Der Widerspruch ist das Mittel der Wahl, wenn das Jobcenter zum Beispiel einen Mehrbedarf abgelehnt hat oder Fehler bei der Berechnung der Leistungen im aktuellen Bürgergeldbescheid aufgetreten sind. Eine aktuelle Auswertung zeigt, dass die Zahl der Widersprüche im Vergleich stark zugenommen hat.
Zahl der Widersprüche steigt
Die Einführung des neuen Bürgergeldes durch die Ampel-Regierung sollte ursprünglich Bürokratie abbauen, den Leistungsempfängern mehr Mitsprache geben und gleichzeitig weniger Sanktionen als das umstrittene Hartz-IV-System verhängen.
Doch acht Monate nach Einführung des Bürgergeldes zeigt sich ein anderes Bild: Die Zahl der Widersprüche gegen die Bescheide der Jobcenter ist gestiegen, eines der Hauptprobleme sind falsch berechnete Heizkosten.
Mehr Widersprüche trotz weniger Widersprüche
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat kürzlich die Widerspruchszahlen veröffentlicht. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden insgesamt 285.852 neue Widersprüche gegen Bescheide der Jobcenter eingelegt. Dies entspricht einem Anstieg von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in dem es 266.950 Widersprüche gab.
Interessant ist, dass die Zahl der neuen Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter im gleichen Zeitraum von 35.291 auf 31.996 zurückgegangen ist. Dies könnte darauf hindeuten, dass sich die meisten Widersprüche noch auf die alten Hartz-IV-Regelungen beziehen, die bis Ende des Jahres galten.
Probleme bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung
Obwohl das Bürgergeld mehr Schonvermögen zulässt, gibt es nach wie vor viele Widersprüche, insbesondere bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Im Jahresverlauf ist die Zahl der Widersprüche in diesem Bereich sogar leicht gestiegen, von 13.938 im Januar auf 14.342 im August. Dies deutet darauf hin, dass die Neuregelungen nicht in allen Fällen die erhofften Verbesserungen gebracht haben.
Falsch abgerechnete Heizkosten bleiben ein Problem
Ein weiterer Dauerbrenner ist die Übernahme der Miet- und Heizkosten. Obwohl es auch hier kleine Verbesserungen gab, wurden im August immer noch 13.100 Widersprüche bei den Heizkosten gezählt. Dies deutet darauf hin, dass die Berechnung und Bearbeitung dieser Kosten den Jobcentern nach wie vor Schwierigkeiten bereitet.
Mehrheit der Widersprüche betrifft Bescheidaufhebungen und Erstattungen
Bei den meisten Widersprüchen geht es um die Aufhebung von Bürgergeldbescheiden und die Erstattung von Zahlungen. Im Jahresverlauf ist die Zahl dieser Widersprüche von 17.715 im Januar auf 18.153 im August gestiegen, was auf Probleme bei der Entscheidungsfindung und Bearbeitung hindeuten könnte.
Wann kann Widerspruch eingelegt werden?
Der Widerspruch ist die erste Möglichkeit, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Bescheid um einen Verwaltungsakt handelt. Dazu muss der Bescheid eine Regelung oder Entscheidung enthalten, die sich unmittelbar auf den Bürgergeldberechtigten auswirkt. Dies ist bei folgenden Bescheidarten der Fall
- Bewilligungsbescheid
- Vorläufiger Bewilligungsbescheid
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
- Kooperationsvereinbarung (ehemals Eingliederungsvereinbarung)
- Ablehnungsbescheid
- Änderungsbescheid
Leistungsberechtigte sollten jeden Bescheid des Jobcenters aus diesen 5 Gründen überprüfen lassen.
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