Pfändungsschutzkonto: Das P-Konto hilft auch bei Minus auf dem Konto

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Wer ein Girokonto bei einer Bank hat, der oder kann dies ohne größeren Aufwand in ein Pfändungsschutzkonto verwandeln (P-Konto). Während Gläubiger Schuldnern bei normalen Girokonten Geld direkt nach Eingang abbuchen können, bleibt das P-Konto Dritten verschlossen. Eine solche Umwandlung bietet sich auch an, wenn bereits Minus auf dem Konto ist.

Existentielle Not verhindern

Wer sich verschuldet hat, der oder die braucht weiterhin das monatliche Geld, um die Fixkosten zu zahlen wie Lebensmittel, Miete oder Strom. Das Bürgergeld ist nach einem berechneten Existenzminimum festgelegt. Dieses zu bekommen schützt jedoch nicht davor, dass Schuldner es gleich nach Eingang vom Konto der Verschuldeten einziehen. Für die Betroffenen bedeutet das existentielle Not, Hunger und einen möglicher Verlust der Wohnung.

P-Konto bei Minus

Ein P-Konto bietet sich an, wenn ein Konto dauerhaft im Minus steht, weil Geldeingänge verrechnet werden und die Betroffenen keinen Zugriff auf sie haben. Durch das Dauerminus wachsen die Überziehungszinsen, und das Verrechnen eingehender Beträge macht es unmöglich, wieder über Null zu kommen. Ein P-Konto ist hier eine Perspektive, um ein solches Konto wieder ins Plus zu bringen.

Sie sollten das P-Konto einrichten, bevor das nächste Einkommen eingeht und dabei mindestens eine Woche einplanen, bis das P-Konto registriert ist. Mit dem Beginn des P-Kontos besteht für die Bank ein Verrechnungsverbot.

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Bis zu 5.640 lassen sich schützen

Auf ein P-Konto lassen sich aber auch bis zu 5.640 Euro einzahlen, die den jeweils Betroffenen zur freien Verfügung stehen. Dies basiert seit dem 1. Juli 2023 auf einem Freibetrag von 1.410 Euro pro Kalendermonat, der automatisch verfügbar bleibt. Verbrauchen Sie diesen Freibetrag nicht, dann können Sie bis zu vier Monate einzahlen und dieses Guthaben nutzen.

Wie beantragen Sie ein P-Konto?

Um ein P-Konot einzurichten, müssen Sie nur ihre Bank beauftragen, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto zu verändern oder aber ein neues Konto zu erstellen. Das ist kostenfrei, und der Prozess dauert höchstens vier Tage.

Worauf müssen Sie achten?

Erlaubt ist lediglich ein P-Konto pro Person. Sie dürfen also weder zwei P-Konten bei derselben Bank noch verschiedene P-Konten bei unterschiedlichen Banken anlegen. Tun Sie es dennoch, dann begehen Sie eine Straftat. Es wird auch kaum dazu kommen, da die Banken per Schufa-Auskunft prüfen, ob Sie bereits ein P-Konto haben. Ein Minus auf dem Konto steht der Umwandlung hingegen nicht im Weg.

Was dürfen Sie mit ihrem P-Konto?

Die formale Umwandlung in ein P-Konto ändert nichts am Vertragsverhältnis für das Girokonto. Sie können also das Konto regulär nutzen, um an Terminals Geld abzuheben, für Lastschriften, Online- und Telefonbanking oder um Daueraufträge einzurichten. Indessen ist ein P-Konto ein reines Guthabenkonto.

Wer profitiert von einem P-Konto und wer nicht?

Ein P-Konto schützt Verschuldete davor, unter das Existenzminimum zu rutschen. Es ist eine Hilfe für Menschen, die von Pfändung bedroht sind.

Wer keine Pfändung befürchten muss, hat auch keinen Grund, ein P-Konto einzurichten. Ohne derartige Schulden behindert ein P-Konto sogar. P-Konten werden nämlich ausschließlich als Guthaben geführt. Ein toleriertes Überziehen oder gar ein Dispokredit ist bei P-Konten im Unterschied zu normalen Girokonten nicht möglich.

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