Krankenkassen verlangen eine Zuzahlung bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen, auch wenn diese ärtzlich verschrieben werden.
Wer eine Rente bezieht oder über ein geringes Einkommen verfügt, kann sich sehr leicht von den Zuzahlungen befreien lassen. Denn die Zuzahlung entfällt über einer bestimmten Belastungsgrenze.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die jährliche Belastungsgrenze bemisst sich nach dem Bruttoeinkommen. Sie liegt bei zwei Prozent dieses Bruttoeinkommens, und bei chronisch Kranken bei einem Prozent.
Wann gelten Sie als chronisch krank?
Als chronisch krank gelten Sie, wenn Sie seit einem Jahr oder länger mindestens einmal pro Vierteljahr ärztlich behandelt werden müssen. Außerdem gelten weitere Kriterien.
Was sind die weiteren Kriterien?
Um als chronisch krank eingestuft zu werden, müssen Sie mindestens eins der folgenden Kennzeichen erfüllen:
Es liegt ein Pflegegrad von 3,4 oder 5 vor. Ihre Erkrankung verursacht eine Behinderung eines Grades von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.
Sie brauchen ständige medizinische Versorgung, zum Beispiel mit Medikamenten oder Therapien, ohne die sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Zu den Zuzahlungen zählen:
- Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung (10€/Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr),
- Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege (10€ pro Verordnung + 10% der Kosten),
- Eigenanteil bei Medikamenten und Hilfsmittel (10% des Abgabepreises, min. 5€, max. 10€ je Medikament),
- Eigenanteil bei Haushaltshilfe (10% der Tageskosten, min. 5€, max. 10€),
- Fahrtkosten (10% der Kosten, min. 5€, max. 10€).
Sobald man mit den Zuzahlungen seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann man bei seiner Krankenkasse beantragen, von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden. Was man bereits darüber bezahlt hat, bekommt man von seiner Krankenkasse erstattet.
Was müssen Betroffene vorlegen?
Chronisch Kranke müssen eine ärztliche Bescheinigung der Krankheit vorlegen, und der behandelnde Arzt muss außerdem bestätigen, dass die Betroffenen sich der Therapie entsprechend verhalten.
Grade der Behinderung, geminderte Erwerbsfähigkeit oder Pflegegrad müssen der Krankenkasse als Kopien der Bescheide ausgehändigt werden.
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Wie wird die Belastungsgrenze nachgewiesen?
Um nachzuweisen, dass die Belastungsgrenze erreicht / überschritten ist, müssen Sie erst einmal einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Diesem fügen Sie sämtliche Quittungen entsprechender Zuzahlungen über medizinische Leistungen bei, und das jeweils für das laufende Jahr.
Wer wird bei den Zuzahlungen berücksichtigt?
Die Belastungsgrenze orientiert sich an allen Mitgliedern des Haushalts, die in einem gemeinsamen Haushalt leben wie Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, egal, ob es versichert ist. Ältere Kinder werden nur berücksichtigt, wenn sie unter die Familienversicherung fallen. Deren Bruttoeinkommen wird mit der Summe der Zuzahlungen verrechnet.
Worauf müssen Sie achten?
Sammeln Sie und alle, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, sämtliche Belege über die geleisteten Kosten. Berechnen Sie dann Ihre persönliche Belastungsgrenze. Wenn Sie diese errecht haben, dann stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen und beantragen eine Befreiung von den Zuzahlungen für das laufende Jahr.
Welche Einnahmen werden angerechnet?
Welche Einnahmen zum Lebensunterhalt rechnen die Krankenkassen beim Bruttoeinkommen an? Das sind vor allem Arbeitseinkommen, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosen- wie Krankengeld, Renten wie Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Betriebsrente, desweiteren Mieteinnahmen, Kapital- und Zinseinkünfte.
Sie müssen einen Antrag stellen
Um eine Bescheinigung der Befreiung von der Zuzahlung zu erhalten, müssen Sie diese beantragen. Sie selbst müssen darauf achten, wann Sie die Belastungsgrenze erreichen, denn die Krankenkasse berechnet dies nicht automatisch.
Rechnen Sie mit
Deshalb sollten Sie am besten Ihre Zuzahlungen von Jahresbeginn an prüfen, um nicht alles auf einmal ausrechnen zu müssen und besser einschützen zu können, wann Sie sich der Grenze näher.
Den Antrag erhalten Sie bei der Krankenkasse
Das Antragsformular finden Sie bei vielen Krankenkassen auf der Webseite. Sie können es herunterladen oder per Telefon verlangen. Einige Kassen haben einen Rechner online gestellt, mit der Sie einfach berechnen können, wo Sie stehen.
Achtung bei Krankenhausrechnungen
Auch wenn man nach einer stationärer Behandlung eine Zuzahlungsforderung von der Einrichtung erhält, die weit über der Belastungsgrenze liegt, sollte man diese nicht bezahlen, sondern sich an seine Krankenkasse wenden. Die wird dann nur noch den Restbetrag bis zur Belastungsgrenze fordern.
Was gehört nicht zu den Zuzahlungen?
Nicht zu den Zuzahlungen gehört der sog. wirtschaftlicher Aufschlag, der z.B. von Orthopädieschuhmachern für Einlagen etc. verlangt wird. Das sind Kosten, welche der z.B. Orthopädieschuhmacher eigenverantwortlich erhebt, weil er mit dem von der Krankenkasse für seine Arbeit gezahlten Geld nicht ausreicht, um seine Kosten zu decken.
Ausgaben von der Steuer absetze
Viele gesundheitliche Leistungen übernehmen die Krankenkassen generell nicht. Diese können Sie, wenn sie ärztlich verordnet sind, bei der Steuererklärung als “außergewöhnliche Ausgaben” geltend machen und von der Steuer absetzen.
Allerdings prüft das Finanzamt noch einmal, ob es sich aus “rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen” um notwendige Behandlungen handelt.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.