Negative Schufa: Einträge löschen und Auskunft verlangen

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Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann für jeden schwerwiegende Probleme verursachen. Besonders Bürgergeld-Beziehende stehen dabei vor besonderen Herausforderungen. In diesem Beitrag informieren wir ausführlich über die SCHUFA, die Auswirkungen eines negativen Eintrags und wie Sie falsche oder veraltete Einträge löschen lassen können.

Was genau ist die SCHUFA?

Die SCHUFA, kurz für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist ein Unternehmen, das Kreditgebern Sicherheit bieten soll. Sie speichert und verarbeitet Daten, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern in Deutschland zu bewerten.

Der sogenannte SCHUFA-Score variiert zwischen 0 Prozent (sehr schlecht) und 100 Prozent (sehr gut) und gibt Auskunft darüber, wie jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.

Welche Daten sammelt die SCHUFA über mich?

Die SCHUFA speichert verschiedene Daten, darunter:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht)
  • Aktuelle und vergangene Anschriften
  • Informationen zu Konten und Kreditkarten
  • Zahlungsverhalten

Diese Informationen werden genutzt, um den SCHUFA-Score zu berechnen und Kreditgebern zur Verfügung zu stellen.

Was bedeutet es, einen SCHUFA-Eintrag zu haben?

Ein SCHUFA-Eintrag gibt Auskunft über das Zahlungsverhalten einer Person. Positive Einträge können belegen, dass alle finanziellen Verpflichtungen stets erfüllt wurden.

Ein negativer Eintrag hingegen weist auf Zahlungsprobleme hin, wie z.B. nicht beglichene Rechnungen oder Vertragsverletzungen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben und somit die Fähigkeit, Darlehen aufzunehmen oder Verträge abzuschließen, stark einschränken.

Ich habe aber einen negativen SCHUFA-Eintrag – was nun?

Besonders als Bürgergeld-Empfänger kann es schwierig sein, alle Schulden zu begleichen, da die zur Verfügung stehenden Mittel stark begrenzt sind. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann in solchen Fällen schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Verlust der Kreditwürdigkeit
  • Keine Aufnahme von Darlehen
  • Probleme beim Abschluss von Verträgen (z.B. für ein Handy oder eine Wohnung)

Was kann ich gegen einen negativen Eintrag unternehmen?

Es ist bedauerlicherweise nicht möglich, die Speicherung Ihrer Daten generell zu verhindern. Allerdings können Sie sicherstellen, dass nur korrekte und aktuelle Daten über Sie gespeichert werden.

Oft versäumt es die SCHUFA, veraltete oder falsche Daten zu löschen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, diese Einträge korrigieren zu lassen.

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Verjährt mein negativer Eintrag?

Negativen Einträgen ist eine Verjährungsfrist gesetzt. Ein berechtigter negativer Eintrag bleibt nicht ewig bestehen. Nach Begleichung einer Schuld wird dieser in der Regel nach drei Jahren gelöscht.

Durch den Druck des Bundesgerichtshofs hat die Schufa nunmehr seit 2023 die Löschfrist auf 6 Monate bei einer Restschuldbefreiung verkürzt.

Zwar betont die Schufa, nunmehr die Einträge automatisch zu löschen, wenn diese veraltet bzw. beglichen wurden, allerdings sollten sich Betroffene darauf nicht verlassen.

Wenn der Betrag weniger als 2.000 EUR beträgt und innerhalb von sechs Wochen beglichen wird, erfolgt die Löschung sogar sofort. Bei Minderjährigen werden Einträge direkt nach dem Begleichen der Schuld gelöscht.

Wie stelle ich einen kostenlosen Antrag zur Selbstauskunft?

Einmal im Jahr haben Sie das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA zu beantragen. Dies hilft Ihnen, die über Sie gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls falsche oder veraltete Informationen löschen zu lassen.

Eine kostenlose Online-Auskunft ist derzeit nicht möglich, daher bietet jedoch die Rechtsanwaltskanzlei “Rightmart” ein kostenfreies Formular an, das Sie herunterladen, ausfüllen und per Post an die SCHUFA senden können. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei, um Ihre Identität zu bestätigen.

Das Formular finden Sie hier als PDF zum Ausfüllen.

Fazit

Es ist also wichtig, regelmäßig Ihre SCHUFA-Daten zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine falschen oder veralteten Informationen gespeichert sind. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine jährliche kostenlose Selbstauskunft, um Ihre Daten zu kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.