Hartz IV bedeutet in der Praxis massenhafte Rechtsbeugung
07.11.2013
Von den rund 588.000 Widersprรผchen gegen Hartz-IV-Bescheide wurden 35,4 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden. Die traf auf sogar 43,3 Prozent der rund 115.000 Klagen gegen Jobcenter zu. Von den rund 59.000 Widersprรผchen gegen Sanktionen, die die Kรผrzung der ohnehin viel zu geringen Hartz-IV-Leistungen bedeuten, wurden 37,6 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden, bei den rund 5.200 Klagen gegen Sanktionen waren in 43,9 Prozent der Klagefรคlle die Betroffenen erfolgreich. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von Katja Kipping. Dazu erklรคrt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
“Hartz IV ist nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Hartz IV befรถrdert Behรถrdenwillkรผr in beispiellosem Ausmaร – massenhafte Rechtsbeugung durch fehlerhafte Bescheide und rechtswidrige Sanktionen. Das Armuts-, Repressions- und Sanktionssystem Hartz IV gehรถrt sofort abgeschafft. DIE LINKE wird ein Konzept einer sanktionsfreien, individuellen Mindestsicherung in Hรถhe von 1.050 Euro in den Bundestag einbringen.”