Mit so viel Rente können Eltern mit 2 Kindern mit der Mütterrente rechnen

Lesedauer 3 Minuten

Eltern mit zwei Kindern erhalten für Kindererziehungszeiten spürbare Zuschläge in der gesetzlichen Rente. Entscheidend sind Geburtsjahrgänge der Kinder und der Wert eines Rentenpunkts.

Ab 1. Juli 2025 gilt ein höherer Rentenwert. Zugleich liegt ein Gesetzentwurf zur „Mütterrente III“ vor. Sie erfahren, was heute gilt, wie Sie Beträge berechnen und was das geplante Gesetz konkret ändern würde.

Aktueller Rentenwert und Grundprinzip der Anrechnung

Ein Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2025 monatlich 40,79 Euro wert. Dieser Wert fließt direkt in jede Rentenberechnung ein. Er steigt jährlich zum 1. Juli, sofern die Löhne wachsen. Das zuständige Bundesministerium bestätigt die Erhöhung für 2025. Die Deutsche Rentenversicherung nennt identische Zahlen.

Kindererziehungszeiten bringen zusätzliche Entgeltpunkte. Vor 1992 geborene Kinder zählen mit 30 Monaten Kindererziehungszeit. Das entspricht bis zu 2,5 Entgeltpunkten pro Kind. Ab 1992 geborene Kinder werden mit 36 Monaten berücksichtigt.

Das entspricht bis zu 3 Entgeltpunkten pro Kind. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Regeln ausdrücklich.

Wie viel Mütterrente zwei Kinder heute bringen

Sie rechnen mit den Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert. Zwei Kinder vor 1992 ergeben zusammen 5,0 Punkte. 5,0 × 40,79 Euro ergeben 203,95 Euro brutto pro Monat. Zwei Kinder ab 1992 ergeben 6,0 Punkte. 6,0 × 40,79 Euro ergeben 244,74 Euro brutto pro Monat. Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Nettosumme. Die Grundformel bleibt jedoch unverändert.

Wichtig ist die Zuordnung der Erziehungszeiten. Sie kann immer nur bei einem Elternteil liegen. Rechtsgrund ist die Kindererziehungszeit nach SGB VI. Die Rentenversicherung erläutert die einheitliche Zuordnung und die Übertragungsmöglichkeit. Ein Wechsel ist möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.

Geplante „Mütterrente III“: Gleichstellung aller Jahrgänge

Der Referenten- und Kabinettsentwurf zum „Rentenpaket 2025“ sieht eine Gleichstellung vor. Vor 1992 geborene Kinder sollen künftig ebenfalls 36 Monate zählen. Das entspricht drei Entgeltpunkten pro Kind.

Der bisherige Unterschied von 0,5 Entgeltpunkten entfiele vollständig. Die Rentenversicherung führt das Vorhaben in ihren FAQ aus. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die komplette Gleichstellung als Gesetzesziel.

Die Kosten schätzt die Bundesregierung auf rund fünf Milliarden Euro jährlich. Der Bund soll diese nicht beitragsgedeckte Leistung aus Steuern erstatten. Kabinettsunterlagen und Bundesratsdrucksachen nennen Beträge und Zeitpfade.

Fachportale berichten über die geplante Finanzierung ebenfalls. Beachten Sie: Der Bundestag muss das Gesetz noch endgültig beschließen. Der Starttermin hängt von Verfahren und IT-Umsetzung ab.

Beispiel: Zwei Kinder vor 1992 – heute und künftig

Ausgangslage heute: 2 × 2,5 Entgeltpunkte ergeben 5,0 Punkte. 5,0 × 40,79 Euro ergeben 203,95 Euro.

Künftig mit „Mütterrente III“: 2 × 3,0 Entgeltpunkte ergeben 6,0 Punkte. 6,0 × 40,79 Euro ergeben 244,74 Euro.

Die monatliche Differenz beträgt 40,79 Euro brutto. Das entspricht genau dem halben Entgeltpunkt. Die Rentenversicherung beziffert den Mehrwert in ähnlicher Größenordnung.

Wer profitiert und wer warten muss

Profitieren würden vor allem Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Sie rücken bei der Anrechnung auf das Niveau jüngerer Jahrgänge. Eltern mit ab 1992 geborenen Kindern erhalten bereits drei Entgeltpunkte. Für sie ändert sich durch „Mütterrente III“ nichts Wesentliches. Der Gesetzentwurf nennt hierbei ausdrücklich das Ziel der Gleichbehandlung. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter die heutige Rechtslage.

Antrag, Zuordnung und typische Praxisfragen

Kindererziehungszeiten entstehen nicht automatisch in voller Höhe. Sie sollten Ihre Versicherungszeiten im Rentenkonto prüfen. Prüfen Sie, ob alle Monate nach Geburt erfasst sind.

Prüfen Sie auch die Zuordnung zwischen den Eltern. Fehlende Zeiten können Sie nachmelden. Die Rentenversicherung informiert zu Verfahren und Nachweisen. Sie beantwortet außerdem Fragen zur Mütterrente in einem ausführlichen FAQ.

Beachten Sie bei Bestandsrenten den Zeitpunkt von Nachträgen. Nachträgliche Anerkennungen wirken in der Regel für die Zukunft. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bei Zuschlägen zu berücksichtigen. Die Bruttobeträge aus Entgeltpunkten mindern sich dadurch. Für die Berechnung zählt stets der Rentenwert zum jeweiligen Stichtag.

Zeitplan und Umsetzung: Was realistisch ist

Die Rentenversicherung mahnt ausreichende Umsetzungszeit an. Ein Start vor 2028 würde erhebliche Lasten in der IT verursachen. Aktuelle Stellungnahmen und Berichte betonen diese Hürde.

In den Gesetzesbegründungen stehen daher Übergangs- und Abwicklungsfristen. Rechnen Sie deshalb nicht mit unmittelbaren Nachzahlungen im selben Jahr. Die Auszahlung folgt üblicherweise erst nach technischer Umsetzung.