Hartz IV und Kinderbonus: Vorteil für Unterhaltspflichtige, Nachteile für Alleinerziehende

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Achtung: Alleinerziehende haben weniger vom Kinderbonus

Wie berichtet wird der Kinderbonus im September sowie im Oktober auf das Konto von Familien mit Kindern im eigenen Haushalt überwiesen. Wie die Sozialberatung Ruhr e.V. berichtet, könnten Alleinerziehende allerdings das Nachsehen haben.

Denn Unterhaltspflichtige können im Falles des Getrenntlebens den Kinderbonus hälftig abziehen. Im September werden vom Staat 200 Euro überwiesen und im Oktober 100 Euro. Unterhaltspflichtige können jeweils 100 Euro im September und im Oktober 50 Euro von den Unterhaltsleistungen abziehen. Dem alleinerziehenden Elternteil stehen somit weniger Kinderbonus zu.

Vorteil für Unterhaltspflichtige, Nachteil für Alleinerziehende

Das zu die Sozialberatung Ruhr e.V.: “Die Unterhaltsverpflichteten wird es freuen, aber die Leistungsbescheide, die die alleinerziehenden Personen im Hartz IV-Bezug erhalten, dürften dies im Regelfall noch nicht berücksichtigt haben. Es kommt insofern zu entsprechend reduzierten Beträgen, die zur Verfügung stehen.”

Jobcenter muss Fehlbetrag aufstocken!

Das bedeutet, dass nach Auffassung der Sozialberatung “die Jobcenter bzw. Sozialämter die Beträge von Amts wegen aufstocken müssten (§ 48 SGB X), ist es empfehlenswert, die eingegangenen Zahlungen und die Bescheide sorgfältig zu prüfen. Im Ergebnis heißt dies: Im September 2020 müssen real € 200 und im Oktober € 100 mehr zur Verfügung stehen.” Daher sollte der Hartz IV Bescheid z.B. hier geprüft werden.

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