Rente: 4 wichtige Änderungen für Rentner und Rentnerinnen im Februar

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Im Februar ändert sich einiges bei der Rente. Wegen des Schaltjahres wird die Rente zu einem anderen Datum überwiesen. Bei der Erwerbsminderungsrente läuft die alte Regelung der Berufsunfähigkeit mit dem letzten Jahrgang aus.

1. Die Rente wird später ausgezahlt

Im Februar 2024 wird die Rente später ausgezahlt als in diesem Monat in den Jahren zuvor. Das hat keine politischen oder technischen Gründe. 2024 ist ein Schaltjahr, und dieser Februar hat 29 Tage statt 28.

Die Rente wird also in diesem Jahr am Donnerstag, den 29. Februar ausgezahlt. Betroffen sind nachschüssig gezahlte Renten für den Februar 2024, die nach April 2004 begannen, und vorschüssig gezahlte Renten, die vor April 2004 in Kraft traten, für den März 2024.

Nicht nur Renten betroffen

Nicht nur Renten werden im Schaltjahr später ausgezahlt. Betroffen sind zum Beispiel auch die Betriebskostenabrechnung, das Bemessungsentgelt bei Arbeitslosigkeit, die Vorbeschäftigung bei Befristung, außerdem Kreditverträge oder Zinsberechnungen.

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2. Berufsunfähigkeitsrente läuft aus

Gravierender als eine Terminverschiebung bei der Auszahlung ist das Auslaufen der alten Berufsunfähigkeitsrente. Diese Regelung wurde 2001 zur Erwerbsminderungsrente verändert.

2024 kommen die vor 1961 Geborenen in die Altersrente, und dies sind die letzten, die unter die alte Berusunfähigkeitsrente fielen.

Was unterscheidet alte Berufsunfähigkeit und neue Erwerbsminderung?

In der alten Regelung der Berufsunfähigkeitsrente profitierten auch diejenigen, die pro Tag weniger als sechs Stunden in ihrem Beruf arbeiten konnten.

Die Erwerbsminderungsrente ist härter. Um eine volle Erwerbsminderungsrente zu beziehen, ist Voraussetzung, dass die Betroffenen ihren Beruf überhaupt nicht mehr ausüben können

3. Erwerbsgeminderte dürfen mehr arbeiten

Für diejenigen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, gibt es 2024 eine Verbesserung. Sie können ab Januar diesen Jahres bis zu sechs Monate pro Jahr arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Rente zu verlieren. Dies gilt sowohl bei teilweiser wie bei voller Erwerbsminderung.

Was ist der Grund für die verlängerten Arbeitsmonate?

Ein Ziel dieser verlängerten Arbeitsmonate ist es, den Betroffenen zu ermöglichen, sich wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Die Deutsche Rentenversicherung kürzt für Erwerbstätigkeit bis zur gesetzten Grenze keine Erwerbsminderungsrenten.

Nicht mehr Stunden pro Tag

Die Verlängerung der jährlichen Arbeitszeit für Erwerbsgeminderte bedeutet keine (!) Verlängerung der möglichen täglichen Arbeitszeit. Voll Erwerbsgeminderte dürfen nicht mehr als drei, teilweise Erwerbsgeminderte nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten.

Betroffene, die mehr Stunden pro Tag tätig sind, gelten nicht mehr als erwerbsgemindert und verlieren ihren Anspruch auf die entsprechende Rente.

4. Mehr Hinzuverdienst für Erwerbsgeminderte ist möglich

Zudem dürfen Erwerbsgeminderte 2024 mehr hinzuverdienen als zuvor, ohne ihren Anspruch auf Rente zu verlieren. Voll Erwerbsgeminderte dürfen anrechnungsfrei 18.000 Euro pro Jahr dazuverdienen. Teilweise Erwerbsgeminderte haben eine Grenze von 37.000 Euro. Im Einzelfall können die Freibeträge sogar höher ausfallen.