Wer Bürgergeld bezieht oder beantragt, erhält vom Jobcenter die Kosten der Unterkunft. Zu den Unterkunftskosten gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. Strom muss allerdings aus den Regelleistungen bezahlt werden. Für welche Größe und für wie viele Personen zahlt das Jobcenter eine Wohnung? Wir geben einen Überblick.
Karenzzeit für Neuanträge
Inhaltsverzeichnis
Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes wurde eine sogenannte Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II / § 35 Abs. 1 S. 2 SGB XII) einführt. Diese besagt, dass Leistungsbeziehende, die einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, zunächst eine Schonfrist haben.
Dadurch soll verhindert werden, dass Neuantragstellende sich eine neue Wohnung suchen müssen, statt sich auf die Jobsuche zu konzentrieren. Die Karenzzeit beträgt 12 Monate.
Für Leistungsbeziehende, die bereits seit Jahresbeginn Bürgergeld beziehen, endet die Schonfrist.
Die Karenzzeit verlängert sich jedoch bei Leistungsunterbrechungen von mehr als einem Monat für jeden vollen Monat der Unterbrechung um einen Monat. Nach 3 Jahren Leistungsunterbrechung beginnt eine neue Karenzzeit.
Jobcenter versenden wieder Aufforderungen31 zur Senkung der Unterkunftskosten
Bereits jetzt fangen die Jobcenter an, Aufforderungsschreiben an Leistungsbeziehende zu senden, um die Kosten der Unterkunft zu senken. Dazu haben wir hier einen Extrabeitrag veröffentlicht.
Faustregel zur Bestimmung der Wohnungsgröße
Für die Angemessenheit spielt nicht nur der Preis der Wohnung eine Rolle, sondern auch ihre Größe. Je größer die Wohnung ist, desto höher sind auch die Heizkosten, die ebenfalls nur in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen werden.
Als Faustregel gilt, dass für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft oder für eine Singlewohnung ein Richtwert von 45 bis 50 m² als angemessen gilt. Für jede weitere in der Wohnung lebende Person „darf“ die Wohnfläche um ca. 15 m² größer sein – bei einem 2-Personen-Haushalt also 60 bis 65 m², bei 3 Personen 75 bis 80 m² usw.
Keine bundeseinheitlichen Mietobergrenzen
Die Mietobergrenzen beim Bezug von Bürgergeld sind nicht pauschal festgelegt, sondern unterscheiden sich von Stadt zu Stadt bzw. von Kommune zu Kommune. Die meisten Jobcenter orientieren sich am Mietspiegel der jeweiligen Region. Einige Städte schauen genauer hin und beziehen auch das Baujahr der Wohnung in die Mietobergrenze mit ein.
Genaue Werte können hier nicht für alle Kommunen dargestellt werden. Sie können aber bei den Jobcentern und Kommunen erfragt werden.
Die Angemessenheitskriterien werden jedoch immer wieder von den Sozialgerichten kritisiert, da die Herleitung nicht vollständig nachvollziehbar ist. Aktuell auch vom Sozialgericht Berlin wie in diesem Urteil.
Kurzübersicht der Mietobergrenzen für Bürgergeld-Bezieher
Miete für Bürgergeld-Bezieher in Berlin
Das Jobcenter Berlin Mitte gibt auf ihrer Webseite eine Übersicht der angemessenen Richtwerte für Mietpreise. Die Behörde unterscheidet dabei, ob es sich um einen sozialen Wohnungsbau handelt oder nicht.
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 449 Euro |
2 Personen | 543 Euro |
3 Personen | 669 Euro |
4 Personen | 772 Euro |
5 Personen | 857 Euro |
je weitere Person | zzgl. 100 Euro |
In Sonderfällen gewährt das Jobcenter auch Mieten, die Oberhalb der Richtwerte liegen. Bei drohender Wohnungslosigkeit oder bei einem Umzug aufgrund von häuslicher Gewalt dürfen die Mieten bis zu 20 Prozent über den Richtwerten liegen.
In Härtefällen wird zusätzlich ein Zuschlag von 10 Prozent auf die Richtwerte gewährt. Davon profitieren beispielsweise Alleinerziehende, Personen, die länger als 10 Jahre in der gleichen Wohnung gelebt haben oder Menschen, die einen Angehörigen in unmittelbarer Umgebung pflegen.
Miete für Bürgergeld Bezieher in Hamburg
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Hansestadt Hamburg weist in einem Merkblatt die aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmieten aus.
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 543 Euro |
2 Personen | 659 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 938 Euro |
5 Personen | 1.272 Euro |
6 Personen | 1.443 Euro |
je weitere Person | zzgl. 180,45 Euro |
Auch die Stadt Hamburg weist darauf hin, dass in besonderen Lebenslagen sowie in einigen Stadtteilen ein Zuschlag auf die Angemessenheitsgrenze gewährt werden kann.
Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in München
München ist eine der teuersten Städte Deutschlands. Kein Wunder, dass das Jobcenter hier auch vergleichsweise hohe Mietobergrenzen gewährt. Laut der offiziellen Website der Stadt München gelten ab dem 1. Januar 2023 folgende Obergrenzen für Wohnungsgröße und Mietkosten
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 781 Euro |
2 Personen | 1.005 Euro |
3 Personen | 1.184 Euro |
4 Personen | 1.444 Euro |
5 Personen | 1.784 Euro |
6 Personen | 2.014 Euro |
je weitere Person | zzgl. 285 Euro |
Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Köln
In einem Merkblatt zum Wohnungswechsel informiert das Jobcenter Köln Bürgergeldempfänger über die in der Regel angemessene Größe und Kosten einer Mietwohnung. Demnach gelten folgende Mietrichtwerte
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 651 Euro |
2 Personen | 788 Euro |
3 Personen | 939 Euro |
4 Personen | 1.095 Euro |
5 Personen | 1.251 Euro |
je weitere Person | zzgl. 158 Euro |
Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Frankfurt am Main
Das Jobcenter in Frankfurt am Main bezieht sich bei der Mietobergrenze auf den Frankfurter Grundsicherungs-Mietspiegel. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten wird dabei sowohl die Wohnungsgröße als auch das Baujahr der Wohnung berücksichtigt.
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 520 Euro |
2 Personen | 640 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 1.010 Euro |
5 Personen | 1.140 Euro |
je weitere Person | Einzelfallprüfung |
Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Stuttgart
Für die Unterkunft während des Bezuges von Bürgergeld gelten nach einem Merkblatt des Jobcenters Stuttgart folgende Mietobergrenzen und Richtwerte
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 566 Euro |
2 Personen | 670 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 923 Euro |
5 Personen | 1.045 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
je weitere Person | zzgl. 162 Euro |
Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Düsseldorf
Auf der offiziellen Webseite der Stadt Düsseldorf sind die dort vorherrschenden Mietrichtwerte und maximale Wohnungsgrößen für Bürgergeld-Empfangende nach der Karenzzeit einsehbar.
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 528 Euro |
2 Personen | 610 Euro |
3 Personen | 750 Euro |
4 Personen | 969 Euro |
5 Personen | 1.273 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
je weitere Person | zzgl. 174 Euro |
Leipzig
Die Stadt Leipzig hat erst kürzlich die Richtwerte für die Mietobergrenzen aufgrund der stark gestiegenen Wohnkosten angepasst. Im Vergleich zu anderen Großstädten sind die Mieten in Leipzig dennoch relativ niedrig.
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 345 Euro |
2 Personen | 450 Euro |
3 Personen | 586 Euro |
4 Personen | 671 Euro |
5 Personen | 753 Euro |
je weitere Person | zzgl. 79,33Euro |
Dortmund
Auf der Internetseite des Jobcenters Dortmund können die Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft eingesehen werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Jobcentern werden hier auch die maximalen Betriebskosten der Wohnung angegeben.
Zu den Betriebskosten zählen demnach die warmen Nebenkosten wie Heizkosten, Kosten für Warmwasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. In Dortmund gelten folgende Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 530 Euro |
2 Personen | 650 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 950 Euro |
5 Personen | 1.220 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
Essen
Auch die Stadt Essen hat ihre Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte erst kürzlich angepasst.
Bedarfsgemeinschaft | Mietgrenze |
---|---|
1 Person | 435 Euro |
2 Personen | 547 Euro |
3 Personen | 680 Euro |
4 Personen | 819 Euro |
5 Personen | 971 Euro |
6 Personen | 1.068 Euro |
je weitere Person | zzgl. 84,30 Euro |
Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist?
Nach Ablauf der Karenzzeit kann das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten, wenn die Miete unangemessen hoch ist. Die Behörde fordert zur Senkung der Mietkosten auf.
Eine Kostensenkungsaufforderung muss immer mit einer Frist von sechs Monaten erfolgen, wenn die Unterkunftskosten “unangemessen” sind. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Für 2023 finden Sie die Miettabelle hier.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.