/20 R).
Im konkreten Fall hatte die Hausarztpraxis wegen eines Trauerfalls kurzfristig geschlossen. Das BSG hatte schon am 26. Mรคrz 2020 entschieden, dass Versicherte dann nicht eine andere, ihnen fremde Praxis aufsuchen mรผssen (Az.: B 3 KR 9/19).