Mehr als 45 Jahre arbeiten – Lohnt sich das für die Rente?

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Wer 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, kann eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten. Das lohnt sich also.

Lohnt es sich jedoch auch, noch länger als diese 45 Jahre zu arbeiten? Das erklären wir Punkt für Punkt und zeigen Ihnen, worauf es ankommt und worauf Sie achten müssen.

Bringt längere Lebensarbeit mehr Rente?

Zuerst einmal: Länger als 45 Jahre zu arbeiten erhöht Ihre Rente dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Eine Tätigkeit, in der sie, zum Beispiel als Freiberufler auf Honorarbasis, nicht in die Rentenkasse einzahlen, bringt keine Entgeltpunkte und wirkt sich nicht auf ihre Rente aus.

Wie hoch ist der Rentenzuwachs?

Wenn Sie nach 45 Jahren Versicherungszeit als besonders langjährig Versicherter gelten, müssen Sie in jedem Fall bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze tätig sein, um vorzeitig in den Ruhestand einzutreten.

Ab dem 1. April 2025 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten, und damit könnten Sie mit 45 Jahren Versicherungszeit frühestens mit 64 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand eintreten.

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Was ist der Vorteil, wenn Sie weiterarbeiten?

Sie haben einen großen Vorteil gegenüber regulären Altersrentnern. Sie können in den zwei Jahren bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und zugleich bereits Altersrente beziehen sowie weitere Entgeltpunkte ansammeln, und durch diese erhöht sich ihre Altersrente weiter.

Aus Rente und Erwerbsarbeit haben Sie also ein doppeltes Einkommen, bis zur Regelaltersgrenze arbeiten Sie außerdem rentenpflichtig weiter und erhöhen so die Rente.

Laut Schätzungen wird der Wert eines dieser Rentenpunkte 2025 bei 41,09 Euro liegen, und dies ist die Summe, die ihre monatliche Rente steigt. Um einen vollen Rentenpunkt zu erhalten, müssen Sie 2025 voraussichtlich 50.493 Euro pro Jahr verdienen.

Was passiert nach der Regelaltersgrenze

Auch bei anderen Rentenformen kann es lukrativ sein, über das Regelalter hinaus zu arbeiten. Es gibt in Deutschland keine Rentenpflicht, und nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber könnten Sie über die Altersgrenze hinaus arbeiten, ohne die Rente zu beantragen (obwohl Sie einen Anspruch darauf hätten).

Dann bekommen Sie für jeden Monat ohne Rentenbezug einen Zuschlag auf Ihre Rente von 0,5 Prozent. Die laufenden Beitragszahlungen erhöhen obendrein ihre Rentenansprüche.

Wie erfahren Sie, welche Versicherungszeiten angerechnet werden?

Die Rentenversicherung rechnet Ihnen nicht nur die Zeiten an, in denen Sie als Erwerbstätiger Beiträge in die Kasse einzahlten, sondern auch viele weitere Phasen im Leben. Dazu zählen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Pflichtdienste wie Wehr- und Ersatzdienste, teilweise auch Ausbildung, Schule und Studium sowie Arbeitslosigkeit im Rahmen der Arbeitslosenversicherung.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren gelten strengere Maßstäbe für die Anrechnung als bei anderen Altersrenten.

Achten Sie auf die Rentenauskunft

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie von der Rentenversicherung automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft per Post. In dieser steht, welche Zeiten Ihnen zum gegenwärtigen Datum als Wartezeiten anerkannt werden.

Wenn Ihnen dabei etwas unverständlich erscheint oder Sie merken, dass Zeiten nicht oder falsch berücksichtigt wurden, dann können Sie jederzeit ein Gespräch mit der Rentenversicherung vereinbaren.