Hartz IV: Bundesrat kritisiert das Teilhabechancengesetz

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Der Bundesrat veröffentlichte am 21.09.2018 eine Stellungnahme zum Teilhabechancengesetz. Er hält das geplante Gesetz für verfehlt und fordert die Bundesregierung zur Änderung auf.

 Das Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit eröffnen wieder am sozialen Leben teilzunehmen und Fuß im Arbeitsleben zu fassen. Von diesem Gesetz profitieren allerdings nur Arbeitslose, die seit mind. 7 Jahren Hartz IV-Leistungen beziehen.

Förderung kommt zu spät

Die Kritik des Bundesrates bezieht sich insbesondere auf die Dauer der Arbeitslosigkeit. Bereits nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit seien die Chancen auf eine Wiederbeschäftigung bereits sehr gering. Aus diesem Grund fordert der Bundesrat, dass eine Förderung bereits dann stattfinden muss, wenn eine Person innerhalb der letzten sechs Jahre fünf Jahre arbeitslos war.

Langzeitarbeitslose solle nicht von anderen Projekten ausgeschlossen werden

Derzeit werden Langzeitarbeitslose, die von einem Landesprogramm gefördert werden von dem Teilhabechancengesetz ausgeschlossen. Der Bundesrat fordert auch hier, dass diese Personen trotzdem von dem Teilhabechancengesetz profitieren müssen. Zusätzlich fordert er eine Prüfung, ob mit dem Teilhabechancengesetz auch Modellprojekte gefördert werden können, die von Ländern und Kommunen für bestimmte Regionen entwickelt wurden.

Berufsausbildungen sollen schmackhaft gemacht werden

Weiterhin sollen mehr Anreize für eine Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen werden. So könne man dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ausbildungsvergütungen sollen durch die Anhebung des Freibetrages und einer steuerlichen Abschreibbarkeit bessergestellt werden.

Für das Teilhabechancengesetz stehen 4 Milliarden Euro zur Verfügung

Der Gesetzesentwurf zum Teilhabechancengesetz sieht einen Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre vor. In den ersten zwei Jahren beträgt die Förderung 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt die Förderung um 10 Prozent pro Jahr. Ferner sollen die betroffenen Langzeitarbeitslosen in dieser Zeit weiterhin vom Jobcenter betreut werden. Die Bundesregierung hat für diese Fördermaßnahme 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

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