Wieviel Krankengeld gibt es bei einer Reha?

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Bei einer Rehabilitation (Reha) müssen Sie sich Ihren Lebensunterhalt finanzieren. Wer ist dafür zuständig, und mit wieviel Geld können Sie rechnen? Das liegt an Ihrer beruflichen Situation, der Ursache der Reha und an Ihrem Einkommen. Träger können Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, die Unfall- oder die Rentenversicherung sein.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Wenn Sie eine Reha während einer längerfristigen Erkrankung durchführen und gesetzlich krankenversichert sind, dann gilt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld.

Dieses beträgt entweder 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettolohns. Das hängt davon ab, welche Summe ist. Davon geht dann noch Ihr Beitrag für die Sozialversicherung ab.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Müssen Sie eine medizinische oder berufliche Rehabilitation durchführen, nachdem Sie einen Arbeitsunfall erlitten oder weil Sie eine Berufskrankheit behandeln. Dann erhalten Sie als Versicherter oder bei bestehender Berufs-Genossenschaft Verletztengeld.

Auch hier zahlt wie beim Krankengeld der Arbeitgeber erst einmal sechs Wochen den vollen Lohn weiter.

Danach gilt Verletztengeld. Dieses trägt entweder die jeweilige Berufs-Genossenschaft oder die gesetzliche Krankenkasse. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Krankenkasse zuständig.

Verletzengeld beträgt 80 Prozent ihres Brutto-Einkommens, darf aber ihr Netto-Einkommen nicht überschreiten. Auch hier zahlen Sie dann noch Ihren Beitrag zur Sozialversicherung. Insgesamt können Sie es bis zu 78 Wochen beziehen.

Übergangsgeld statt Krankengeld

Wenn Sie während einer medizinischen Reha keinen Anspruch mehr auf Krankengeld geltend machen können, dann gibt es die Möglichkeit des Übergangsgeldes. Dieses müssen Sie gesondert beantragen, je nach Situation entweder bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Unfall-Versicherung.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Um Übergangsgeld von der Rentenkasse zu erhalten, müssen Sie vor der Reha Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, entweder als pflichtversichert Beschäftigter oder freiwillig als Selbstständiger.

Übergangsgeld ist deutlich niedriger als Kranken- und Verletztengeld. Es liegt bei 68 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens und erhöht sich auf 75 Prozent davon, wenn Sie zumindest ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben.

Letzteres gilt auch, wenn Sie oder Ihr Ehepartner pflegebedürftig sind.
Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zahlt die Gesetzliche-Unfall-Versicherung das Übergangsgeld.

Übergangsgeld bei einer beruflichen Reha

Bei einer beruflichen Reha zahlt das Übergangsgeld entweder die Rentenversicherung, die Unfall-Versicherung oder die Agentur für Arbeit. Sie erhalten das Übergangsgeld dann für die gesamte Dauer der Reha.

Sie können Ihren Antrag auf Übergangsgeld während einer beruflichen Reha an einer dieser Träger schicken. Ist dieser nicht zuständig, dann sind die Mitarbeiter verpflichtet, den Antrag an die korrekte Stelle weiterzuleiten.

Bei einer Reha, um Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben zu integrieren, zahlt die Agentur für Arbeit das Übergangsgeld.

Weitere finanzielle Entlastungen

Bei einer Reha haben Sie nicht nur Anspruch auf die monatlichen Zahlungen in Form von Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld. Sie können bei dem zuständigen Träger auch die Übernahme von anfallenden Kosten geltend machen. Hier entscheidet Ihre individuelle Situation, und die Übernahme erfolgt nach Prüfung Ihres Einzelfalls.

Mögliche übernommene Kosten sind zum Beispiel die Finanzierung von Reha-Sport; die Fahrtkosten von Familienmitgliedern zu Ihrem Reha-Ort, meist zweimal pro Monat; die Kosten für notwendiger Begleitung; die Kosten für technische Arbeitshilfen; die Kosten für Kinder-Betreuung; Zuschüsse zur Sozialversicherung; Kosten für notwendige Haushaltshilfe; Zuschüsse, um Fahrzeuge zu erwerben und diese auszustatten; in manchen Fällen übernehmen die Träger auch die Kosten für den Führerschein sowie das Beschaffen und Ausstatten einer barrierefreien Wohnung.
Welche Voraussetzungen Sie jeweils erfüllen müssen, erfahren Sie beim zuständigen Reha-Träger.