Bürokratieabbau beim Bürgergeld: So kann das Leben leichter werden

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Der Verein Tacheles e.V. vertritt die Interessen Einkommensschwacher. Er begrüßt generell das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das unnötige Bürokratie beseitigen soll. Dieses müsse aber auch im Sozialrecht stattfinden. Dazu schlägt der Verein folgendes vor.

Ein Antrag auf Sozialleistungen gilt auch für andere Sozialleistungen

Der Verein formuliert einen Satz für einen möglichen Artikel 56 mit Änderungen im SGB I / Änderung im SGB I unter § 16 Abs. 1 SGB I: „Ein gestellter Antrag auf eine bestimmte Sozialleistung, wirkt im gesamten Sozialrecht auch als Antrag auf jede andere Sozialleistung, eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich“.

Dies würde Betroffene von unnützer Bürokratie entlasten.

Schriftformerfordernis für sozialrechtliche Ansprüche abschaffen

Nach § 16 Abs. 2 SGB I will Tacheles einen weiteren Abs. 3 einfügen. Dieser soll lauten: „Sozialrechtliche Ansprüche können formlos geltend gemacht werden. Eine Schriftformerfordernis ist in keinem Fall zulässig.“ Laut Tacheles würde die Schriftformerfordernis unnötige bürokratische Hürden aufbauen, um Leistungen der sozialen Sicherheit zu erhalten.

Verpflichtung zur Email-Kommunikation

Nach § 17 Abs. 4 SGB I, möchte Tacheles einen Absatz 5 einfügen, der Behörden zur Email-Kommunikation verpflichtet: „Die Leistungsträger schaffen einen digitalen Zugang per E-Mail und weisen auf diesen im Internet und im Schriftverkehr hin.”

Dieser digitale Zugang soll keine weitere Zustimmung erfordern, so Tacheles: “Bei Kontaktaufnahme per einfacher, ungeschützter elektronischer Kommunikation, wird davon ausgegangen, dass dieser Kommunikation von Seiten der Bürger*innen zugestimmt wird, weswegen es keiner weiteren Zustimmungserklärung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 DSGVO bedarf.“

Statt zwingender Schrift- soll Textform möglich sein

In § 84 Abs. 1 S. 1 SGG soll, laut Tacheles nach dem Wort „schriftlich“ „oder in Textform“
eingefügt werden, ebenso in § 70 Abs. 1 VwGO.

Laut Tacheles stammt die reine Schriftformerfordernis aus der Zeit vor der digitalen Kommunikation. Heute würde ein ganzer Teil der Betroffenen über elektronische Kommunikationsmittel verfügen, und auch für Rechtsmittel müsse ein einfacher Zugang möglich sein. Texterfordernis wäre zum Beispiel durch per Email geschickte Scans gesichert.

Zugangsfiktion auf sieben Tage erweitern

Tacheles schlägt vor: “In § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X und § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG sind die Worte „dritten Tag“ durch „siebten Tag“ zu ersetzen.”

Hier geht es um die Postlaufzeiten. Die Drei-Tages-Grenze würde der heutigen Realität nicht gerecht, in der private Zusteller oft länger als einen Tag bräuchten, um Post zuzustellen.

Fristbeginn für Bürgergeld-Bescheide ändern

Wenn Jobcenter sich in gemeinsamen Einrichtungen befänden, beträge laut Tacheles der Unterschied zwischen Bescheiddatum und Druckdatum bis zu zwei Wochen. Der Fristlauf müsse mit dem Druckdatum beginnen.

Keine Zustimmungserfordernis bei angemessener Wohnung

Wenn Bürgergeld-Bedürftige eine neue Wohnung anmieten und ein anerkannter Umzugsgrund vorliege, sollte die Zustimmungserfordernis dann entfallen, wenn die Unterkunftskosten angemessen seien im Sinne des § 22 Abs.1 SGB II.

Tacheles schlägt in § 22 Absatz 6 SGB II nach Satz 1 folgende Formulierung vor:
„Eine Zusicherungserfordernis entfällt, wenn der kommunale Träger zuvor durch Bescheid festgestellt hat, dass ein Umzug erforderlich ist.”

Bearbeitungsfrist für Wohnungsanmietung

Jobcenter sollten, so Tacheles, verpflichtet werden, bei Anmietungen einer Wohnung durch Leistungsempfänger, sich innerhalb einer gesetzten Frist zu entscheiden. Dies verhindere, dass Jobcenter grundlos die Zustimmung zur Anmietung einer Unterkunft verzögerten.

Der weiteren schlägt Tacheles vor, einen Rechtsanspruch auf Eingangsbestätigungen einzuführen, die die Sozialbehörden zu leisten haben. Zweitens müssten Träger von Sozialleistungen telefonisch und persönlich erreichbar sein. Drittens müsste eine vorläufige Leistungsgewährung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bewilligt werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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