Pfändungsfreigrenze steigt ab Juli 2019 – Das müssen Schuldner beachten!

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Pfändungsfreigrenzen steigen ab Juli 2019

Die Pfändungsfreigrenzen steigen ab Juli 2019. Das bedeutet, dass Schuldner, die von einer Pfändung betroffen sind, mehr Geld für ihren Lebensunterhalt behalten dürfen. Das gilt es jedoch zu beachten.

Ab Juli steigen die Freigrenzen um etwa 4 Prozent. Laut der Verbraucherzentrale NRW bedeutet dies, dass bei einer Pfändung des Einkommens der untersten Stufe ab 1. Juli 2019 ein Freibetrag von 1179,99 EUR besteht. Beim Pfändungsschutzkonto (dem sog. P-Konto) besteht dann ein Freibetrag von 1178,59 EUR.

Die neuen Freigrenzen bei Pfändungen gelten ohne eine Übergangszeit und müssen vom Arbeitgeber bei Lohnpfändungen bzw Lohnabtretungen beachtet werden. Das gilt auch für Banken bei einem P-Konto. Schuldner sollten allerdings bei Gericht oder der öffentlicher Vollstreckungsstelle selbst aktiv werden, wenn bereits individuelle Freibeträge festgesetzt wurden.

Hier zum Download (PDF)
Pfaendungstabelle ab Juli 2019

Rechenbeispiel

Durch die Erhöhung kann ein Schuldner im Single-Haushalt ohne Unterhaltspflichten bei einem Netteinkommen von 1300 EUR ab 1. Juli 1215,01 Euro behalten. Ist der Schuldner dann noch wie in diesem Beispiel für ein Kind oder Elternteil unterhaltspflichtig, kann nichts gepfändet werden.

Anpassung des P-Kontos

Die Banken müssen eine automatische Anpassung des P-Kontos vornehmen. Hier müssen Betroffene darauf achten, dass die Freigrenze eingehalten wird. Manchmal kommt es vor, dass die Bankinstitute zu langsam in der Umsetzung sind.

Kreditinstitute müssen den neuen Sockelfreibetrag von 1.178,59 Euro für den Inhaber des Kontos sowie die höheren Freibeträge für weitere Personen (443,57 Euro für die erste, weitere jeweils 247,12 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch anpassen. Eine Bescheinigung müssen Schuldner nicht erneut vorlegen, aber darauf hinweisen, falls die Bank noch keine Umstellung vorgenommen hat.

Achtung bei Pfändungen durch Gerichte oder Finanzamt

Bei Pfändungen, die durch ein Gericht oder eine öffentliche Stelle individuell bestimmt wurden, gelten die neuen Freigrenzen, bis zu welchem Betrag also gepfändet werden darf, nicht automatisch. Der Beschluss sollte in Eigeninitiative möglichst schnell abgeändert werden, damit die Freigrenze auch steigt. Bei Bescheiden- zum Beispiel durch das Finanzamt – muss eine Änderung des Bescheid beantragt werden. Hier ist Eile geboten, da die alten Bescheide solange gelten, bis sie abgeändert wurden. Erst dann werden Kreditinstitute den Freibetrag abändern.

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