Hartz IV bedeutet in der Praxis massenhafte Rechtsbeugung
07.11.2013
Von den rund 588.000 Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide wurden 35,4 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden. Die traf auf sogar 43,3 Prozent der rund 115.000 Klagen gegen Jobcenter zu. Von den rund 59.000 Widersprüchen gegen Sanktionen, die die Kürzung der ohnehin viel zu geringen Hartz-IV-Leistungen bedeuten, wurden 37,6 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden, bei den rund 5.200 Klagen gegen Sanktionen waren in 43,9 Prozent der Klagefälle die Betroffenen erfolgreich. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von Katja Kipping. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
“Hartz IV ist nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Hartz IV befördert Behördenwillkür in beispiellosem Ausmaß – massenhafte Rechtsbeugung durch fehlerhafte Bescheide und rechtswidrige Sanktionen. Das Armuts-, Repressions- und Sanktionssystem Hartz IV gehört sofort abgeschafft. DIE LINKE wird ein Konzept einer sanktionsfreien, individuellen Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro in den Bundestag einbringen.”
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