Krankenkassen verlangen eine Zuzahlung bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen, auch wenn diese รคrtzlich verschrieben werden.
Wer eine Rente bezieht oder รผber ein geringes Einkommen verfรผgt, kann sich sehr leicht von den Zuzahlungen befreien lassen. Denn die Zuzahlung entfรคllt รผber einer bestimmten Belastungsgrenze.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die jรคhrliche Belastungsgrenze bemisst sich nach dem Bruttoeinkommen. Sie liegt bei zwei Prozent dieses Bruttoeinkommens, und bei chronisch Kranken bei einem Prozent.
Wann gelten Sie als chronisch krank?
Als chronisch krank gelten Sie, wenn Sie seit einem Jahr oder lรคnger mindestens einmal pro Vierteljahr รคrztlich behandelt werden mรผssen. Auรerdem gelten weitere Kriterien.
Was sind die weiteren Kriterien?
Um als chronisch krank eingestuft zu werden, mรผssen Sie mindestens eins der folgenden Kennzeichen erfรผllen:
Es liegt ein Pflegegrad von 3,4 oder 5 vor. Ihre Erkrankung verursacht eine Behinderung eines Grades von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfรคhigkeit von mindestens 60 Prozent.
Sie brauchen stรคndige medizinische Versorgung, zum Beispiel mit Medikamenten oder Therapien, ohne die sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Zu den Zuzahlungen zรคhlen:
- Eigenanteil bei stationรคrer Krankenhausbehandlung (10โฌ/Tag fรผr max. 28 Tage pro Kalenderjahr),
- Heilmitteln und hรคuslicher Krankenpflege (10โฌ pro Verordnung + 10% der Kosten),
- Eigenanteil bei Medikamenten und Hilfsmittel (10% des Abgabepreises, min. 5โฌ, max. 10โฌ je Medikament),
- Eigenanteil bei Haushaltshilfe (10% der Tageskosten, min. 5โฌ, max. 10โฌ),
- Fahrtkosten (10% der Kosten, min. 5โฌ, max. 10โฌ).
Sobald man mit den Zuzahlungen seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann man bei seiner Krankenkasse beantragen, von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden. Was man bereits darรผber bezahlt hat, bekommt man von seiner Krankenkasse erstattet.
Was mรผssen Betroffene vorlegen?
Chronisch Kranke mรผssen eine รคrztliche Bescheinigung der Krankheit vorlegen, und der behandelnde Arzt muss auรerdem bestรคtigen, dass die Betroffenen sich der Therapie entsprechend verhalten.
Grade der Behinderung, geminderte Erwerbsfรคhigkeit oder Pflegegrad mรผssen der Krankenkasse als Kopien der Bescheide ausgehรคndigt werden.
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Wie wird die Belastungsgrenze nachgewiesen?
Um nachzuweisen, dass die Belastungsgrenze erreicht / รผberschritten ist, mรผssen Sie erst einmal einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Diesem fรผgen Sie sรคmtliche Quittungen entsprechender Zuzahlungen รผber medizinische Leistungen bei, und das jeweils fรผr das laufende Jahr.
Wer wird bei den Zuzahlungen berรผcksichtigt?
Die Belastungsgrenze orientiert sich an allen Mitgliedern des Haushalts, die in einem gemeinsamen Haushalt leben wie Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, egal, ob es versichert ist. รltere Kinder werden nur berรผcksichtigt, wenn sie unter die Familienversicherung fallen. Deren Bruttoeinkommen wird mit der Summe der Zuzahlungen verrechnet.
Worauf mรผssen Sie achten?
Sammeln Sie und alle, deren Zuzahlungen berรผcksichtigt werden, sรคmtliche Belege รผber die geleisteten Kosten. Berechnen Sie dann Ihre persรถnliche Belastungsgrenze. Wenn Sie diese errecht haben, dann stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen und beantragen eine Befreiung von den Zuzahlungen fรผr das laufende Jahr.
Welche Einnahmen werden angerechnet?
Welche Einnahmen zum Lebensunterhalt rechnen die Krankenkassen beim Bruttoeinkommen an? Das sind vor allem Arbeitseinkommen, Einkommen aus selbststรคndiger Tรคtigkeit, Arbeitslosen- wie Krankengeld, Renten wie Alters-, Erwerbsunfรคhigkeits-, Hinterbliebenen- oder Betriebsrente, desweiteren Mieteinnahmen, Kapital- und Zinseinkรผnfte.
Sie mรผssen einen Antrag stellen
Um eine Bescheinigung der Befreiung von der Zuzahlung zu erhalten, mรผssen Sie diese beantragen. Sie selbst mรผssen darauf achten, wann Sie die Belastungsgrenze erreichen, denn die Krankenkasse berechnet dies nicht automatisch.
Rechnen Sie mit
Deshalb sollten Sie am besten Ihre Zuzahlungen von Jahresbeginn an prรผfen, um nicht alles auf einmal ausrechnen zu mรผssen und besser einschรผtzen zu kรถnnen, wann Sie sich der Grenze nรคher.
Den Antrag erhalten Sie bei der Krankenkasse
Das Antragsformular finden Sie bei vielen Krankenkassen auf der Webseite. Sie kรถnnen es herunterladen oder per Telefon verlangen. Einige Kassen haben einen Rechner online gestellt, mit der Sie einfach berechnen kรถnnen, wo Sie stehen.
Achtung bei Krankenhausrechnungen
Auch wenn man nach einer stationรคrer Behandlung eine Zuzahlungsforderung von der Einrichtung erhรคlt, die weit รผber der Belastungsgrenze liegt, sollte man diese nicht bezahlen, sondern sich an seine Krankenkasse wenden. Die wird dann nur noch den Restbetrag bis zur Belastungsgrenze fordern.
Was gehรถrt nicht zu den Zuzahlungen?
Nicht zu den Zuzahlungen gehรถrt der sog. wirtschaftlicher Aufschlag, der z.B. von Orthopรคdieschuhmachern fรผr Einlagen etc. verlangt wird. Das sind Kosten, welche der z.B. Orthopรคdieschuhmacher eigenverantwortlich erhebt, weil er mit dem von der Krankenkasse fรผr seine Arbeit gezahlten Geld nicht ausreicht, um seine Kosten zu decken.
Ausgaben von der Steuer absetze
Viele gesundheitliche Leistungen รผbernehmen die Krankenkassen generell nicht. Diese kรถnnen Sie, wenn sie รคrztlich verordnet sind, bei der Steuererklรคrung als “auรergewรถhnliche Ausgaben” geltend machen und von der Steuer absetzen.
Allerdings prรผft das Finanzamt noch einmal, ob es sich aus “rechtlichen, tatsรคchlichen oder sittlichen Grรผndenโ um notwendige Behandlungen handelt.