Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld mit Wohngeld und Kinderzuschlag oder Hartz IV aufstocken

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Kurzabeit: Wenn das Geld nicht ausreicht, weitere Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hartz IV beantragen

รœber 10 Millionen Menschen in Deutschland beziehen derzeit das Kurzarbeitergeld. Laut Angaben der Bundesagentur fรผr Arbeit hat beinahe jeder 3. Betrieb hierzulande Kurzarbeit angemeldet. Die Bundesregierung stellt eine Erhรถhung des Kurzarbeitergeldes in Aussicht. Doch bei Vielen reicht das Geld nicht, um den Lebensunterhalt zu begleichen. Betroffene kรถnnen entweder Hartz IV oder Wohngeld plus Kinderzuschlag beantragen.

Gestaffelte Erhรถhung beim Kurzarbeitergeld

Eine Erhรถhung der Bezรผge von Betroffenen in Kurzarbeit wird derzeit von der Bundesregierung angestrebt. Wer zum Beispiel im Monat April von seinem Arbeitgeber in die Kurzarbeit geschickt wurde, bezieht bis Juni 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Ab Juni soll es dann 70 Prozent des Nettolohns geben und von Oktober bis Dezember dann 80 Prozent. Die Lรคnge der Bezugsdauer ist hier entscheidend. Fรผr Eltern die Kindergeldberechtigt sind, sind es jeweils immer noch mal sieben Prozent mehr.

Ab Januar nur noch 60 Prozent

Dauert die Kurzarbeit noch lรคnger, so soll es ab Januar allerdings dann nur noch 60 Prozent geben. Die angesprochene gestaffelte Erhรถhung gilt jedoch nur fรผr Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent seitens des Arbeitgebers gekรผrzt wurde.

Aufstockende Hartz IV Leistungen bei Kurzarbeit

Kann das Existenzminimum fรผr sich selbst oder fรผr die Familie nicht gesichert werden, kรถnnen Betroffene einen Antrag auf aufstockende Hartz IV Leistungen stellen. Alternativ kann auch ein Antrag auf den Kinderzuschlag gestellt werden. Die Vorrausetzungen fรผr beide Leistungen sind erheblich gelockert worden. Allerdings wissen viele Anspruchsberechtigten nichts davon, weil die derzeitige Informationspolitik sehr dรผrftig ist, wie verschiedene Initiativen bereits kritisierten.

Einen Hartz IV Antrag kรถnnen Betroffene online stellen. Bei Hartz IV wird das angesparte Vermรถgen bei Neuantrรคgen derzeit groรŸzรผgig oder รผberhaupt nicht geprรผft. Auch die Miete spielt zunรคchst keine Rolle.

Eine Vierkรถpfige Familie darf derzeit (aufgrund der Corona-Krise) z.B. Erspartes in Hรถhes von 150.000 EUR verfรผgen. WohnungsgrรถรŸe und Mietzins sind zunรคchst auch nicht relevant, wenn sie “nicht zu รผbertrieben hoch sind”. So kann z.B. eine Familie mit 4 Personen die in einem Haushalt leben und 1000 EUR Miete zahlen sowie Kurzarbeitergeld und Kindergeld beziehen, einen Zuschuss von 600 EUR im Monat vom Jobcenter erhalten. Vorrausgesetzt ist allerdings, dass keine weiteren Einkรผnfte bestehen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die groรŸzรผgige Auslegung demnรคchst wieder eingestellt bzw. auch รผberprรผft wird.

Kurzarbeitergeld plus Wohngeld und Kinderzuschlag

Viele Familien wollen allerdings aus berechtigten Grรผnden nichts mit dem Jobcenter zutun haben. Sie kรถnnen stattdessen vom Wohngeld plus den Kinderzuschlag profitieren. Doch hรคufig ist unklar, welche Leistungen รผberhaupt in Anspruch genommen werden kรถnnen. โ€žGrundsรคtzlich kรถnnen Kundinnen und Kunden gleichzeitig beide Leistungen beantragenโ€œ, erklรคrt Christian Ludwig von der Bundesagentur fรผr Arbeit. Allerdings ist dann wichtig, dass beide zustรคndigen Behรถrden (Familienkasse und Jobcenter) darรผber informiert werden, damit es nicht zu Doppelleistungen kommt und wohlmรถglich eine Betrugsanzeige ins Haus flattert.

Kurzarbeitergeld und nur Wohngeld

Hat der Betroffene keine Kinder, kรถnnte auch nur das Wohngeld ausreichen. Allerdings ist hier zu beachten, dass Wohngeld nicht greift, wenn die Miete zu hoch ist. Denn beim Wohngeld wird die Miete โ€“ anders als beim derzeitigen Hartz IV oder dem Kinderzuschlag โ€“ nur begrenzt berรผcksichtigt.