Oftmals ohne Absicht: Weniger Leistungsmissbrauch bei Hartz IV

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Weniger Leistungsmissbrauchsfälle im Vergleich zum Vorjahr

Im Gegensatz zur momentanen Berichterstattung werden immer weniger Verfahren gegen Hartz IV Bezieher wegen vorsätzlichen oder versehentlichen Leistungsmissbrauch eingeleitet. Das berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden weniger Ermittlungen wegen Hartz IV Leistungsmissbrauch eingeleitet. Betrügerische und vorsätzliche Absichten müssen nicht immer der Grund hierfür sein, wie auch die BA bestätigt. Mal wird ein Nebenverdienst verschwiegen, mal werden im Antrag Renteneinkunfte vergessen.

Die 302 Jobcenter in Deutschland leiteten 2018 rund 144.000 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein. “Im Gegensatz zu 2017 sind das etwa 3,1 Prozent weniger”, so eine Sprecherin der Bundesagentur.

Oft keine betrügerische Absicht

In der öffentlichen Meinung entstehen durch Einzelfälle oftmals falsche Annahmen. Häufig liegt auch nach Ansicht der BA beim Leistungsmissbrauch keine betrügerische Absicht vor. Es kommt häufig vor, dass ungenaue oder falsche Angaben bei der Beantragung von Hartz IV gemacht werden, weil Antragsteller es schlicht und ergreifend nicht besser wissen oder geringe Einkünfte vergessen. Es passiert auch häufig, dass sich Lohneinkünfte aus einem neuen Job mit auslaufenden ALG II Zahlungen überschneiden. Auch hier kommt es nicht selten zu Überzahlungen, ohne dass der Leistungsbezieher einen Betrug begehen wollte.

Bei einem Datenabgleich stellte die BA 2018 fest, dass in 87700 Leistungen seitens der Antragsteller zum Teil zu Unrecht bezogen wurden. In 94 Prozent der Fällen wurden Zusatzeinnahmen aus geringfügigem oder versicherungspflichtigem Einkommen nicht angegeben. Demnach wurden rund 56,9 Millionen Euro zu Unrecht an Leistungen bezogen

Tatsächliche Betrügereien und andere Straftaten werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Im Jahre 2018 sei dies “in 8.800 Fällen notwendig gewesen (2017: 10.300).”

Viel schwerwiegender sei das Thema Schwarzarbeit. Arbeitgeber prellen die Bundesagentur für Arbeit um Sozialbeiträge in Millionenhöhe. Die Arbeitgeber wollen sich die Abgaben und Steuern sparen. In 42.000 Fällen wurde seitens der BA die Zollverwaltung eingeschaltet. Das ist ein leichter Anstieg (2017, 39.000) im Vergleich zu 2018.

Zahl der Sanktionen gesunken: Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Anzahl der Sanktionen ist ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Jobcenter sprachen im letzten Jahr 904.000 Sanktionen gegen aus. Die Zahl der Leistungskürzungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 49.000 gesunken. Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 693.000 solcher Sanktionen haben die Jobcenter im letzten Jahr aussgesprochen, weil vereinbarte Termine “ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden”. Die Regelleistungen wurden in Mehrheit um 10 Prozent für 3 Monate gekürzt.