Rente: Diese 6 Änderungen kommen im September 2023 auf Rentner zu

Lesedauer 2 Minuten

Der Monat September 2023 bringt für Rentnerinnen und Rentner einige Neuerungen. Von steuerlichen Verpflichtungen über Rentenanträge bis hin zur Digitalisierung von Amtsgängen – hier sind die sechs wichtigsten Änderungen, die auch für Rentner relevant sein könnten.

1. Steuererklärung 2022: Verlängerte Frist bis 2. Oktober 2023

Für viele Rentnerinnen und Rentner stellt die jährliche Steuererklärung eine Herausforderung dar. Die Frist zur Einreichung der verpflichtenden Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 endet am 30. September 2023.

Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, wurde die Abgabefrist auf den 2. Oktober 2023 verlängert. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, kann sich sogar noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit lassen, um die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

2. Härtefallfonds für Rentner: Antragsfrist bis 30. September 2023

Der Härtefallfonds bietet spezielle Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund der Umstellung des DDR-Rechts auf Bundesrecht Benachteiligungen erlitten haben.

Betroffene haben nur noch bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, einen Antrag auf Auszahlung von bis zu 5000 Euro aus diesem Fonds zu stellen. Dies betrifft insbesondere Personen, die knapp oberhalb der Grundsicherung eine Rente beziehen. Auch jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler können Anträge stellen, doch der Erfolg ist nicht garantiert.

3. Rentenbeginn ab 1. September 2023

Wer am 1. September 2023 das 63. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen – allerdings mit Abschlägen. Ebenfalls können Personen, die am 1. Oktober 1957 geboren sind, ab diesem Datum die Regelaltersrente beantragen.

Diejenigen, die am 1. Juli 1959 geboren wurden, haben die Möglichkeit, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit ab 1. September 2023 zu beantragen, jedoch ohne Abschlag.

4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Juli 1959 geboren sind, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen und 35 Jahre Wartezeit nachweisen können, haben ab dem 1. September 2023 Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Schon seit dem 1. September 2020 war dies mit einem Abschlag von 10,8 % möglich.

Wichtig: Ein Rentenantrag muss gestellt werden, um die Leistungen zu erhalten. Die Antragsfrist gilt rückwirkend bis Ende November 2023.

5. Rentenzahlung im September 2023

Die Auszahlung der gesetzlichen Rente für alle Rentnerinnen und Rentner, die ihre Rente nach dem 1. April 2004 begonnen haben, erfolgt am 29. September 2023. Dieser Freitag markiert den letzten Bankarbeitstag im Monat.

6. Digitale Kfz-Zulassung ab September 2023

Für Rentnerinnen und Rentner, die ein neues Auto anschaffen möchten, bringt der September 2023 eine wichtige Neuerung: Die Kfz-Zulassung wird vollständig digitalisiert.

Der zeitaufwändige Gang zum Amt entfällt somit. Die digitale Zulassung ermöglicht es, das Fahrzeug unmittelbar nach der Anmeldung zu nutzen, ohne auf physische Papiere warten zu müssen. Die Kosten für diesen digitalen Vorgang sollen voraussichtlich niedriger ausfallen als bei der herkömmlichen Zulassung vor Ort.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...