Rente: Rentenzuschuss beantragen – Antragsfrist endet Januar 2024

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Viele Rentnerinnen und Rentner können den Härtefallsfonds in Anspruch nehmen. Der Fonds für Senioren wurde hierfür von der Ampel-Koalition ins Leben gerufen und mit einem Budget von 500 Millionen Euro ausgestattet. Die Frist zur Beantragung wurde nunmehr auf Ende Januar 2024 festgesetzt. Danach ist kein Antrag mehr möglich.

Rentenzuschuss beantragen

Antragstellende können bis zu 2500 Euro als Zuschuss beantragen. In einigen Bundesländern ist sogar ein Zuschuss von 5000 Euro möglich. Allerdings sind für eigentlich berechtigte Frauen hiervon ausgeschlossen.

Bestimmte Rentner und Rentnerinnen können einen Zuschuss aus dem Härtfallfonds zusätzlich zur Rente zu beantragen. In der DDR geschiedene Frauen haben in Bezug auf den Renten-Härtefallfonds Deutschlands, der durch die Bundesregierung aufgelegt wurde, allerdings oft das Nachsehen.

Die Linke im Bundestag hat kürzlich Zahlen des Bundessozialministeriums veröffentlicht: Von insgesamt 271 gestellten Anträgen wurden 164 abgelehnt. Dabei wurde offensichtlich, dass die derzeitigen Kriterien des Härtefallfonds offenbar zu strikt sind.

Fehlende Berücksichtigung bei Rentenansprüchen nach der Wiedervereinigung

Der Renten-Härtefallfonds wurde eingerichtet, um die Lücken in der Rentenversicherung nach der deutschen Wiedervereinigung zu schließen. Dabei wurden jedoch bestimmte Rentenansprüche übersehen, insbesondere in Bezug auf in der DDR geschiedene Frauen und Zusatzrenten für verschiedene Berufsgruppen.

Eva von Angern, die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, kritisiert die Abweisung der Anträge: “Dass die Anträge von in der DDR geschiedenen Frauen bisher mehrheitlich abgelehnt wurden, ist beschämend.”

Von Angern betont, dass die aktuellen Kriterien zu hart sind und viele Ostdeutsche enttäuscht zurücklassen. Die Forderung ist klar: Der Härtefallfonds sollte in einen Gerechtigkeitsfonds umgewandelt werden, der allen Betroffenen eine angemessene Entschädigung bietet.

Verlängerung der Antragsfrist und Hintergrund des Härtefallfonds

Um der Dringlichkeit der Situation gerecht zu werden, hat die Bundesregierung reagiert und die Frist für die Antragstellung bis Ende Januar 2024 verlängert.

Dies geschah, nachdem bis zur ursprünglichen Frist am 30. September nur vergleichsweise wenige Menschen Anträge gestellt hatten. Der Härtefallfonds wurde Anfang des Jahres von der Ampel-Koalition ins Leben gerufen und mit einem Budget von 500 Millionen Euro ausgestattet. Dabei sind Einmalzahlungen von bis zu 2500 Euro möglich.

Wer kann den Härtefallfonds beantragen?

Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen Berechtigte bestimmte Kriterien erfüllen:

1. Rentnerinnen und Rentner aus der Ost-West-Rentenüberleitung

  • Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Geboren vor dem 2. Januar 1952.
  • Die Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) begann nach dem 31. Dezember 1996 und sie haben mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen in der ehemaligen DDR gearbeitet, Familienangehörige gepflegt, in einer “bergmännischen Tätigkeit” in der Carbochemie/Braunkohleveredlung gearbeitet, die Beschäftigung aufgegeben, weil sie mit ihrem Ehepartner aufgrund eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland mitgereist sind, oder nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung erhalten.

2. Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz)

  • Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Vor dem 1. April 2012 als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz) in Deutschland aufgenommen worden und mindestens 50 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aufnahme (falls nach dem 31. März 1962 geboren wurde, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt).

3. Jüdische Kontingentflüchtlinge/jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion

  • Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen.
  • Vor dem 1. April 2012 als jüdischer Kontingentflüchtling bzw. als jüdische Zuwanderin oder jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehöriger in Deutschland aufgenommen worden und mindestens 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aufnahme (falls nach dem 31. März 1972 geboren wurde, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt).

Der Zuschuss muss beantragt werden

Der Zuschlag wird allerdings nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen muss also ein gesonderten Antrag gestellt werden. Die Frist sollte eigentlich am 30.September 2023 enden. Die Frist wurde nunmehr auf Ende Januar 2024 verlängert.

Um den Härtefallfonds zu beantragen, sollte dieses Formular des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale heruntergeladen werden. Das Formular ist unter diesem Link erreichbar.

Wie viel Geld bekommen die Anspruchsberechtigten?

Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, wird eine pauschale Einmalzahlung auf das angegeben Konto erfolgen. Die Höhe kann je nach Entscheidung der Länder 2500 Euro oder 5000 Euro betragen.

Welche weiteren Hilfen können beantragt werden

Wer eine Altersrente bezieht, kann auch Zuschüsse beantragen. Denn oft reicht die wohlverdiente Rente nicht aus, um über die Runden zu kommen. Diese Zuschüsse zur Rente können Betroffene beim Staat, aber auch bei Kranken- und Pflegekassen beantragen.

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Mehr dazu haben wir in diesem Artikel ausführlich beschrieben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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