Rente: Bis zu dieser Höhe ist die Bruttorente 2025 steuerfrei – Tabelle

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert klettert damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro und beschert rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern ein spürbares Plus in der Geldbörse.

Doch die gute Nachricht hat eine Kehrseite: Jede Rentenerhöhung ist zu 100 Prozent steuerpflichtig, während der bei Rentenbeginn einmal festgeschriebene Freibetrag unverändert bleibt. Weil die Anhebung diesmal oberhalb der Inflationsrate liegt, rutschen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums gut 70 000 Ruheständler neu in die Steuerpflicht.

Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum – aber er reicht nicht für alle

Maßgeblich für die Frage, ob überhaupt Einkommensteuer anfällt, ist der Grundfreibetrag. Er steigt 2025 auf 12 096 Euro für Alleinstehende; bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag.

Wer mit dem steuerpflichtigen Teil seiner gesamten Alterseinkünfte – dazu zählen neben der gesetzlichen auch betriebliche und private Renten sowie weitere Einkünfte – unter dieser Schwelle bleibt, muss zwar eine Steuererklärung abgeben, zahlt aber keine Steuer.

Tabelle: Ab welcher Bruttorente Sie 2025 Steuern zahlen

Besonders anschaulich wird die Lage, wenn man nur die gesetzliche Rente betrachtet. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von der Gegen-Hartz.de Redaktion hat errechnet, bis zu welcher Bruttorente Ruheständler im kommenden Jahr steuerfrei bleiben.

Wer 2025 in den Ruhestand geht, darf demnach maximal 17 148 Euro gesetzliche Bruttorente beziehen, um unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.

Bei einem monatlichen Zahlbetrag entspricht das – nach Abzug von 8,55 Prozent Kranken- und 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag – rund 1 450 Euro ab Juli. Für ältere Jahrgänge liegt die Grenze höher, weil ihr steuerfreier Rentenanteil größer ist: Wer etwa vor 2005 in Rente ging, kann im Westen mehr als 22 000 Euro Bruttorente erhalten, ohne steuerpflichtig zu werden.

Wer 2025 in den Ruhestand geht, darf demnach maximal 17 148 Euro gesetzliche Bruttorente beziehen, um unter dem Grundfreibetrag zu bleiben. Bei einem monatlichen Zahlbetrag entspricht das – nach Abzug von 8,55 Prozent Kranken- und 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag – rund 1 450 Euro ab Juli.

Für ältere Jahrgänge liegt die Grenze höher, weil ihr steuerfreier Rentenanteil größer ist: Wer etwa vor 2005 in Rente ging, kann im Westen mehr als 22 000 Euro Bruttorente erhalten, ohne steuerpflichtig zu werden.

Tabelle: Ab wann müssen Rentner in 2025 Steuern zahlen

Renten­beginn (Jahr) Maximal steuerfreie Jahres-Brutto­rente 2025 (West)*
2005 22 034 €
2006 21 560 €
2007 21 164 €
2008 20 872 €
2009 20 520 €
2010 20 107 €
2011 19 797 €
2012 19 455 €
2013 19 099 €
2014 18 808 €
2015 18 593 €
2016 18 355 €
2017 18 077 €
2018 17 822 €
2019 17 558 €
2020 17 213 €
2021 17 112 €
2022 17 086 €
2023 17 149 €
2024 17 196 €
2025 17 148 €

* Werte gelten für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen und in der gesetzlichen Kranken- (inkl. Durchschnittszusatzbeitrag) sowie Pflegeversicherung versichert sind. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Veranlagung verdoppeln sich die Beträge.

Nachgelagerte Besteuerung erklärt die Dynamik

Der Grund für diese Jahrgangsunterschiede ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung: Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 steigt der zu versteuernde Anteil einer gesetzlichen Rente jährlich für neue Rentenjahrgänge, derzeit auf 83,5 Prozent.

Im Gegenzug waren die Beiträge in der Ansparphase immer stärker absetzbar und sind seit 2023 vollständig steuerfrei. Für Bestandsrentner bleibt der individuelle Freibetrag in Euro konstant; jede spätere Anpassung erhöht daher ausschließlich den steuerpflichtigen Teil.

Steuererklärung: Pflicht heißt nicht automatisch Zahlung

Wer den Tabellenwert überschreitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft anschließend, ob nach Abzug von Pauschbeträgen und außergewöhnlichen Belastungen tatsächlich Steuer anfällt.

Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschbetrag, ein möglicher Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrag oder hohe Krankheitskosten können das zu versteuernde Einkommen deutlich mindern.

Erst wenn nach allen Abzügen der Grundfreibetrag überschritten ist, kommt es zu einer Nachzahlung – bei den meisten Rentnerinnen und Rentnern bleibt es dennoch bei null. Zwei Drittel aller Ruheständler zahlten laut Statistischem Bundesamt in den vergangenen Jahren keine Einkommensteuer.

Lesen Sie auch:
Rente: Als deutscher Rentner in Ungarn steuerfrei leben?

Konsequenzen bei unterlassener Erklärung und Befreiungsmöglichkeiten

Wer trotz Pflicht keine Steuererklärung abgibt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.

Nicht selten flattern erst Jahre später Bescheide samt Nachzahlungs-, Zins- und Verspätungszuschlagsforderungen ins Haus.

Umgekehrt können Ruheständler, die einmalig oberhalb der Grenze lagen, sich in Folgejahren von der Abgabepflicht befreien lassen, wenn ihre Rente wieder darunter fällt – eine formlos zu beantragende Erleichterung, die vielen nicht bekannt ist.

Worauf Ehepaare, Hinterbliebene und Bezieher weiterer Einkünfte achten sollten

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich sowohl Grundfreibetrag als auch die Finanztip-Grenzwerte. Wer jedoch zusätzlich Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder eine Witwen- bzw. Witwerrente bezieht, muss diese Beträge einrechnen; sie können das steuerpflichtige Einkommen rasch über die Schwelle heben.

Auch Veränderungen wie der Tod des Partners oder der Wechsel in eine private Krankenversicherung wirken sich auf die spätere Steuerlast aus und sollten umgehend beim Finanzamt gemeldet werden.

Ausblick: Reformbedarf und Tipps für den Ruhestand

Die Ampel-Koalition hat angekündigt, die Übergangsphase zur Vollbesteuerung zu entschärfen, um Doppelbesteuerung auszuschließen. Ob dafür der Besteuerungsanteil langsamer steigen wird oder der Grundfreibetrag kräftiger wächst, ist offen.

Schon heute lohnt es sich für Rentnerinnen und Rentner, Belege zu sammeln, Freibeträge zu prüfen und gegebenenfalls eine Steuersoftware oder Beratungsangebote zu nutzen. Denn auch wenn eine Erklärung mühsam erscheint: Wer seine Rechte kennt, kann häufig eine Nachzahlung vermeiden – und behält von der Rentenerhöhung unterm Strich doch mehr, als viele befürchten.