Wenn Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden, besteht ein Anspruch auf Krankengeld, der für maximal 78 Wochen gilt.
Doch was passiert, wenn das Krankengeld abgelaufen ist und die Genesung noch nicht eingetreten ist? Nach dem Krankengeld gibt es viele Optionen, die Betroffene genau prüfen sollten. Diese stellen wir in diesem Beitrag mit Beispielen vor.
Was bedeutet „Aussteuerung“ und wann tritt sie ein?
Nach spätestens 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld, ein Prozess, der als „Aussteuerung“ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass die Krankenkasse den Betroffenen darüber informiert, dass kein weiteres Krankengeld mehr gezahlt wird.
Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt.
Ab diesem Zeitpunkt stehen Arbeitnehmer vor der Frage, wie es finanziell weitergehen kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die nach der Aussteuerung greifen, wobei die Beantragung von Arbeitslosengeld eine der wichtigsten ist.
Beispiel: Frau Schmidt ist seit 18 Monaten wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig. Nach den 78 Wochen Krankengeld informiert sie die Krankenkasse, dass sie „ausgesteuert“ wird, also keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld hat. Da sie noch nicht wieder arbeiten kann, stellt sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld I.
Was passiert nach der Aussteuerung?
Nach der Aussteuerung kann man, auch wenn man weiterhin krankgeschrieben ist, Arbeitslosengeld I beantragen. Hierbei handelt es sich nicht um eine klassische Arbeitslosigkeit im Sinne einer aktiven Arbeitssuche, sondern vielmehr um eine Übergangsregelung für Betroffene, die aufgrund der Krankheit noch nicht wieder arbeitsfähig sind.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld I muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Betroffene seinen Arbeitsvertrag kündigt.
Das Arbeitslosengeld wird sozusagen als verlängertes Krankengeld gezahlt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 67 % des letzten Nettoeinkommens, wenn der Betroffene Kinder hat, und 60 % für Kinderlose.
Hamburger Modell nach dem Krankengeld
Das Hamburger Modell ist eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf, die es Arbeitnehmern nach einer langen Krankheit ermöglicht, schrittweise ihre Arbeitsleistung wieder aufzunehmen.
In Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber wird ein Plan entwickelt, der es dem Arbeitnehmer ermöglicht, zunächst mit wenigen Stunden pro Tag zu beginnen und die Arbeitszeit allmählich zu steigern. Ziel ist es, dass der Betroffene am Ende des Prozesses wieder seine volle Arbeitsleistung erbringen kann.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist besonders sinnvoll für Menschen, die nach einer schweren Krankheit nicht sofort in ihren Vollzeitjob zurückkehren können.
Ein Beispiel aus der Praxis: Frau Berger, die nach einer schweren Erkrankung lange krank war, möchte langsam wieder in ihren Job als Krankenschwester einsteigen. Mit ihrem Arzt und ihrem Arbeitgeber plant sie einen stufenweisen Wiedereinstieg nach dem „Hamburger Modell“. Sie beginnt mit zwei Stunden pro Tag und steigert ihre Arbeitszeit in den kommenden Wochen auf sechs Stunden, bis sie schließlich wieder voll einsatzfähig ist.
Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das greift, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu unterstützen und gemeinsam mit ihm sowie den behandelnden Ärzten nach Wegen zu suchen, wie der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden kann.
Das BEM kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung oder eine Anpassung der Arbeitsbedingungen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Herr Meier, ein Lagerarbeiter, war aufgrund eines Unfalls lange krank. Sein Arbeitgeber bietet ihm im Rahmen des BEM-Gesprächs an, in den ersten Wochen nach seiner Rückkehr eine leichtere Tätigkeit auszuüben und schrittweise wieder an seine alte Stelle zurückzukehren. Gemeinsam mit seinem Arzt und dem Arbeitgeber entwickelt er einen Plan, um sicherzustellen, dass er seine Arbeit langfristig ohne gesundheitliche Rückschläge ausüben kann.
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Wann ist eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung sinnvoll?
Eine weitere Möglichkeit, um nach einer längeren Krankheit wieder in den Beruf einzusteigen, ist eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit.
Diese Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Betroffene zwar noch nicht vollständig genesen ist, jedoch davon ausgeht, in absehbarer Zeit wieder voll arbeitsfähig zu sein.
Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass das Krankengeld oder andere Leistungen bei einem erneuten Ausfall auf Basis des reduzierten Einkommens berechnet werden. Eine sorgfältige Abwägung ist daher wichtig.
Beispiel: Frau Weber arbeitet als Lehrerin und leidet nach einer Burnout-Diagnose an starker Erschöpfung. Sie spricht mit ihrem Arbeitgeber und reduziert vorübergehend ihre Arbeitszeit auf 50 %, um sich zu erholen, während sie weiterhin im Beruf bleibt. Sie muss allerdings beachten, dass im Falle einer erneuten Krankmeldung das Krankengeld auf Grundlage des reduzierten Einkommens berechnet wird.
Nahtlosigkeitsregelung nach dem Krankengeld
Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Auslaufen des Krankengeldes weiterhin arbeitsunfähig ist, aber dennoch Arbeitslosengeld I erhalten kann.
Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Rentenversicherung noch nicht abschließend über eine mögliche Erwerbsminderung entschieden hat. Während dieser Zeit gilt der Betroffene als „nahtlos“ in den Bezug von Arbeitslosengeld übergegangen.
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Regelung, die verhindern soll, dass Betroffene ohne jegliche finanzielle Absicherung dastehen.
Beispiel: Herr Bauer hat eine chronische Erkrankung, die es ihm unmöglich macht, seinen bisherigen Beruf als Maurer auszuüben. Nach dem Auslaufen des Krankengeldes meldet er sich bei der Agentur für Arbeit und erhält Arbeitslosengeld.
Da die Rentenversicherung noch nicht über seine Erwerbsminderung entschieden hat, greift die Nahtlosigkeitsregelung und er erhält weiterhin Zahlungen, bis die Rentenversicherung seine Erwerbsfähigkeit prüft.
Was passiert, wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht?
Viele Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen feststellen, dass diese nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Im Durchschnitt liegt die volle Erwerbsminderungsrente bei rund 950 Euro im Monat, was in vielen Fällen nicht genügt, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.
In solchen Fällen haben Betroffene möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Grundsicherung ähnelt dem Bürgergeld und richtet sich nach den individuellen Lebensumständen des Betroffenen, insbesondere den Wohnkosten.
Beispiel: Frau Klein, eine ehemalige Verkäuferin, erhält nach einer schweren chronischen Krankheit eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro. Da sie in einer Großstadt wie München lebt, reichen diese Zahlungen nicht aus, um die hohen Mietkosten zu decken. Sie beantragt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, um ihre Wohnkosten zu decken.
Fazit: Was sollten Betroffene tun?
Wer sich in einer Situation befindet, in der das Krankengeld bald ausläuft oder bereits ausgesteuert wurde, sollte frühzeitig handeln.
Ob es um die Beantragung von Arbeitslosengeld, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder die Rückkehr in den Beruf geht – es gibt viele Optionen, die individuell geprüft werden sollten. Dabei helfen Sozialverbände und deren Beratungsstellen, die Deutsche Rentenversicherung aber auch Sozialrechtsanwältinnen und Anwälte.
Auch wissenswert: Krankengeld nach dem Krankengeld beziehen




