Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld mit Wohngeld und Kinderzuschlag oder Hartz IV aufstocken

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Kurzabeit: Wenn das Geld nicht ausreicht, weitere Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hartz IV beantragen

Über 10 Millionen Menschen in Deutschland beziehen derzeit das Kurzarbeitergeld. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat beinahe jeder 3. Betrieb hierzulande Kurzarbeit angemeldet. Die Bundesregierung stellt eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes in Aussicht. Doch bei Vielen reicht das Geld nicht, um den Lebensunterhalt zu begleichen. Betroffene können entweder Hartz IV oder Wohngeld plus Kinderzuschlag beantragen.

Gestaffelte Erhöhung beim Kurzarbeitergeld

Eine Erhöhung der Bezüge von Betroffenen in Kurzarbeit wird derzeit von der Bundesregierung angestrebt. Wer zum Beispiel im Monat April von seinem Arbeitgeber in die Kurzarbeit geschickt wurde, bezieht bis Juni 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Ab Juni soll es dann 70 Prozent des Nettolohns geben und von Oktober bis Dezember dann 80 Prozent. Die Länge der Bezugsdauer ist hier entscheidend. Für Eltern die Kindergeldberechtigt sind, sind es jeweils immer noch mal sieben Prozent mehr.

Ab Januar nur noch 60 Prozent

Dauert die Kurzarbeit noch länger, so soll es ab Januar allerdings dann nur noch 60 Prozent geben. Die angesprochene gestaffelte Erhöhung gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent seitens des Arbeitgebers gekürzt wurde.

Aufstockende Hartz IV Leistungen bei Kurzarbeit

Kann das Existenzminimum für sich selbst oder für die Familie nicht gesichert werden, können Betroffene einen Antrag auf aufstockende Hartz IV Leistungen stellen. Alternativ kann auch ein Antrag auf den Kinderzuschlag gestellt werden. Die Vorrausetzungen für beide Leistungen sind erheblich gelockert worden. Allerdings wissen viele Anspruchsberechtigten nichts davon, weil die derzeitige Informationspolitik sehr dürftig ist, wie verschiedene Initiativen bereits kritisierten.

Einen Hartz IV Antrag können Betroffene online stellen. Bei Hartz IV wird das angesparte Vermögen bei Neuanträgen derzeit großzügig oder überhaupt nicht geprüft. Auch die Miete spielt zunächst keine Rolle.

Eine Vierköpfige Familie darf derzeit (aufgrund der Corona-Krise) z.B. Erspartes in Höhes von 150.000 EUR verfügen. Wohnungsgröße und Mietzins sind zunächst auch nicht relevant, wenn sie “nicht zu übertrieben hoch sind”. So kann z.B. eine Familie mit 4 Personen die in einem Haushalt leben und 1000 EUR Miete zahlen sowie Kurzarbeitergeld und Kindergeld beziehen, einen Zuschuss von 600 EUR im Monat vom Jobcenter erhalten. Vorrausgesetzt ist allerdings, dass keine weiteren Einkünfte bestehen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die großzügige Auslegung demnächst wieder eingestellt bzw. auch überprüft wird.

Kurzarbeitergeld plus Wohngeld und Kinderzuschlag

Viele Familien wollen allerdings aus berechtigten Gründen nichts mit dem Jobcenter zutun haben. Sie können stattdessen vom Wohngeld plus den Kinderzuschlag profitieren. Doch häufig ist unklar, welche Leistungen überhaupt in Anspruch genommen werden können. „Grundsätzlich können Kundinnen und Kunden gleichzeitig beide Leistungen beantragen“, erklärt Christian Ludwig von der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings ist dann wichtig, dass beide zuständigen Behörden (Familienkasse und Jobcenter) darüber informiert werden, damit es nicht zu Doppelleistungen kommt und wohlmöglich eine Betrugsanzeige ins Haus flattert.

Kurzarbeitergeld und nur Wohngeld

Hat der Betroffene keine Kinder, könnte auch nur das Wohngeld ausreichen. Allerdings ist hier zu beachten, dass Wohngeld nicht greift, wenn die Miete zu hoch ist. Denn beim Wohngeld wird die Miete – anders als beim derzeitigen Hartz IV oder dem Kinderzuschlag – nur begrenzt berücksichtigt.