Viele Menschen haben das Gefühl: „Ich bekomme Bürgergeld – aber damit muss ich meine Wohnung selbst einrichten, mein Kind versorgen, Geräte kaufen …“. Dabei kennen viele kaum ihre Ansprüche auf einmalige Leistungen – also Geld‑ oder Sachleistungen, die zusätzlich zum Regelbedarf gewährt werden können, wenn besondere Bedarfslagen auftauchen (z. B. Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung bei Schwangerschaft, Haushaltsgeräte).
Diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen gesondert beantragt werden. Ohne Antrag bleibt oft Geld ungenutzt.
Was genau sind einmalige Leistungen?
Nach den Begriffen des Sozialrechts zählen zu den einmaligen Leistungen im Rahmen des Bürgergelds:
- Nicht laufende monatliche Zahlungen (Regelbedarf) ‑, sondern einmalige Zuschüsse oder Sachleistungen, wenn ein besonderer Bedarf entsteht.
- Sie sind in § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
- Beispiele solcher Bedarfe: Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgeräten, Erstausstattung mit Kleidung oder bei Schwangerschaft und Geburt.
- Der Anspruch besteht auch dann, wenn kein laufender Bürgergeld‑Bezug vorliegt – Voraussetzung ist Bedürftigkeit (also „kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung“).
Wer hat Anspruch – und wann wird gezahlt?
| Anspruchsvoraussetzung | Was heißt das konkret? |
| Bedürftigkeit | Es besteht nur dann Anspruch, wenn Einkommen und Vermögen nicht genügen, den spezifischen Bedarf zu decken. |
| Besonderer Bedarf | Nicht jeder Bedarf zählt – es muss ein außergewöhnlicher Einmal‑Bedarf vorliegen (z. B. Wohnungseinrichtung beim ersten eigenen Haushalt, Schwangerschaft, Geburt). |
| Nicht durch den Regelbedarf gedeckt | Der normale Regelsatz deckt laufende Lebenshaltung ab, nicht jedoch immer solche einmaligen Anschaffungen. |
| Antrag erforderlich | Es genügt nicht, einfach Leistungen zu beziehen – der Bedarf muss beantragt werden. |
| Zeitpunkt der Antragstellung | Empfehlenswert: Antrag vor oder kurz nach Auftreten des Bedarfs stellen. Manche Stellen akzeptieren auch rückwirkend – dennoch Risiko. |
Was wird konkret übernommen – und was nicht?
Es lohnt sich, genau hinzuschauen, denn nicht jeder Anschaffungswunsch wird anerkannt. Hier einige typische Beispiele:
Zu den anerkannten Leistungen gehören:
- Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Kühlschrank) wenn noch nicht vorhanden.
- Erstausstattung mit Bekleidung, insbesondere bei Schwangerschaft oder Geburt.
- Anschaffung oder Reparatur von therapeutischen Geräten bzw. Miete von Hilfsmitteln sowie orthopädischen Schuhen.
Was wird häufig abgelehnt oder nur unter bestimmten Bedingungen übernommen:
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Bescheid prüfen- Geräte oder Möbel sind bereits vorhanden oder werden vom Vermieter gestellt – dann kein Anspruch.
- Luxus‑ oder nicht notwendige Gegenstände wie Fernseher, Mikrowelle, Gefrierschrank werden oft nicht anerkannt.
- Der Anspruch ist nicht automatisch – wer nach Einstieg in die Wohnung Möbel kauft, ohne Antrag, riskiert Ablehnung.
Praxis‑Tipps: So holt man das Maximum raus
Wer einen Antrag auf einmalige Leistungen stellen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob Bedarf besteht. Schon beim Einzug in eine neue Wohnung oder bei einer Lebensveränderung wie einer Geburt oder einer Krankheit kann ein Antrag sinnvoll sein.
Wichtig ist auch, den konkreten Bedarf genau zu dokumentieren. Notieren Sie, welche Ausstattung fehlt und warum diese notwendig ist. Fügen Sie dem Antrag am besten auch Kostenvoranschläge oder Angebote bei – das stärkt Ihre Position gegenüber dem Jobcenter. Achten Sie darauf, den Antrag zu stellen, bevor Sie Anschaffungen tätigen.
Manche Jobcenter genehmigen Leistungen nur im Vorfeld, eine nachträgliche Anerkennung ist oft schwierig. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, lohnt sich häufig ein Widerspruch. Vor allem dann, wenn Sie den tatsächlichen und notwendigen Bedarf belegen können.
Auch wer aktuell kein Bürgergeld bezieht, kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit Anspruch auf einmalige Leistungen haben. Ein Antrag kann sich also auch in solchen Fällen lohnen.
Eine Chance, die viele verpassen
Die einmaligen Leistungen beim Bürgergeld sind eine unschätzbare Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen – gerade wenn größere Anschaffungen oder neue Lebensphasen anstehen. Doch sie bleiben oft im Schatten, weil viele nicht wissen, dass sie existieren, oder sie scheuen den Antrag.
Wer diese Lücke nutzt, kann erhebliche finanzielle Entlastung erlangen – Möbel, Haushaltsgeräte, Bekleidung: Alles das muss nicht zwangsläufig aus dem Regelbedarf bezahlt werden.




