Hartz IV: Bundesrat kritisiert das Teilhabechancengesetz

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Der Bundesrat verรถffentlichte am 21.09.2018 eine Stellungnahme zum Teilhabechancengesetz. Er hรคlt das geplante Gesetz fรผr verfehlt und fordert die Bundesregierung zur ร„nderung auf.

ย Das Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosen die Mรถglichkeit erรถffnen wieder am sozialen Leben teilzunehmen und FuรŸ im Arbeitsleben zu fassen. Von diesem Gesetz profitieren allerdings nur Arbeitslose, die seit mind. 7 Jahren Hartz IV-Leistungen beziehen.

Fรถrderung kommt zu spรคt

Die Kritik des Bundesrates bezieht sich insbesondere auf die Dauer der Arbeitslosigkeit. Bereits nach fรผnf Jahren Arbeitslosigkeit seien die Chancen auf eine Wiederbeschรคftigung bereits sehr gering. Aus diesem Grund fordert der Bundesrat, dass eine Fรถrderung bereits dann stattfinden muss, wenn eine Person innerhalb der letzten sechs Jahre fรผnf Jahre arbeitslos war.

Langzeitarbeitslose solle nicht von anderen Projekten ausgeschlossen werden

Derzeit werden Langzeitarbeitslose, die von einem Landesprogramm gefรถrdert werden von dem Teilhabechancengesetz ausgeschlossen. Der Bundesrat fordert auch hier, dass diese Personen trotzdem von dem Teilhabechancengesetz profitieren mรผssen. Zusรคtzlich fordert er eine Prรผfung, ob mit dem Teilhabechancengesetz auch Modellprojekte gefรถrdert werden kรถnnen, die von Lรคndern und Kommunen fรผr bestimmte Regionen entwickelt wurden.

Berufsausbildungen sollen schmackhaft gemacht werden

Weiterhin sollen mehr Anreize fรผr eine Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen werden. So kรถnne man dem Fachkrรคftemangel entgegenwirken. Ausbildungsvergรผtungen sollen durch die Anhebung des Freibetrages und einer steuerlichen Abschreibbarkeit bessergestellt werden.

Fรผr das Teilhabechancengesetz stehen 4 Milliarden Euro zur Verfรผgung

Der Gesetzesentwurf zum Teilhabechancengesetz sieht einen Lohnkostenzuschuss fรผr maximal fรผnf Jahre vor. In den ersten zwei Jahren betrรคgt die Fรถrderung 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt die Fรถrderung um 10 Prozent pro Jahr. Ferner sollen die betroffenen Langzeitarbeitslosen in dieser Zeit weiterhin vom Jobcenter betreut werden. Die Bundesregierung hat fรผr diese FรถrdermaรŸnahme 4 Milliarden Euro zur Verfรผgung gestellt.