Nahles plant Entschärfung der Hartz IV-Sanktionen?

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Für unter 25-jährige Hartz IV-Bezieher sollen zukünftig die gleichen Sanktionen wie für Ältere gelten

16.09.2014

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will zukünftig mehr "Milde" bei der Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern walten lassen. Das geht aus einem Papier des Ministerium „zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts" in der staatlichen Grundsicherung hervor, wie die Online-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ berichtet. Zumindest gegen unter 25-jährige Leistungsberechtigte sollen zukünftig veremintlich weniger harte Sanktionen wegen Pflichtverstößen verhängt werden. Bisher werden sie besonders streng bestraft, wenn sie beispielsweise einen Termin beim Jobcenter versäumen.

Keine unnötige Härte mehr bei Sanktionen
Wenn Hartz IV-Bezieher Pflichtverstöße begehen, werden diese mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen bestraft. Dabei entscheidet die Art und die Häufigkeit des Verstoßes darüber, um wie viel Prozent die Leistung gekürzt wird. So führt ein einmaliges Meldeversäumnis zu einer zehnprozentigen Leistungskürzung, während bereits der erste Verstoß gegen die Verhaltenspflichten eine 30-prozentigen Kürzung des Hartz IV-Regelsatzes zur Folge hat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Leistungsbezieher sich weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Bei einem mehrfachen Verstoß kann die Leistung um bis zu 100 Prozent gekürzt werden.

Besonders hart werden derzeit junge Hartz IV-Bezieher (U25, unter 25 Jahre) bestraft. Bei ihnen werden nicht nur schneller höhere Leistungskürzungen verhangen, auch kann die Miet – und Heizkostenübernahme durch das Jobcenter verweigert werden. Im schlimmsten Fall droht der Verlust der Wohnung. Um derart unverhältnismäßige Konsequenzen zukünftig zu vermeiden hat das Bundesarbeitsministerium unter der Führung von Andrea Nahles ein Papier vorgelegt, in dem zwar nicht die Abschaffung der Sanktionen geplant ist, wie es Ende 2013 im Rahmen einer Petition von mehr als 90.000 Bürger gefordert wurde, aber zumindest ein milderes Bestrafungssystem vorgestellt wird. Laut Ministerium sollen die Strafen künftig vereinfacht werden, in dem nicht mehr wie bis bisher der Hartz IV-Regelsatz um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt wird, sondern pauschal um beispielsweise 50 oder 100 Euro. Zudem ist geplant, die härten Sanktionsregelungen für U25-Hartz IV-Bezieher zu streichen und unnötige Härte generell zu vermeiden. Verfassungsrechtler kritisieren bereits seit Jahren, dass die U25-Regelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Künftig sollen Rechte und Pflichten „für alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise" gelten, zitiert die Online-Ausgabe der Zeitung aus dem Regierungspapier.

Ob die Union als Koalitionspartner das Konzept unterstützt, ist noch offen. Die Opposition fordert indes weitergehende Entschärfungen der Sanktionen. „Der Grundbedarf muss immer gesichert sein. Das ist auch in dem Konzept des Bundesarbeitsministeriums nicht der Fall", sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag gegenüber der Zeitung. Er fordert die Überprüfung aller Sanktionen und vorerst ihre Aussetzung durch ein Moratorium.

Dazu Katja Kipping (Die LINKE): Die intransparent arbeitende Bund-Länder-AG hat weder Betroffene, Gewerkschaften noch die Oppositionsparteien in ihre Arbeit einbezogen. Trotzdem zeigt das politische Engagement der Erwerbslosenbewegung und der Partei DIE LINKE Wirkung. Andrea Nahles’ Haus bleibt mit ihrem Vorschlag allerdings mitten in einem wichtigen Schritt stehen. Statt nur an Sanktionen herumzudoktern, sollten diese ganz abgeschafft werden.

Die bestehenden Sanktionsregeln führten dazu, dass viele aus der Betreuung verschwanden, andere wohnungslos wurden. Doch greift die mögliche Veränderung viel zu kurz: Denn jede, auch eine etwas minimierte Kürzung des Existenzminimums durch Sanktionen verletzt das Grundrecht, setzt die Betroffenen der Existenznot aus und diszipliniert die Beschäftigten. Das scheint weiterhin das Ziel der Bundesregierung zu sein. DIE LINKE fordert die sofortige Abschaffung aller Sanktionen bei den bestehenden Grundsicherungen. (ag)

Bild: Martin Rulsch, Wikimedia Commons – Eigenes Werk

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