Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Vielmehr handelt es sich um die Einschรคtzung einer รrztin oder eines Arztes, dass Sie Ihre derzeitige Tรคtigkeit aus gesundheitlichen Grรผnden voraussichtlich nicht ausรผben kรถnnen.
Doch was passiert, wenn Sie sich wieder arbeitsfรคhig fรผhlen, obwohl Sie noch krankgeschrieben sind โ insbesondere dann, wenn Sie kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber erhalten, sondern Krankengeld von der Krankenkasse?
Wann Anspruch auf Krankengeld besteht
Nach sechs Wochen Arbeitsunfรคhigkeit endet in der Regel die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld โ vorausgesetzt, Sie sind weiterhin durchgehend arbeitsunfรคhig geschrieben und nehmen Ihre Tรคtigkeit nicht wieder auf.
Denn das Krankengeld ersetzt das Einkommen, das wegen Krankheit wegfรคllt. Sobald Sie wieder arbeiten, entfรคllt dieser Anspruch.
Viele Versicherte รผbersehen: Wer trotz AU-Bescheinigung wieder zur Arbeit geht, signalisiert damit zumindest indirekt, dass eine Arbeitsfรคhigkeit besteht. Nehmen Sie also Ihre Haupttรคtigkeit wieder auf, gilt der Anspruch auf Krankengeld als beendet.
Erhalten Sie bereits Leistungen, mรผssen diese unter Umstรคnden zurรผckgezahlt werden โ insbesondere dann, wenn die Krankenkasse von der Arbeitsaufnahme keine Kenntnis hatte. Die AU-Bescheinigung verliert in dem Moment ihre Wirkung, in dem Sie faktisch zeigen, dass Sie wieder einsatzfรคhig sind.
Minijob trotz Krankengeldbezug โ erlaubt oder riskant?
Anders sieht es aus, wenn Sie wรคhrend der Krankschreibung einer anderen Tรคtigkeit nachgehen โ etwa einem Minijob. Hier wird oft angenommen, dass jede Form der Arbeit wรคhrend des Krankengeldbezugs verboten ist. Doch das stimmt nicht pauschal. Entscheidend ist, dass die neue Tรคtigkeit die Genesung nicht behindert und nicht im Widerspruch zur attestierten Arbeitsunfรคhigkeit steht.
Das bedeutet: Wer etwa wegen einer psychischen Belastung im Hauptjob krankgeschrieben ist, kann in bestimmten Fรคllen durchaus eine einfache Tรคtigkeit in einem anderen Bereich รผbernehmen โ vorausgesetzt, sie ist รคrztlich abgesegnet.
Auch kรถrperlich eingeschrรคnkte Menschen dรผrfen wรคhrend des Krankengeldbezugs eine weniger belastende Nebentรคtigkeit ausรผben, wenn diese die Heilung nicht beeintrรคchtigt.
Allerdings gilt dabei eine strikte Pflicht zur Offenlegung. Jede Arbeitsaufnahme โ auch im Rahmen eines Minijobs โ muss der Krankenkasse unverzรผglich gemeldet werden.
Die Kasse prรผft dann, ob die Nebenbeschรคftigung mit der festgestellten Arbeitsunfรคhigkeit vereinbar ist. Bei Widersprรผchen droht nicht nur eine Ablehnung weiterer Zahlungen, sondern auch eine Rรผckforderung bereits geleisteter Betrรคge.
Wenn Misstrauen aufkommt
Krankenkassen sind in solchen Fรคllen besonders wachsam. Wer etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist, gleichzeitig aber als Mรถbelpacker in einem Minijob tรคtig wird, muss mit Problemen rechnen.
Ebenso wird kritisch hinterfragt, wenn Menschen mit diagnostizierter Angststรถrung plรถtzlich eine Tรคtigkeit mit hohem Publikumsverkehr oder Leistungsdruck aufnehmen.
In solchen Konstellationen kann die Krankenkasse verschiedene Maรnahmen ergreifen. Sie kann beispielsweise eine medizinische Begutachtung veranlassen, um zu prรผfen, ob tatsรคchlich noch eine Arbeitsunfรคhigkeit besteht. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Hauptberuf kann angeregt werden โ mit dem Ziel, die Rรผckkehr ins Erwerbsleben zu fรถrdern.
Krankengeld ersetzt Lohn โ keine Zusatzleistung
Wichtig ist zu verstehen: Das Krankengeld ist kein zusรคtzlicher Einkommensbaustein, sondern ein Lohnersatz. Wer regulรคres Einkommen erzielt โ sei es durch Rรผckkehr in den Hauptjob oder durch eine Tรคtigkeit, die dem Hauptjob รคhnelt โ hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Es handelt sich um eine versicherungsrechtliche Leistung mit klaren Voraussetzungen und Grenzen.
Gleichzeitig darf das Krankengeld nicht als Disziplinierungsmaรnahme missverstanden werden. Es soll kranken Menschen ermรถglichen, sich zu erholen โ und ihnen zugleich finanzielle Sicherheit bieten. Wer sich wieder belastbar fรผhlt, sollte dies mit medizinischem Rรผckhalt und in Absprache mit der Krankenkasse klรคren, bevor er voreilig wieder in den Job einsteigt.
Fazit: Besser vorher Klarheit schaffen
Arbeiten trotz Krankschreibung ist kein Tabu โ aber ein heikles Terrain. Wรคhrend eine Rรผckkehr in die Hauptbeschรคftigung das Krankengeld unmittelbar beendet, kann eine Nebentรคtigkeit unter Umstรคnden zulรคssig sein. Entscheidend ist immer, ob die jeweilige Tรคtigkeit mit der bestehenden Arbeitsunfรคhigkeit vereinbar ist und ob die Krankenkasse ordnungsgemรคร informiert wurde.
Wer sich unsicher ist, sollte keinesfalls auf eigene Faust handeln. Der Gang zur รrztin oder zum Arzt sowie ein Gesprรคch mit der Krankenkasse oder einem unabhรคngigen Sozialberater kรถnnen helfen, unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Denn Rรผckforderungen, Leistungskรผrzungen oder gar der Verdacht auf Leistungsbetrug sind Risiken, die sich mit frรผhzeitiger Klรคrung meist vermeiden lassen.




