Millionen Rentner betroffen: Weniger Rente ab März

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Ab März dieses Jahres verringert sich für Millionen Rentner ihre Netto-Rente. Verantwortlich dafür ist aber nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern Ihre Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen haben nämlich zum Januar 2025 ihre Zusatzbeiträge erhöht, und ab März werden diese höheren Kosten bei der Rente einbezogen.

Ab dem 01.03.2025 gilt der erhöhte Zusatzbeitrag

Der erhöhte Zusatzbeitrag wird ab dem 01.03.2025 auch auf die Rentenzahlungen angewandt. Dadurch, dass die Beiträge für die Krankenkasse mit der Bruttorente verrechnet werden, kommt weniger netto auf Ihrem Konto an.

Sind Sie also gesetzlich krankenversichert und hat ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag gesteigert, dann bedeutet das ab März eine niedrigere Rente.

Beiträge erhöhen sich um bis 100 %

Im Schnitt haben die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge um 0,8 Prozent angehoben, auf nunmehr rund 2,5 Prozent. Das Ausmaß der Erhöhungen war bei den einzelnen Kassen unterschiedlich, und auch große und bekannte Versicherungen wie die Technikerkrankenkasse sind darunter.

Auf Ihrem Kontovermerk im März wird diese Steigerung vermerkt sein, und dort sehen Sie, um welche Summe die Krankenkasse teurer geworden ist.

Gilt der erhöhte Beitrag für alle Krankenversicherungen?

Betroffen sind die gesetzlichen Krankenversicherungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, trifft Sie dieser Zuschlag nicht. Hier gelten die vertraglichen Bindungen gegenüber Ihrer jeweiligen Versicherung.

Warum wird der Zusatzbeitrag erhöht?

Die Zusatzbeiträge sind für Leistungen, die die Krankenversicherungen tragen, die sie aber nicht aus den regulären Leistungen bezahlen können. Laut vieler Sprecher gesetzlicher Krankenkassen war eine Erhöhung der Zusatzbeiträge seit Jahren überfällig, da die Versicherungen viele Leistungen kaum noch finanzieren können.

Der Schnitt von 0,8 Prozent bei der Erhöhung ist eine rechnerische Größe aus der Differenz zwischen den geschätzten Jahresausgaben und den geschätzten jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds. Diese Differenz wird durch die mutmaßlichen jährlichen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkasse geteilt und dann mit 100 multipliziert.

Großer Unterschied zwischen den Krankenkassen

Es handelt sich also um eine Rechengröße, und nicht um eine festgelegte Höhe, an die sich die jeweiligen Krankenkassen zu halten haben. Tatsächlich fällt der große Unterschied bei den einzelnen Krankenversicherungen ins Auge.

Diese Unterschiede können für Sie bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr ausmachen.

So können Sie Ihre Netto-Rente erhöhen

Sie müssen die Erhöhung des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenversicherung nicht passiv hinnehmen. Die jeweiligen Krankenversicherungen steigerten die Zusatzbeiträge in verschiedenem Ausmaß, manche verdoppelten sie, andere erhöhten überhaupt nicht oder wenig.

Sie können jetzt prüfen, wie hoch die Erhöhung bei Ihrer Krankenkasse ausfällt, dies mit anderen Trägern vergleichen und zu dem wechseln, der die günstigsten Konditionen bietet.

Das Gesetz ist dabei auf Ihrer Seite. Das Erhöhen des Zusatzbeitrags rechtfertigt Ihre außerordentliche Kündigung, bei der die reguläre vertragliche Frist außer Kraft tritt.
Dieses Sonderkündigungsrecht besteht bis zum Ende des Monats, in dem die Versicherung den neuen Beitrag das erste Mal erhebt – bei Ihnen als Rentner also bis Ende März.

Schnelles Handeln ist gefragt

Der Wechsel ist einfach, aber Sie müssen schnell handeln. Sie melden sich nur bei der günstigeren Krankenkasse an, und die organisiert die Formalien für Sie.

Achtung: Die Kündigung gilt erst dann, wenn die neue Versicherung die alte über den Wechsel informiert hat und das dauert in der Regel einige Tage. Wenn Sie sich kurz vor Monatsende bei der neuen Krankenversicherung anmelden, dann kommt die Nachricht möglicherweise erst zu Beginn des folgenden Monats bei der alten Kasse an, und damit verfällt das Recht auf außerordentliche Kündigung.