Viele, die Krankengeld beziehen, berichten immer wieder von Problemen mit ihrer Krankenkasse. Häufig fordern beispielsweise die Kassen dazu auf, eine Reha-Maßnahme zu unternehmen.
Einige Betroffenen fragen uns, ob es in dieser Situation überhaupt sinnvoll oder möglich ist, die Krankenkasse zu wechseln. Zu diesem Thema haben wir den Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt befragt.
Warum fordern Krankenkassen zur Reha auf?
Krankenkassen greifen oft zu dem Mittel, eine Reha zu verlangen, wenn ein Kassenmitglied eine längere Zeit Krankengeld bezieht.
Besonders häufig kommt diese Aufforderung bei psychischen Erkrankungen vor.
Der Grund: Im Rahmen einer Reha soll nicht nur die Genesung gefördert, sondern auch überprüft werden, ob weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Dies wird durch einen Entlassungsbericht der Rehaklinik festgehalten, in dem unter anderem beurteilt wird, ob der oder die Betroffene noch arbeitsfähig ist oder möglicherweise in die Erwerbsminderungsrente wechseln muss.
Wie lange dauert der Bezug von Krankengeld?
Das Krankengeld greift nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, welches in der Regel zwischen 70 % des Bruttogehalts und 90 % des Nettogehalts liegt. Der Bezug von Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt.
Kann man während des Krankengeldbezugs die Krankenkasse wechseln?
“Grundsätzlich ist ein Wechsel der Krankenkasse auch während des Krankengeldbezugs möglich”, sagt Dr. Utz Anhalt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte mindestens 12 Monate bei der aktuellen Krankenkasse versichert ist, es sei denn, die Krankenkasse erhöht die Beiträge. In diesem Fall kann man sofort wechseln.
Auch die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende muss beachtet werden. Aber Achtung: “Diese Fristen können sich jedoch mit den Fristen für die Reha-Antragstellung überschneiden, was den Wechsel in der Praxis erschwert”, so Anhalt.
Bringt der Krankenkassenwechsel während einer Reha-Aufforderung etwas?
In vielen Fällen ist ein Wechsel der Krankenkasse während einer Reha-Aufforderung jedoch nicht sinnvoll, sagt der Experte. Denn “selbst wenn der Wechsel rechtzeitig vollzogen werden kann, bleibt das sogenannte Gestaltungs- oder Dispositionsrecht oft bestehen.”
Das bedeutet, dass “die Rentenversicherung weiterhin die Informationen über den Krankheitsverlauf und den Reha-Antrag speichert und diese auch der neuen Krankenkasse zur Verfügung stellt. Probleme, die es bereits mit der alten Krankenkasse gab, können sich also auf die neue Krankenkasse übertragen”, sagt Anhalt.
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Was bedeutet das eingeschränkte Gestaltungsrecht?
Wenn die Krankenkasse das Gestaltungsrecht einschränkt, hat der Versicherte keinen Spielraum mehr, die Entscheidung über den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente hinauszuzögern oder zu beeinflussen. Dies gilt auch nach einem Krankenkassenwechsel.
Die Rentenversicherung weiß weiterhin um die gesundheitliche Situation des Versicherten und wird entsprechend handeln. Ein Wechsel bringt in diesem Fall keine Erleichterung.
Was passiert, wenn man den Reha-Antrag nicht stellt?
Wird der geforderte Reha-Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 10 Wochen gestellt, hat die Krankenkasse das Recht, die Zahlungen des Krankengeldes einzustellen.
Es sei daher ratsam, “den Antrag fristgerecht zu stellen, selbst wenn ein Krankenkassenwechsel angestrebt wird. Dieser wird in den meisten Fällen die bereits bestehenden Probleme nicht lösen.”
Wann ist ein Krankenkassenwechsel sinnvoll?
In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, die Krankenkasse während des Krankengeldbezugs zu wechseln, insbesondere wenn bereits eine Reha-Aufforderung vorliegt.
“Die neuen Krankenkassen sind meist ebenfalls nicht begeistert, ein Mitglied aufzunehmen, das sofort Krankengeldleistungen in Anspruch nehmen muss, da diese erhebliche Kosten verursachen”, warnt der Sozialrechtsexperte.
Wenn jedoch andere Gründe für einen Wechsel vorliegen, sollte man sich von Experten beraten lassen, um die individuelle Situation zu klären.
Wechsel der Krankenkasse bei Reha-Aufforderung daher gut überlegen
Insgesamt ist es in vielen Fällen nicht sinnvoll, die Krankenkasse während einer Reha-Aufforderung zu wechseln. Die Probleme, die bereits bei der alten Kasse vorhanden sind, werden meist auch bei der neuen bestehen bleiben. Insbesondere das eingeschränkte Gestaltungsrecht und die Fristen zum Krankenkassenwechsel erschweren es, kurzfristig Vorteile aus einem Wechsel zu ziehen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.