Rente: 7 wichtige Änderungen für Rentner ab August 2024

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Im August 2024 gibt es mehrere wesentliche Neuerungen, die für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland von Bedeutung sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die das Leben der Rentnerinnen und Rentner in diesem Monat beeinflussen können.

1. Rentner sollen gut schlafen können: Rückkehr der regulären Nachtruhe

Nach dem Ende der Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 tritt am 1. August 2024 die spezielle Lärmschutzverordnung außer Kraft, die während des Turniers “Public-Viewing-Veranstaltungen” nach 22 Uhr erlaubt hatte.

Mit der Aufhebung dieser Verordnung kehrt die abendliche Ruhe zurück. Dies bedeutet, dass nächtlicher Lärm wieder stärker reguliert wird, was besonders für ältere Menschen, die eine ungestörte Nachtruhe benötigen, von Vorteil ist.

2. Letzte Frist für die Steuererklärung des Jahres 2023

Rentner, die ihre Steuererklärung selbst erledigen, sollten sich den 31. August 2024 als Stichtag merken.

Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag, den 2. September 2024.

Es ist wichtig, die Steuererklärung pünktlich einzureichen, um Strafzahlungen oder Säumniszuschläge zu vermeiden.

Achtung: Dies gilt für alle, die ihre Steuererklärung ohne professionelle Hilfe von Steuerberatern, Anwälten oder Lohnsteuerhilfevereinen abgeben.

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3. Zahltag der gesetzlichen Rente für August 2024

Die Rentenzahlungen erfolgen entweder vorschüssig oder nachschüssig. Rentner, deren Rentenanspruch vor dem 1. April 2004 begann, erhalten ihre Augustrente am 31. Juli 2024.

Dieser Tag ist ein Mittwoch und ein regulärer Bankarbeitstag. Für diejenigen, die ihre Rente nachschüssig erhalten, ist der Zahltag für den Monat August 2024 der Freitag, 30. August 2024.

4. BAföG-Änderung ab August 2024

Ab dem 1. August 2024 tritt eine Reform des BAföG-Gesetzes in Kraft, die auch für Rentner von Interesse sein kann, insbesondere wenn sie Enkelkinder oder andere Familienangehörige unterstützen.

Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Erhöhung des monatlichen Grundbedarfs für Studierende und Schüler von 452 Euro auf 475 Euro.
  • Anhebung der Einkommensfreibeträge für Eltern um 5,25 Prozent, was zu einer höheren BAföG-Unterstützung führt.
  • Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 360 Euro auf 380 Euro pro Monat.
  • Anpassung der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherungen.

Diese Reform zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Studierenden und Schülern zu reduzieren und könnte indirekt auch die finanzielle Unterstützung durch Rentner erleichtern.

5. Diese Geburtsjahrgänge können erstmals im August 2024 in Rente gehen

Im August 2024 können mehrere neue Geburtsjahrgänge erstmals Altersrente beziehen:

  • Regelaltersrente: Geburtsjahrgänge vom 2. Juli 1958 bis 1. August 1958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres in Rente gehen, sofern die 5-jährige Wartezeit erfüllt ist.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge vom 2. Juli 1961 bis 1. August 1961 können mit 63 Jahren und einem Abschlag von 12,6 Prozent in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Versicherte, die zwischen dem 2. November 1962 und 1. Dezember 1962 geboren sind, können mit 61 Jahren, 8 Kalendermonaten und einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Personen, die zwischen dem 2. März 1960 und 1. April 1960 geboren sind, können mit 64 Jahren und 4 Monaten ohne Abschlag in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre Wartezeit nachweisen können.

6. Plant die Bundesregierung die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63?

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte steht in der Kritik.

Besonders in Wirtschaft und Politik gibt es Stimmen, die diese Rentenform abschaffen möchten. Finanzminister Christian Lindner hat die Rente mit 63 scharf kritisiert und als „Stilllegungsprämie“ bezeichnet.

Eine sofortige Abschaffung wird gefordert. Rentenberater von gehen jedoch davon aus, dass es keine sofortige Abschaffung geben wird und diese Rentenform bis zu ihrem geplanten gesetzlichen Auslaufen für die Geburtsjahrgänge bis 31. Dezember 1963 bestehen bleibt.

7. Wohngeld wird erhöht – Anspruch auch bei Rente

Ab 2025 wird das Wohngeld im Schnitt um 15 Prozent (etwa 30 Euro) steigen. Rentnerinnen und Rentner, die eine zu geringe Rente beziehen, können Wohngeld beantragen.

Die Einkommensgrenze liegt bei einer Bruttorente von 1772 Euro. Darüber hinaus wird kein Wohngeld mehr ausbezahlt.

Dies bedeutet, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die knapp über der Standardrente von 1620,92 Euro pro Monat liegen, Anspruch auf Wohngeld haben können, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu auch hier.