Parkausweise für Schwerbehinderte: Die Regeln und Vorteile sollten Sie kennen

Lesedauer 4 Minuten

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Parkausweisen für Menschen mit einer Schwerbehinderung, die auf den ersten Blick recht ähnlich wirken. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch deutlich in der Gültigkeit und in den jeweiligen Berechtigungen.

Der wichtigste Ausweis für Menschen mit einer Schwerbehinderung ist der blaue Parkausweis, der als einziger dazu berechtigt, offiziell ausgewiesene Behindertenparkplätze zu nutzen.

Aber es gibt noch mehr Ausweise: Hinzu kommen ein orangefarbener und ein gelber Parkausweis, die zwar ebenfalls Menschen mit Behinderung unterstützen, jedoch keine Berechtigung für die speziell gekennzeichneten Parkflächen bieten. Dennoch bieten sie Vorteile.

Wer darf den blauen Parkausweis nutzen?

Der blaue Parkausweis ist das bekannteste Dokument in diesem Bereich und ermöglicht das Parken auf den für Menschen mit Behinderung reservierten Stellflächen.

Er ist daher nur für Personen erhältlich, die zusätzlich zu ihrem Schwerbehindertenausweis ein bestimmtes Merkzeichen vorweisen können. Entweder muss das Merkzeichen BL (blind) oder TBL (taubblind) im Ausweis eingetragen sein, wobei in der Regel eine Begleitperson das Fahrzeug steuert.

Am häufigsten steht jedoch das Merkzeichen AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) für den Erhalt des blauen Parkausweises im Mittelpunkt.

Dieses erhalten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, wenn ihre Gehfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass sie nur unter großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe längere Strecken zurücklegen können.

Oftmals sind dies Betroffene, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, beispielsweise bei schweren neurologischen oder orthopädischen Erkrankungen.

Vorteile mit dem orangefarbenen Parkausweis

Neben dem blauen Dokument gibt es noch einen orangefarbenen Parkausweis, der sich speziell an Menschen mit einer deutlich eingeschränkten Mobilität richtet, jedoch nicht so stark, dass sie alle Voraussetzungen für den blauen Parkausweis erfüllen würden.

Er gilt bundesweit und ermöglicht unter anderem das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung sowie im eingeschränkten Halteverbot.

Außerdem darf man mit diesem Ausweis für eine begrenzte Zeit in Anwohnerparkzonen parken. Er bietet somit wichtige Erleichterungen im Alltag, ist jedoch nicht dazu berechtigt, die offiziellen Behindertenparkplätze zu nutzen.

Um ihn zu erhalten, ist ein hoher Grad der Behinderung (mindestens 80) notwendig. Außerdem müssen die Merkzeichen B (Begleitperson) und G (Gehbehinderung) vorhanden sein, wobei die Einschränkung insbesondere den Bewegungsapparat betreffen muss.

In bestimmten Fällen wird der orangefarbene Parkausweis auch für Menschen mit schweren chronischen Darmerkrankungen (etwa Morbus Crohn) und für Stomaträgerinnen und Stomaträger mit entsprechend hohem Grad der Behinderung ausgestellt.

Lesen Sie auch:

– Rente mit 61 bei Schwerbehinderung – Wann und wie?

Wozu dient der gelbe Parkausweis und wo gilt er?

Der gelbe Parkausweis ist in einigen Bundesländern – konkret in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz – gültig. Auch hiermit sind besondere Parkerleichterungen verbunden, beispielsweise das kostenfreie Parken auf zeitlich beschränkten Parkplätzen oder das Parken im eingeschränkten Halteverbot für eine bestimmte Dauer.

Dafür muss mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegen und das Merkzeichen G (Gehbehinderung) eingetragen sein.

Darüber hinaus ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, dass die betroffene Person ohne größere fremde Hilfe nicht weiter als 100 Meter laufen kann.

Dieser Ausweis kann sogar zeitlich befristet ausgestellt werden, wenn jemand etwa aufgrund einer Operation oder einer vorübergehenden schweren Beeinträchtigung nicht gut zu Fuß ist.

Der orangefarbene Parkausweis

Der orangefarbene Parkausweis wird Menschen mit Schwerbehinderten ausgehändigt, wenn diese ihn bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Er gilt in ganz Deutschland. Beim Parken muss er klar erkannbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.

Dieser Ausweis berechtigt dazu, sein Auto bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerparkplätzen abzustellen. Die Ankunft muss auf einer Parkscheibe erkennbar sein.

Mit dem Ausweis kann auch zeitlich unbegrenzt und ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten geparkt werden, wenn keine andere Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung besteht.

Darüber hinaus dürfen Betroffene im Zonenhalteverbot parken oder eine Parkzeitbegrenzung überschreiten. Zudem dürfen sie in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken sowie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkflächen – ohne den Verkehr zu behindern.

Wer hat Anspruch auf den orangen Parkausweis?

Folgende Merkzeichen berechtigen zu diesem Ausweis: Gehbehinderung (Merkzeichen G), Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nötig (Merkzeichen B), ein Grad der Behinderung von mindestens 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen, wenn gleichzeitig ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr für Störungen des Herzens und der Atemorgane besteht.

Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa berechtigen zum Ausweis, wenn sie zu einem Grad der Behinderung von mindestens 60 führen. Bei künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung muss ein Grad der Behinderung von 70 vorhanden sein.

Auch bei einem Grad der Behinderung ab 50 ein Anspruch möglich, wenn das Versorgungsamt festgestellt hat, dass sie den Kriterien für den Ausweis entspricht.

Wo kann man die jeweilige Parkausweise bei Schwerbehinderung beantragen?

Während der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste beantragt wird, sind für die Parkausweise die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

Wer also überlegt, einen entsprechenden Nachweis zu beantragen, sollte sich an das Straßenverkehrsamt oder das Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde wenden.

Wichtig sind die konkreten Angaben im Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen, wenn es um die maximale Gehstrecke oder andere gesundheitliche Einschränkungen geht.

Warum unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland?

Dass es neben einer bundesweit einheitlichen Lösung (blauer Parkausweis) auch regionalspezifische Ausweise wie den gelben Parkausweis gibt, liegt an den Zuständigkeiten der einzelnen Länder.

Innerhalb dieses Rahmens können bestimmte Vereinbarungen oder zusätzliche Angebote geschaffen werden. Daher gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen, die von Kommune zu Kommune noch weiter verfeinert werden können. Manche Städte haben beispielsweise eigene Parkkartenmodelle für Menschen mit Behinderung, die in keinem anderen Ort gelten.

Was ist im Alltag besonders wichtig?

Wer einen entsprechenden Parkausweis besitzt, sollte ihn gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. So ist für Kontrollen erkennbar, dass eine Berechtigung für die jeweilige Parkerleichterung besteht.

Ebenso sollte regelmäßig überprüft werden, ob der Ausweis noch gültig ist oder eine Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung erforderlich ist.

Bei Unsicherheiten, ob das eigene Leiden oder eine anstehende medizinische Einschränkung für einen gelben oder orangefarbenen Parkausweis ausreicht, lohnt es sich, Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen. Ein beratendes Gespräch oder eine kurze Nachfrage bei Verbänden wie dem SoVD kann ebenfalls weiterhelfen.

Welche Entwicklungen sind zu erwarten?

Viele Menschen fragen sich, ob es auf lange Sicht eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird, die den gelben Parkausweis überflüssig macht oder dessen Geltungsbereich ausweitet.

Bisher ist kein einheitliches Vorgehen absehbar, weshalb die bisherige Aufteilung in einen blauen und einen orangefarbenen Ausweis einerseits und den ergänzenden gelben Ausweis in einigen Bundesländern andererseits fortbesteht.