Krankengeld: Innerhalb der Blockfrist ist das nur noch einmal möglich

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An dem Tag, an dem du krankgeschrieben wirst, beginnt eine Blockfrist von drei Jahren. In diesen drei Jahren werden alle Tage addiert, an denen du wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wirst.

Innerhalb der Blockfrist gibt es nur einmal Krankengeld

Du kannst wegen derselben Erkrankung in dieser Zeit nur einmal das Krankengeld in voller Länge beziehen, also die Dauer nicht verlängern und es auch kein zweites Mal beantragen. Neues Krankengeld für dieselbe Erkrankung ist nur möglich, wenn die Blockfrist vorbei ist.

Ab wann gilt das Krankengeld?

Krankengeld kannst du generell ab dem ersten Tag deiner Erkrankung beziehen. In der Regel bezahlt dein Arbeitgeber die ersten 42 Tage deinen Lohn weiter. Das Krankengeld würde maximal 78 Wochen bezahlt, und nach der Lohnfortzahlung bleiben davon noch 72 Wochen über.

Bei Neueinstieg gibt es Krankengeld vom ersten Tag an

Wenn du neu in deinem Job bist und wegen Erkrankung arbeitsunfähig wirst, zahlt der Arbeitgeber für vier Wochen den Lohn nicht weiter. Jetzt kannst du also von Anfang an Krankengeld beziehen.

Kein Geld trotz Erkrankung

Das gilt auch, wenn du weiterhin krankgeschrieben bist. Sind die 78 Wochen vorüber, und du befindest dich nach wie vor in der Blockfrist, gibt es kein Krankengeld mehr. Du kannst, wenn möglich, Arbeitslosengeld beantragen – oder Bürgergeld.

Das Ende der Blockfrist

Die Blockfrist beträgt drei Jahre. Eine Blockfrist und ein Krankengeld gelten immer nur für eine Erkrankung. Was passiert jetzt, wenn du wegen einer Krankheit Krankengeld beziehst und bekommst eine neue Krankheit? Tatsächlich wird diese separat bewertet und erhält so auch eine weitere Blockfrist. Beide Fristen laufen dann parallel.

Bekomme ich jetzt länger Krankengeld?

Leider wirkt sich die neue Blockfrist nicht auf die Dauer deines Krankengeldes aus. Wenn sich die alte Krankheit mit der neuen überschneidet, dann gilt die alte Frist für das Auszahlen des Krankengeldes.

Krankengeld, Urlaub, Krankengeld

Es gibt theoretisch eine Ausnahme, die aber praktisch kaum vorkommt. Nehmen wir an, du beziehst Krankengeld und nimmst jetzt beim Arbeitgeber Urlaub. Dadurch erlischt das Krankengeld.

Wenn du dir jetzt während des Urlaubs eine neue Erkrankung zuziehst, dann hast du tatsächlich einen Anspruch auf ein neues Krankengeld mit einer neuen Blockfrist. Die Voraussetzung dafür ist, dass die neue Krankheit nicht in Verbindung zur alten steht.

Erleidest du hingegen einen Rückfall und bist wieder (oder immer noch) wegen der alten Erkrankung arbeitsunfähig, dann hast du keinen neuen Anspruch auf Krankengeld.

Was mache ich, wenn die Blockfrist vorbei ist, ich aber immer noch krank bin?

Wenn du chronisch krank bist und das alte Leiden über die Blockfrist hinaus weiterbesteht, dann hast du einen neuen Anspruch auf Krankengeld.

Hier kann es allerdings sein, dass die Krankenversicherung Druck ausübt, dich untersuchen zu lassen, ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Der Kasse geht es dabei vor allem um Kosten. Denn als voll oder teilweiser Erwerbsgeminderter ist für dich die Rentenversicherung zuständig, und die Krankenkasse hat keine Verantwortung mehr.