Deutschlandticket günstiger oder kostenfrei bei Schwerbehinderung

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Das Deutschlandticket hat die Nutzung von Bus und Bahn im Nah- und Regionalverkehr deutlich vereinfacht. Wer mit einer anerkannten Schwerbehinderung unterwegs ist, fragt sich oft: Gibt es das Ticket günstiger – oder brauche ich es überhaupt?

Der folgende Beitrag ordnet die Rechtslage, Kosten und Praxisfragen ein und zeigt, welche Option in welchen Fällen die sinnvollere ist.

Deutschlandticket wird teurer: Preise in 2025 sowie 2026 und Spielraum für Vergünstigungen

Seit dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro im Monat. Für 2026 ist eine Anhebung auf 63 Euro vorgesehen. Neben dem bundesweit einheitlichen Grundpreis können die Bundesländer auf eigene Kosten ermäßigte Varianten – etwa für Auszubildende, Studierende oder einkommensschwache Haushalte – anbieten. Damit erklärt sich, warum es regional unterschiedliche „Sozial-“ oder ermäßigte Deutschlandtickets gibt.

Die Wertmarke nach SGB IX

Unabhängig vom Deutschlandticket haben schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis einen bundesweiten Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr – umgesetzt über das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Eigenbeteiligung 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Die Regelung gilt für den gesamten ÖPNV einschließlich S- und Regionalbahnen in ganz Deutschland.

Rechtsgrundlage ist § 228 SGB IX. Dort ist die Wertmarke als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung verankert, einschließlich des Mechanismus, nach dem sich die Beträge anpassen.

Anspruchsberechtigt sind Betroffene mit den einschlägigen Merkzeichen im Ausweis; die Verwaltungspraxis und Informationsangebote der Länder verweisen ausdrücklich auf diese gesetzliche Grundlage.

Welche Merkzeichen sind wichtig – und wer zahlt gar nichts?

Für die Freifahrt im Nah- und Regionalverkehr ist in der Praxis entscheidend, dass im Schwerbehindertenausweis eines der relevanten Merkzeichen steht (unter anderem G, aG, Gl, Bl oder H) und eine gültige Wertmarke gelöst wurde.

In vielen Fällen ist die Wertmarke kostenpflichtig, in bestimmten Konstellationen aber kostenfrei: Wer die Merkzeichen „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) trägt oder bestimmte Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung), kann die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhalten. Die Details legen Länderbehörden und Informationsportale auf Basis von § 228 SGB IX transparent dar.

Brauche ich mit Schwerbehinderung überhaupt ein Deutschlandticket?

Für sehr viele Betroffene lautet die Antwort: nein. Wer die Voraussetzungen erfüllt und eine gültige Wertmarke besitzt, fährt im gesamten Nah- und Regionalverkehr bundesweit unentgeltlich – faktisch mit Leistungsumfang wie beim Deutschlandticket, aber erheblich günstiger, weil die jährliche Eigenbeteiligung deutlich unter den laufenden Monatspreisen eines Abos liegt.

Hinweise der Deutschen Bahn bestätigen, dass die Wertmarke in Verbindung mit dem Ausweis Freifahrten im Nahverkehr ermöglicht.

Ausnahmen: Wann das Deutschlandticket trotzdem sinnvoll sein kann

Es gibt Situationen, in denen das Deutschlandticket trotz Schwerbehinderung eine Option bleibt. Wer die passenden Merkzeichen (noch) nicht hat, die Wertmarke nicht bezieht oder auf ein digitales, monatlich kündbares Abo setzt, kann vom Deutschlandticket profitieren.

Zudem können regionale Vergünstigungen das Ticket zusätzlich verbilligen, etwa als „Sozialticket“-Variante, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Beispiel ist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der ein „DeutschlandTicket Sozial“ zu vergünstigten Konditionen anbietet; ähnliche Modelle gibt es in mehreren Ländern und Kommunen.

Begleitperson: Mit dem Merkzeichen „B“ kostenlos mitfahren

Wichtig für die Planung ist die Begleitung. Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen, darf eine Begleitperson im Nahverkehr unentgeltlich mitfahren; die Regel greift auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn, wobei dort eine kostenlose Nullpreis-Fahrkarte für die Begleitung ausgestellt wird. Für Betroffene kann das – unabhängig vom Deutschlandticket – ein entscheidender Vorteil sein, etwa bei komplexeren Reisen oder Unterstützungsbedarf beim Umsteigen.

Deutschlandticket versus Wertmarke: Ein Kosten- und Komfortvergleich

Rein finanziell schlägt die Wertmarke das Deutschlandticket in nahezu allen Fällen, sobald ein Anspruch besteht. Die jährliche Eigenbeteiligung von 104 Euro (oder 53 Euro für ein Halbjahr) steht einem Abopreis von 58 Euro pro Monat gegenüber.

Wer regelmäßig fährt und die Merkzeichen-Voraussetzungen erfüllt, ist mit der Wertmarke kostenseitig klar im Vorteil. Das Deutschlandticket punktet eher mit seinem digitalen, monatlich kündbaren Modell und kann dort attraktiv sein, wo die Wertmarke (noch) nicht infrage kommt oder wo eine regionale Sozialrabattierung das Abo zusätzlich senkt.

Praktische Schritte: So kommen Betroffene zur günstigsten Lösung

Der erste Schritt ist die Prüfung der eigenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Wertmarke bei der zuständigen Behörde beantragt; viele Länder stellen Informationen, Fristen und Zahlungswege bereit.

Wer Anspruch auf Befreiung von der Eigenbeteiligung hat – etwa bei den Merkzeichen „Bl“ oder „H“ oder im Leistungsbezug – sollte dies frühzeitig belegen, um die Wertmarke kostenfrei zu erhalten.

Parallel lohnt ein Blick auf regionale Angebote: Manche Länder und Kommunen bieten zusätzlich ein ermäßigtes Deutschlandticket an, das für Personen ohne Wertmarke oder in Übergangsphasen interessant sein kann.

Häufige Missverständnisse – kurz erklärt

Ein weitverbreiteter Irrtum lautet, es gebe eine bundesweite, spezielle Deutschlandticket-Ermäßigung allein wegen einer Schwerbehinderung. Das ist nicht der Fall; Ermäßigungen resultieren entweder aus der Wertmarkenregelung des SGB IX oder aus regionalen Sozialticket-Programmen der Länder und Kommunen.

Die Bundesregierung verweist ausdrücklich darauf, dass Preisnachlässe über den Länderzuständigkeiten liegen. Fernverkehrsleistungen sind vom Deutschlandticket grundsätzlich ausgeschlossen; hier gilt aber die separate Begleitregel bei Merkzeichen „B“.

Fazit

Für Menschen mit Schwerbehinderung ist die Wertmarke nach SGB IX in aller Regel das deutlich günstigere „Deutschlandticket durch die Hintertür“: bundesweite Freifahrt im Nah- und Regionalverkehr gegen eine geringe, teils erlassene Eigenbeteiligung.

Das reguläre Deutschlandticket bleibt eine gute Alternative, wenn die Voraussetzungen für die Wertmarke (noch) nicht erfüllt sind oder wenn regionale Sozialrabatte das Monatsabo preislich attraktiv machen. Wer die eigenen Merkzeichen, eventuelle Befreiungen und lokale Ermäßigungen kennt, findet so die günstigste und rechtssichere Lösung.