Ab 1. Januar 2026 treten mehrere steuerliche Neuerungen in Kraft. Sie entlasten Pendler, fördern Engagement, stützen die Gastronomie und verbessern Mobilität für Menschen mit kleinen Einkommen. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Punkte ein und zeigt, wie Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die Pauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent je Entfernungskilometer. Der erhöhte Satz gilt ab dem ersten Kilometer. Zuvor griffen 38 Cent erst ab Kilometer 21. Das entlastet Beschäftigte mit kurzen und mittleren Wegen.
Auch berufstätige Rentner profitieren, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Die Regelung gilt ebenfalls bei doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten.
Beispiele: So wirkt die höhere Pauschale
Bei 10 Kilometern Arbeitsweg und einer Fünf-Tage-Woche entstehen 176 Euro zusätzliche Werbungskosten im Jahr. Bei 20 Kilometern sind es 352 Euro. Das senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit die Einkommensteuer.
Wer nur wenige Werbungskosten hat, erreicht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oft nicht. Dann verpufft der Effekt. Beschäftigte mit regelmäßigen Fahrten ziehen jedoch spürbare Vorteile.
Mobilitätsprämie: Entfristet für Geringverdiener
Die Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft bestehen. Sie hilft Personen mit niedrigen Einkommen, die wegen langer Wege keine Steuern zahlen, aber pendeln müssen. Die Prämie knüpft an die Entfernungspauschale an und zahlt einen Ausgleich aus. Das stärkt die Mobilität, auch für Minijobber oder Teilzeitkräfte im Ruhestand.
Gastronomie: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen ab 2026
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab 2026 der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben ausgenommen. Die Senkung umfasst auch Bäckereien, Metzgereien mit Imbiss, Catering sowie Kita-, Schul- und Klinikverpflegung.
Für Verbraucher kann das Preise dämpfen. Für Betriebe schafft es Spielraum für Investitionen. Konkrete Preissenkungen entscheiden die Anbieter selbst.
Ehrenamt: Höhere Freibeträge ab 2026
Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3 300 Euro pro Jahr. Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro. Beide Werte gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2026. Das erhöht steuerfreie Einnahmen in Vereinen und Projekten.
Rentnerinnen und Rentner, die Trainings leiten, Kultur anbieten oder Vorstände unterstützen, gewinnen zusätzliche steuerfreie Spielräume. Parallel wird das Haftungsprivileg im Vereinsrecht angehoben.
Landwirtschaft: Agrardiesel-Entlastung kehrt zurück
Zum 1. Januar 2026 wird die Energiesteuer-Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder vollständig eingeführt. Die Rückvergütung beträgt 21,48 Cent pro Liter. Das stabilisiert Betriebe in einem volatilen Kostenumfeld. Für ländliche Regionen stärkt dies Wertschöpfung und Beschäftigung.
Was bedeutet das konkret für Rentner?
Berufstätige im Ruhestand setzen höhere Fahrtkosten an. Die Mobilitätsprämie hilft, wenn der Lohn so niedrig ist, dass keine Steuer anfällt. Wer sich engagiert, nutzt die erhöhten Freibeträge und behält mehr von Aufwandsentschädigungen.
Preisimpulse in der Gastronomie können Ausgaben im Alltag reduzieren, etwa bei Mittagsangeboten oder Schulverpflegung der Enkel. Landwirtschaftliche Entlastungen stabilisieren regionale Preise nicht automatisch. Sie können jedoch indirekt wirken, etwa über Lieferketten.
Praxis-Tipps: So sichern Sie Vorteile 2026
Prüfen Sie Ihre Werbungskosten frühzeitig. Sammeln Sie Nachweise für regelmäßige Arbeitswege. Achten Sie bei 450-/520-Euro-Jobs auf die Mobilitätsprämie. Klären Sie mit dem Verein, ob Ihre Tätigkeit unter die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale fällt.
Lassen Sie sich Aufwandsentschädigungen bescheinigen. Behalten Sie Kassenbelege aus der Gastronomie nicht für die Steuer, aber für die Haushaltsplanung im Blick.
Einordnung und Fristen
Das Steueränderungsgesetz 2025 ist vom Bundeskabinett beschlossen und im Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Die dargestellten Maßnahmen sind politisch priorisiert und mit konkretem Startdatum hinterlegt.
Änderungen im Verfahren sind möglich, gelten derzeit aber als nicht wahrscheinlich. Für die Einkommensteuer 2026 greifen die Erhöhungen mit der Veranlagung 2026. Planen Sie daher Ihre Pendelwege und Ehrenamtszeiten über das Jahr gezielt.