Das Berliner Sozialticket ist derzeit eine der günstigsten Karten für Bezieher von Sozialleistungen für den kommunalen Verkehr. Doch ab April 2025 zahlen Nutzer deutlich mehr – aufgrund Einsparungen des Senats. Für Bürgergeld-Berechtigte bedeutet das Mehrausgaben aus ihrem kargem Regelsatz und damit in der Praxis eine Kürzung ihrer Leistungen.
19 Euro statt neun Euro
Anspruch auf das Sozialticket haben alle Berliner und Berlinerinnen, die Sozialleistungen beziehen. Seit 2018 gilt das auch für die Empfänger von Wohngeld.
Derzeit kostet diesen Ticket neun Euro pro Monat. Es berechtigt dazu, sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB Berlins zu nutzen.
Ab April des kommenden Jahres soll es 19 Euro kosten, also zehn Euro mehr. Dies will der Berliner Senat, am Dienstag, den 10.12.2024 zu beschließen.
Das Ticket war bereits teurer
Das Berlin-Ticket S war bis 2022 dreimal so teuer wie in diesem Jahr, und es kostete 27,50 Euro. Der niedrigere Preis von neun Euro sollte ursprünglich bis Ende 2025 gelten. Bereits im November diesen Jahres kündigte jedoch die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey die Erhöhung auf 19 Euro an.
Haushaltskürzungen sind der Grund
Der Senat entschied bereits vor zwei Wochen, das Sozialticket zu verteuern, der Beschluss wird also eine formale Angelegenheit. Hintergrund sind Haushaltskürzungen im nächsten Jahr, denn das Land Berlin muss circa drei Milliarden Euro einsparen.
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Der Ausweis ändert sich
Außerdem müssen Inhaber des Tickets im nächsten Jahr ihren Vor- und Zunamen auf dem Ticket eintragen, nicht aber wie bisher die Nummer ihres Leistungsnachweises der Sozialverwaltung.
Gültig ist das Sozialticket dann in Verbindung mit einem Personalausweis oder einem ähnlichen amtlichen Dokument. Auch der Leistungsnachweis muss als Kopie oder Original vorgezeigt werden.
Wie teuer sind Sozialtickets?
Viele deutsche Städte, Kommunen und Gemeinden haben Sozialtickets eingeführt, nach jeweils eigenen Kriterien. So gelten Sozialausweise, die zu Sozialtickets berechtigen, in manchen Städten auch für Empfänger von Wohngeld, in anderen nur bei Bürgergeld oder Sozialhilfe.
Im folgenden einige Beispiele: In München, Ulm, Leipzig oder Frankfurt am Main gibt es einen Sozialausweis generell für alle, die eine gesetzte Einkommensgrenze unterschreiten, unabhängig davon, ob diese Sozialleistungen beziehen oder nicht.
Der Preis für das Sozialticket des öffentlichen Nahverkehrs ist unterschiedlich und in Berlin bisher ausgesprochen günstig. So kostet in der wesentlich kleineren Stadt Salzgitter das Sozialticket für Erwachsene (ab 15 Jahren) 25 Euro und für Kinder (6 bis 14 Jahre) 15 Euro. In Uelzen gibt es Wochen- und Monatskarten mit Ermäßigung für sozial Bedürftige zu einem Preis von zehn Euro sowie 30 Euro.
In Bremen kostet das StadtTicket Bremen für sozial dazu Berechtigte 29,70 Euro, erhöht sich ab Januar 2025 auf 35,20 Euro.
Der gesamte Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bietet seit Januar 2023 ein Sozialticket an, das für sämtliche eingebundene Kreise und kreisfreien Städte gilt, im Abo für 39,60 Euro und ohne Abo für 45,10 Euro. 2025 steigt auch hier der Preis auf 41,80 Euro sowie auf 47,60 Euro.
In Baden-Baden gibt es kein Sozialticket, dafür aber bei Bedürftigkeit einen Zuschuss von 20 Euro im Monat ( 240 Euro im Jahr) für Monats- und Jahreskarten.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.