Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, kann in Deutschland die โAltersrente fรผr schwerbehinderte Menschenโ in Anspruch nehmen โ unter bestimmten Alters- und Versicherungsbedingungen.
Ob der Rentenstart bereits mit 63 mรถglich ist, hรคngt vor allem vom Geburtsjahrgang, von der Wartezeit (mindestens 35 Jahre) und davon ab, ob Abschlรคge akzeptiert werden. Entscheidend sind ยง 236a SGB VI und die Auslegung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Voraussetzungen: Schwerbehinderung, Wartezeit, Stichtag
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem GdB von wenigstens 50; die Feststellung trifft das Versorgungsamt. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Schwerbehinderung muss am Tag des Rentenbeginns bereits vorliegen. Auรerdem muss die Wartezeit von 35 Jahren erfรผllt sein.
Dazu zรคhlen unter anderem Pflichtbeitrรคge aus Beschรคftigung oder Selbststรคndigkeit, freiwillige Beitrรคge, Zeiten der Kindererziehung und hรคuslichen Pflege sowie bestimmte Zeiten mit Lohnersatzleistungen; auch Anrechnungszeiten wie etwa Phasen von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium werden berรผcksichtigt.
Altersgrenzen: Was bedeutet โ63โ konkret?
Fรผr die โAltersrente fรผr schwerbehinderte Menschenโ gilt seit der Reform eine stufenweise angehobene Altersgrenze. Wer 1964 oder spรคter geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Altersgrenze mit 65 Jahren; ein vorgezogener Start ist ab 62 mรถglich โ dann mit dauerhaften Abschlรคgen.
Fรผr Jahrgรคnge 1952 bis 1963 liegen die Grenzen zwischen frรผher 63/60 und spรคter 65/62 Jahren; die exakten Daten hรคngen vom individuellen Geburtsjahrgang ab. Ein Beispiel der DRV: Wer 1962 geboren ist, kommt erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in diese Rente.
Abschlรคge bei Start mit 63
Die Abschlรคge betragen 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Bezugs und gelten lebenslang. Bei den ab 1964 Geborenen ist die abschlagsfreie Grenze 65; ein Rentenstart mit 63 liegt 24 Monate davor und fรผhrt zu 7,2 Prozent Abschlag. Der maximale Abschlag bei dieser Rentenart betrรคgt 10,8 Prozent (36 Monate). Diese Minderung bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.
โRente mit 63โ ist etwas anderes
Die umgangssprachliche โRente mit 63โ meint rechtlich die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte (45 Jahre). Sie ist fรผr jรผngere Jahrgรคnge nicht mehr mit 63 erreichbar:
Fรผr 1964 und spรคter Geborene liegt die abschlagsfreie Grenze nach 45 Jahren bei 65 Jahren. Fรผr Jahrgรคnge 1953โ1963 verschiebt sich die Grenze schrittweise nach oben. Wer dagegen โnurโ die 35 Jahre erfรผllt, kann zwar als langjรคhrig Versicherter ab 63 in Rente, trรคgt dann aber โ anders als bei der Schwerbehindertenrente โ Abschlรคge gemessen an der Regelaltersgrenze (fรผr die meisten heute 67).
Was fรผr 63-Jรคhrige mit Schwerbehinderung praktisch gilt
Wer heute 63 ist und einen GdB von mindestens 50 nachweisen kann, hat zwei Prรผfpfade: Liegt die eigene abschlagsfreie Altersgrenze โ je nach Jahrgang โ noch oberhalb von 63, ist ein Start mit 63 grundsรคtzlich mรถglich, aber mit Abschlรคgen in der oben beschriebenen Hรถhe.
Liegt sie bereits bei oder unter 63 (nur bei รคlteren Jahrgรคngen), kann der Rentenbeginn unter Umstรคnden abschlagsfrei erfolgen, sofern die 35 Jahre Wartezeit erfรผllt sind und die Schwerbehinderung am Stichtag feststeht. Die exakten Monatsangaben ergeben sich aus Jahrgangstabellen der DRV.
Anrechenbare Zeiten: Worauf es bei den 35 Jahren ankommt
Fรผr die 35-jรคhrige Wartezeit zรคhlen viele Lebensphasen mit, nicht nur klassische Beschรคftigung. Berรผcksichtigt werden etwa Zeiten mit Pflichtbeitrรคgen, freiwillige Beitrรคge, Kindererziehung (grundsรคtzlich fรผr die ersten bis zu drei Lebensjahre), nicht erwerbsmรครige Pflege, bestimmte Phasen mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Rentensplitting sowie ausgewรคhlte Ersatz- und Anrechnungszeiten, darunter auch Schule oder Studium.
Fรผr die individuelle Bewertung lohnt der Blick in die Rentenauskunft beziehungsweise eine Beratung, weil einzelne Zeiten โ gerade bei Arbeitslosengeld II โ nur fรผr bestimmte Zeitrรคume voll zรคhlen.
Hinzuverdienst und Antragstellung
Seit 1. Januar 2023 gilt fรผr vorgezogene Altersrenten keine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer frรผher in Rente geht, darf grundsรคtzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekรผrzt wird. Den Antrag empfiehlt die DRV etwa drei Monate vor dem gewรผnschten Rentenbeginn zu stellen.
Beispielrechnungen
Fรผr eine Person, Jahrgang 1964, mit anerkannter Schwerbehinderung und erfรผllter Wartezeit: Abschlagsfrei erst mit 65. Ein Start mit 63 bedeutet 24 Monate Vorziehen und damit 7,2 Prozent dauerhaften Abschlag. Fรผr Jahrgang 1962 gilt: Abschlagsfrei erst mit 64 Jahren und 10 Monaten; wer mit 63 starten will, liegt 22 Monate davor und hรคtte entsprechend 6,6 Prozent Abschlag.
In beiden Fรคllen ist die Schwerbehindertenrente finanziell gรผnstiger als die regulรคre โmit 63โ fรผr langjรคhrig Versicherte, bei der der Abschlag sich an 67 bemisst.
Diese Jahrgรคnge kรถnnen ab GdB 50 frรผher in Rente gehen
| Geburtsjahrgang | Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen (GdBย โฅย 50): abschlagsfreiย / vorzeitig (mit Abschlรคgen) ab |
|---|---|
| 1952 (Januar) | 63ย J. +ย 1ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 1ย Mon. |
| 1952 (Februar) | 63ย J. +ย 2ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 2ย Mon. |
| 1952 (Mรคrz) | 63ย J. +ย 3ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 3ย Mon. |
| 1952 (April) | 63ย J. +ย 4ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 4ย Mon. |
| 1952 (Mai) | 63ย J. +ย 5ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 5ย Mon. |
| 1952 (JuniโDez.) | 63ย J. +ย 6ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 6ย Mon. |
| 1953 | 63ย J. +ย 7ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 7ย Mon. |
| 1954 | 63ย J. +ย 8ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 8ย Mon. |
| 1955 | 63ย J. +ย 9ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 9ย Mon. |
| 1956 | 63ย J. +ย 10ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 10ย Mon. |
| 1957 | 63ย J. +ย 11ย Mon. ย /ย 60ย J. +ย 11ย Mon. |
| 1958 | 64ย J. ย /ย 61ย J. |
| 1959 | 64ย J. +ย 2ย Mon. ย /ย 61ย J. +ย 2ย Mon. |
| 1960 | 64ย J. +ย 4ย Mon. ย /ย 61ย J. +ย 4ย Mon. |
| 1961 | 64ย J. +ย 6ย Mon. ย /ย 61ย J. +ย 6ย Mon. |
| 1962 | 64ย J. +ย 8ย Mon. ย /ย 61ย J. +ย 8ย Mon. |
| 1963 | 64ย J. +ย 10ย Mon. ย /ย 61ย J. +ย 10ย Mon. |
| ab 1964 | 65ย J. ย /ย 62ย J. |
Hinweis: Die Tabelle gilt fรผr die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen; zusรคtzlich mรผssen u.ย a. 35 Versicherungsjahre vorliegen und die Schwerbehinderung (GdBย โฅย 50) am Rentenbeginn bestehen. Zahlen gemรคร Deutscher Rentenversicherung; ab Jahrgang 1964 gilt 65/62.
Fazit
Mit 63 und 50 % Schwerbehinderung ist der Rentenstart grundsรคtzlich mรถglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfรผllt ist und die Schwerbehinderung am Rentenbeginn vorliegt. Ob das ohne Abschlรคge geht, hรคngt vom Jahrgang ab; fรผr 1964 und jรผnger ist ein Start mit 63 nur mit Abschlรคgen mรถglich, fรผr รคltere Jahrgรคnge kann es โ je nach individueller Stufenregel โ auch abschlagsfrei sein.
Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, fรคllt in eine andere Rentenart; die umgangssprachliche โRente mit 63โ ist fรผr jรผngere Jahrgรคnge kein 63er-Modell mehr. Am sichersten ist die persรถnliche Klรคrung anhand der eigenen Rentenauskunft oder eines Beratungstermins bei der DRV.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Leitfaden zur Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen, Voraussetzungen, Altersgrenzen, Hinzuverdienst) sowie ยง 236a SGB VI; ergรคnzend der Faktencheck der Bundesregierung zur โRente mit 63โ.



