Gute Nachrichten für Familien, die kein Hartz IV bzw. Bürgergeld beziehen. Zum 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro im Monat erhöht.
Für das erste und zweite Kind wird somit der Kinderregelsatz um 31 Euro erhöht. Für das dritte Kind bedeutet das eine Erhöhung um 25 Euro im Monat.
Bei Hartz IV wird das Kindergeld angerechnet
Das Kindergeld wird allerdings auf die Grundsicherung beim Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und in der Grundsicherung nach dem SGB XII (im Alter und bei Erwerbsminderung), was hier insbesondere frühzeitige erwerbsgeminderte Eltern betrifft, angerechnet.
Auch beim geplanten Bürgergeld soll das Kindergeld weiterhin angerechnet werden, bis die Kindersicherung umgesetzt ist.
Das Kindergeld wird vom Jobcenter wie ein Einkommen berücksichtigt. “Das ist eigentlich systemwidrig, da kindergeldberechtigt im Regelfall ein Elternteil ist. So geht jede positive Kindergelderhöhung spurlos an den Leistungsberechtigten in den Grundsicherungen vorbei”, kritisiert Inge Hannemann, ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin.
Kinder erhalten zwar das Kindergeld, es wird wie ein Einkommen bewertet
Auch Hartz IV beziehende Leistungsberechtigte mit Kindern bekommen mehr Kindergeld, dafür allerdings weniger Leistungen vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Übersteigt das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge.
Benachteiligung der Kinder in Hartz IV und Sozialhilfe
Denn die betroffenen Kinder in Hartz IV haben schlichtweg nichts von der Erhöhung. “Sie werden sogar gegenüber Nicht-Grundsicherungsleistungsberechtigten benachteiligt”, kritisiert Hannemann.
Die Einkommensschere geht damit noch weiter auseinander und die Armut der betroffenen Kinder wird damit nicht beendet. Somit ist das genannte Ziel der Familienministerin für rund 1,5 Millionen Kinder in Hartz-4 faktisch obsolet.
Anrechnung muss beendet werden
Harald Thomé, Sozialrechtsexperte bei Tacheles e.V. fordert, die Anrechnungspraxis zu beenden. “Hier wäre wünschenswert, wenn diese Kindergelderhöhung im SGB II/SGB XI/AsylbLG Anrechnungsfrei bliebe, damit diese Erhöhung bei den davon Betroffenen in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen auch ankommt.”
Kein Zuckertüten-Scheck für Kinder in Hartz-IV-Familien
In Sachsen ist es sogar so, dass der sog. Zuckertüten-Scheck, der eigentlich Familien mit einem geringen Einkommen eine Unterstützung darstellen soll, Kindern aus Hartz IV Familien nicht steht. Mehr dazu hier.
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