Fraktion Die Linke: Kurzzeitbeschäftigte sollen vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung bekommen, um Hartz IV zu verhindern
17.10.2014
Kurzzeitbeschäftigte sollen einen vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten. Das fordert die Linke in einem Antrag (18/2786) an den Deutschen Bundestag. Wie die Abgeordneten berichten, hätten 14 Prozent der rund 30 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Arbeitsverhältnisse, die weniger als zehn Wochen andauerten. Diese Arbeitnehmer seien häufig aufgrund der Hürden bei den Anspruchsvoraussetzungen nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Folglich erhalten sie in Zeiten der Erwerbslosigkeit kein Arbeitslosengeld I sondern rutschen unmittelbar in Hartz IV.
Linke will Rahmenfrist für ALG I-Bezug verlängern und Anwartschaften verkürzen
Auch eine Sonderregelung für Kurzzeitbeschäftigte erreicht nur wenige. „Die Anzahl derjenigen, die im Fall von Erwerbslosigkeit das Arbeitslosengeld I nach der Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte nach § 142 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten haben, lag in den zurückliegenden Jahren lediglich zwischen 211 und 242 jährlich. Ohnehin zu eng angelegt, läuft diese Sonderregelung nun zum Jahresende 2014 auch noch aus“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.
Die Linke fordert deshalb einen Gesetzentwurf, der den Zugang zur Arbeitslosenversicherung wesentlich erleichtert. So soll unter anderem die derzeit zweijährige Rahmenfrist in § 143 SGB III, innerhalb derer die Anwartschaftzeiten für den Erhalt von Arbeitslosengeld I erfüllt werden müssen, auf drei Jahre erhöht werden. Zudem soll die Anwartschaft in Paragraf 142 Absatz 1 SGB III von derzeit zwölf Monaten auf sechs Monate verkürzt werden. Als Anwartschaften werden die Zeiten gezählt, in der der Arbeitnehmer innerhalb der Rahmenfrist sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Laut dem Antrag der Fraktion soll nach einem sechsmonatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ein dreimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, bei einem achtmonatigen Arbeitsverhältnis soll sich ein viermonatiger Anspruch ergeben und bei einem zehnmonatigen Versicherungsverhältnis würde fünf Monate lang Arbeitslosengeld I gezahlt.
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
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