Nicht die Anwälte sondern Hartz IV ist Schuld

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Nicht die Anwälte sondern falsche Bescheide vom Jobcenter sind das Problem

28.06.2014

Nachdem der Journalist Joachim Wagner sein Buch „Vorsicht Anwalt“ veröffentlicht hatte, hagelte es viel Kritik an Rechtsanwälten, die ihre Mandanten bei Hartz IV-Angelegenheiten vertreten. Die Honorare seien viel zu hoch und es würden Leistungen abgerechnet, die nicht notwendig seien, lauteten nur einige Kritikpunkte, die von den Medien aufgegriffen wurden. Nun wehren sich die Anwälte. Auf dem 65. Deutschen Anwaltstag in Stuttgart bezog der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Donnerstag Stellung.

Im Schnitt sind 40 Prozent der Jobcenter-Bescheide fehlerhaft
„Es kann niemandem vorgeworfen werden, wenn er als Anwältin oder Anwalt wirtschaftlich erfolgreich tätig ist", erklärte Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Die mediale Kritik an angeblich zu hohen Einkünften von Rechtsanwälten, die im Bereich von Hartz IV tätig sind, wies er scharf zurück. So sei ein reines Beratungshilfemandat wirtschaftlich nicht einmal kostendeckend, so Ewer. Die Anwälte könnte nur an falschen Bescheiden der Leistungsträger verdienen. Es sei geradezu absurd, Anwälten vorzuwerfen, dass sie im Sozialrecht, wo regelmäßig unterdurchschnittliche Umsätze erzielt würden, berechtigte Ansprüche ihrer Mandaten effizient und prozessoptimiert durchzusetzen.

Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags, stellte sich hinter die Anwälte. „Gut, dass es Anwälte gibt, die sich des Themas Hartz IV annehmen. Schlecht ist doch, dass es so viele falsche Bescheide gibt", sagte die Grünen-Politikerin bei der Eröffnungsveranstaltung. Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Mitglied des DAV-Vorstandes und Sozialrechtler, erklärte, dass durchschnittlich 40 Prozent der Hartz IV-Bescheide fehlerhaft seien. „Sollen wir unsere Mandanten mit dem Hinweis wegschicken, der Bescheid sei zwar falsch, aber dagegen unternehmen könne man nichts?“ Künast blieb aber einer Eigenkritik schuldig. Schließlich war sie Mitglied der Bundesregierung unter Rot-Grün. Diese sorgte für die Umsetzung von Hartz IV.

Dem DAV zufolge erzielen Anwälte, die im Bereich Sozialrecht oder Arbeitslosengeld II tätig sind, üblicherweise geringere Umsätze als ihre Kollegen aus anderen Rechtsgebieten. (ag)

Bild: GG-Berlin / pixelio.de

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