Hartz IV: Umzugszwang unzulässig, wenn teurer als Mietersparnis

Lesedauer < 1 Minute

Die Urteile zur Berechnung der Angemessenheit der Mietkosten von Hartz IV-Betroffenen häufen sich. Anhand dieser Bemessung entscheiden Jobcenter, in welcher Höhe sie Mietkosten übernehmen. Liegt der Mietbetrag über der ermittelten Angemessenheit, müssen Betroffene Abhilfe schaffen. Das heißt, sie müssen in eine vergleichbare günstigere Wohnung umziehen.

Angemessene Mietkosten bei Hartz IV

Die Jobcenter wenden diverse Berechnungen an, um die Angemessenheit von Bruttokaltmieten in den jeweiligen Wohnumfeldern zu berechnen. Die Sozialgerichte haben wiederholt geurteilt, dass diese Berechnung in den meisten Fällen zum Nachteil der Betroffenen falsch berechnet werden und eine Reihe von Anforderungen an die Jobcenter gestellt.

Liegen die Kosten für die Bruttokaltmiete nach der Mietwertermittlung dennoch über der angemessenen Höhe, können die Jobcenter die Betroffenen zur Kostensenkung auffordern. Also dazu zwingen, in eine günstigere Wohnung umzuziehen.

Aufforderung zur Kostensenkung unzulässig, wenn Umzugskosten höher als Jahresersparnis ausfallen

Eine solche Aufforderung ist aber lediglich dann zulässig, wenn die Bruttokaltmiete wesentlich über einem plausibel ermittelten Mietwert liegt. Sind die anzunehmenden Kosten, die ein Umzug verursachen würde beispielsweise höher als die jährliche Einsparung durch die geringe, der Mietwerermittlung entsprechenden Bruttokaltmiete, ist das Jobcenter verpflichtet, die Kosten weiterhin zu zahlen.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wies den Berufungsantrag des Jobcenters daher mit Verweis auf die Urteilssprechung des Bundessozialgerichtes ab, nach der ein Wohnungswechsel als Kostensekungsmaßnahme nur zumutbar ist, wenn in der alternativ zu beziehenden Wohnung insgesamt keine höheren Kosten als bisher anfallen (B 14 AS 60/12 R). Außerdem sei zu berücksichtigen, wie lange die Betroffenen voraussichtlich noch Leistungen beziehen würden und ob ein Umzug damit überhaupt verhältnismäßig wäre (L 4 AS 113/18 NZB).

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...