Mit Pflege mehr Rente und jetzt mehr Zuschüsse

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In Deutschland übernehmen Millionen Menschen privat die Pflege nahestehender Personen. Sie füllen Lücken im Gesundheitssystem, verzichten oft auf eigene Freizeit, berufliche Chancen – und nicht selten auf ihre Gesundheit.

Der Staat erkennt diese Leistung an, zumindest teilweise. Doch viele pflegende Angehörige wissen gar nicht, welche Rechte, Hilfen und finanziellen Leistungen ihnen zustehen. Wir zeigen, welche konkreten Unterstützungen es gibt – und wie Sie sie nutzen.

Technische Hilfsmittel: Mehr Entlastung im Alltag

Pflege kann körperlich extrem belastend sein – vor allem ohne geeignete Hilfsmittel. Höhenverstellbare Betten, Lagerungshilfen oder mobile Waschsysteme können den Pflegealltag massiv erleichtern. Für pflegende Angehörige bedeutet das weniger Rückenschmerzen und seltener krankheitsbedingte Ausfälle.

Kostenübernahme durch Pflegekasse:
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Kasse in der Regel 90 % der Kosten für technische Hilfen – bis zu 25 Euro Eigenanteil pro Gerät. Die Beantragung erfolgt meist über das Sanitätshaus oder direkt bei der Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung ist hilfreich, aber nicht zwingend.

Verbrauchshilfen: Monatliche Pauschale für Einmalprodukte

Nicht jedes Hilfsmittel ist zur Wiederverwendung gedacht. Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Bettunterlagen oder Desinfektionsmittel gehören zum täglichen Bedarf in der Pflege.

Leistung der Pflegekasse:
Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie 42 Euro monatlich für Verbrauchshilfen. Der Antrag ist formlos möglich – oft helfen Sanitätshäuser bei der Abwicklung. Wichtig: Windeln zählen nicht dazu, sie müssen separat über Vertragspartner der Pflegekasse bezogen werden.

Wenn etwas kaputtgeht: Reparatur ohne Stress

Technische Hilfen wie Rollstühle oder Pflegebetten gehen manchmal kaputt. Für Reparaturen ist das zuständige Sanitätshaus der erste Ansprechpartner. In vielen Fällen genügt ein Rezept mit Reparaturvermerk vom Hausarzt.

Tipp:
Lassen Sie sich direkt beim Kauf oder der Lieferung erklären, wie der Reparaturservice funktioniert – das spart Zeit im Ernstfall.

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Pflegekurse: Besser vorbereitet in den Pflegealltag

Wer plötzlich Pflege leisten muss, steht oft vor einer Fülle unbekannter Herausforderungen. Pflegekurse helfen, Ängste abzubauen und praktische Fähigkeiten zu entwickeln. Verschiedene Anbieter bieten solche Kurse kostenlos für gesetzlich Versicherte an (§ 45 SGB XI). Sie lernen dort, worauf es bei Lagerung, Ernährung oder Körperpflege ankommt – und vermeiden Fehler, die zu gesundheitlichen Problemen führen können.

Finanzielle Entlastung: Geld für Pflege zu Hause

Pflege kostet – nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Deshalb zahlt die Pflegeversicherung Pflegegeld (für Angehörige) oder Sachleistungen (für professionelle Dienste). Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.

Pflegegrad Pflegegeld (€/Monat) Sachleistung (€/Monat)
2 347 724
3 545 1.363
4 728 1.693
5 901 2.095

Kombinierte Leistungen sind ebenfalls möglich – etwa, wenn Angehörige und ein Pflegedienst die Versorgung teilen.

Rentenpunkte durch Pflege: Ihre Zeit zählt

Viele reduzieren ihre Erwerbsarbeit, um zu pflegen – und verlieren dadurch Rentenansprüche. Doch: Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt (verteilt auf mindestens zwei Tage) und dabei selbst maximal 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, erhält Rentenbeiträge aus der Pflegekasse.

Das bedeutet konkret:
Die Pflege wird wie eine Teilzeitbeschäftigung bewertet. Rentenpunkte werden auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet – die Beiträge zahlt die Pflegekasse. Das lohnt sich, vor allem bei längeren Pflegezeiten. Beamte und Vollrentner sind ausgeschlossen. Rückwirkende Anerkennung ist ebenfalls nicht möglich – die Meldung bei der Pflegekasse muss frühzeitig erfolgen.

Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige ausfallen

Krankheit, Urlaub oder einfach Erschöpfung – niemand kann rund um die Uhr verfügbar sein. Für solche Fälle gibt es die Verhinderungspflege. Sie kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden und deckt bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Die Pflege kann von Familienmitgliedern oder professionellen Diensten übernommen werden.

Kurzzeitpflege und weitere Optionen:
Bei längerem Ausfall springt die Kurzzeitpflege ein. Auch Modelle wie Pflegezeit oder Familienpflegezeit ermöglichen berufliche Freistellung – zumindest für eine begrenzte Dauer.

Entlastung im Alltag: Hilfe im Haushalt mitfinanzieren

Pflege endet nicht beim Waschen oder Anziehen. Kochen, Einkaufen, Putzen – viele pflegebedürftige Menschen benötigen auch hier Unterstützung. Die Pflegekasse beteiligt sich mit dem Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich, ab Pflegegrad 1).

Was ist abgedeckt?
Zum Beispiel:

  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Hilfe beim Kochen oder Wäschewaschen

Der Betrag kann auch für anerkannte Alltagshelfer genutzt werden – etwa über lokale Pflegedienste oder Ehrenamtsinitiativen.