Rente: 9 wichtige Änderungen für Rentner ab Januar 2024

Lesedauer 2 Minuten

Neun Wichtige Änderungen für Rentner im Januar 2024: Ein Überblick von Rechtsanwalt Peter Knöppel

Das Jahr 2024 steht vor der Tür, und mit dem neuen Jahr kommen auch für Rentnerinnen und Rentner wichtige Änderungen, die bereits ab ab 1. Januar 2024 gelten. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel hat in einem Videobeitrag einen umfassenden Überblick über neun entscheidende Veränderungen bei der Rente zusammengestellt, die bereits im Januar 2024 greifen.

1. Erhöhung der Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung

Die Grundsicherung für Rentner und Menschen mit Erwerbsminderungsrente erfährt im Januar 2024 eine Erhöhung um etwa 12%. Diese Anpassung betrifft nicht nur Rentner, sondern auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und sich in der Grundsicherung befinden.

2. Steuerlicher Grundfreibetrag erhöht sich

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 11.604 €. Diese Änderung wirkt sich nicht nur auf Rentner aus, sondern bringt auch eine leichte Nettoerhöhung für Arbeitnehmer ab Januar 2024 mit sich.

3. Steuerfreier Anteil der gesetzlichen Rente

Der Besteuerungsanteil in der gesetzlichen Rente erhöht sich ab Januar 2024 auf 33%, verglichen mit 82,5% im Jahr 2023. Der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente bei Rentenbeginn liegt dann bei 17%.

4. Anpassung des vorläufigen Durchschnittsentgelts

Das vorläufige Durchschnittsentgelt steigt ab dem 1. Januar 2024 von 43.142 € auf 45.358 €. Dies wirkt sich auf freiwillige Beiträge und Ausgleichsbeträge zur Minderung von Altersrenten aus.

5. Rentenunschädlicher Wiedereingliederungsversuch

Eine bemerkenswerte Regelung tritt in Kraft: Ab dem 1. Januar 2024 gelten sechs Monate voller oder höherer Arbeit als rentenunschädlicher Wiedereingliederungsversuch für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten. Mehr dazu auch hier!

6. Erhöhung des freiwilligen Mindestbeitrags

Der freiwillige Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rente steigt auf 100,7 Cent ab Januar 2024. Es lohnt sich, die günstigeren Regelungen im Dezember 2023 zu nutzen.

7. Neues SV Meldeportal ersetzt svnet

Ab dem 16. Januar 2024 löst das SV Meldeportal das svnet ab. Ab dem 29. Februar 2024 müssen alle rentenversicherungsrechtlich relevanten Informationen über das neue Portal gemeldet werden.

8. Neue Altersrentenmöglichkeiten ab Januar 2024

Verschiedene Geburtsjahrgänge können ab Januar 2024 erstmals unterschiedliche Altersrenten in Anspruch nehmen. Dies betrifft Regelaltersrente, Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Altersrente für langjährig Versicherte.

9. Rentenzahlung im Januar 2024

Die rentennachschüssige Zahlung für den Monat Januar 2024 erfolgt am Mittwoch, dem 31. Januar 2024, dem letzten Bankarbeitstag im Monat. Für diejenigen, die ihre Rente vorschüssig erhalten, bedeutet dies eine Auszahlung bereits am 31. Januar 2024.

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