Kaum zu glauben: Die deutsche Rente im internationalen Vergleich

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Die Entwicklung des deutschen Rentensystems wird regelmäßig kontrovers diskutiert, insbesondere wenn in anderen Ländern grundlegende Reformen stattfinden. Ein Beispiel sind die Proteste in Frankreich im Jahr 2023, ausgelöst durch die Anhebung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre.

Für viele Deutsche wirkt das vergleichsweise niedrig, da das Rentenalter in Deutschland bereits schrittweise auf 67 Jahre festgelegt wurde. Ein Blick auf die Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt, wo das deutsche Rentenniveau im Vergleich steht und welche Reformansätze in Zukunft diskutiert werden.

Rentenreformen in Frankreich: Mindestrente und Altersgrenze

Die französische Rentenreform sorgte deshalb für Unmut, weil sie den Renteneintritt auf 64 Jahre anhebt und eine Mindestrente von monatlich 1.200 Euro vorsieht. Diese Vorteile greifen jedoch nur bei einer Einzahlungsdauer von mindestens 41,5 Jahren. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, kann frühestens mit 67 Jahren in Rente gehen oder muss mit Abschlägen rechnen.

Trotz zahlreicher Demonstrationen und landesweiter Streiks setzte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Reform am 16. März 2023 per Dekret durch.

Rentenberechnung in Deutschland: Keine Mindestrente, aber Grundrente

In Deutschland existiert im Unterschied zu Frankreich keine gesetzlich garantierte Mindestrente. Allerdings haben Rentner mit langer Beitragszeit und niedrigem Einkommen unter Umständen Anspruch auf die Grundrente – einen Zuschlag zur regulären Altersrente.

Darüber hinaus steigt das Rentenalter hierzulande bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Dies betrifft alle Jahrgänge ab 1964. Wer vorher in den Ruhestand gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen.

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Grundlage der Rentenberechnung

Das deutsche Rentensystem beruht auf sogenannten Rentenpunkten, die sich an der Höhe des durchschnittlichen Bruttoverdienstes orientieren. Wer exakt diesen Durchschnitt verdient (2023: 38.901 Euro im Jahr in Westdeutschland), erhält einen Rentenpunkt (im Osten liegen die Punkte aktuell etwas höher, da dort das allgemeine Lohnniveau niedriger ist).

Bei 45 Rentenpunkten werden 48,2 % des Durchschnittsgehalts als Bruttorente ausgezahlt.

Von dieser Bruttorente gehen folgende Abzüge ab:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 % zuzüglich eines kassenabhängigen Zusatzbeitrags (zwischen 0,9 % und 1,99 %).
  • Pflegeversicherungsbeitrag (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose).
  • Einkommensteuer, sofern die Rente über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.

Internationaler Vergleich: Wie hoch ist das deutsche Rentenniveau?

Die OECD führt regelmäßige Analysen zur Rentensituation in Industriestaaten und ausgewählten Entwicklungsländern durch. Im Fokus steht dabei das Verhältnis der gezahlten Bruttorente zum jeweiligen Durchschnittsverdienst.

Für einen männlichen Durchschnittsverdiener in Deutschland ergibt sich ein Wert von 41,5 %, was unter dem OECD-Durchschnitt von 51,8 % liegt. In dieser Gesamtrechnung wird auch verpflichtende private Vorsorge in den verschiedenen Ländern berücksichtigt.

Länder mit hohem Rentenniveau

Spitzenreiter im OECD-Vergleich sind Dänemark (80 %), Luxemburg (76,6 %), Portugal (74,9 %), Italien (74,6 %) und Österreich (74,1 %). Frankreich rangiert mit 60,2 % ebenfalls deutlich über dem deutschen Wert. Wichtig ist dabei, dass die Prozentzahl immer das Verhältnis zum jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommen angibt und nicht die absolute Höhe der Rentenzahlung.

Länder mit niedrigem Rentenniveau

Unter dem deutschen Wert liegen unter anderem die USA (39,2 %), Japan (32,4 %), Polen (30,7 %) und Irland (29,7 %). Dieses unterdurchschnittliche Niveau kann in manchen Ländern durch verpflichtende oder geförderte Privatvorsorgesysteme teilweise kompensiert werden.

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Rentenalter weltweit: Spannweite von 62 bis 74 Jahren

In Europa und weltweit ist das gesetzliche Rentenalter teilweise deutlich höher als in Deutschland. Italien und Estland liegen bei 71 Jahren, die Niederlande bei 69 Jahren, Portugal und Finnland bei 68 Jahren. Dänemark plant sogar, das Renteneintrittsalter perspektivisch auf 74 Jahre anzuheben.

Wer dort früher in den Ruhestand will, muss deutliche Rentenabschläge hinnehmen. Am anderen Ende der Skala stehen Luxemburg und Slowenien mit 62 Jahren als niedrigstes gesetzliches Renteneintrittsalter unter den OECD-Ländern.

Geringverdiener und Gutverdiener: Große Spannweite im OECD-Ranking

Die Höhe der staatlichen Rente hängt in vielen Ländern von der Beitragshöhe ab. Für Geringverdiener (50 % des jeweiligen Durchschnittseinkommens) zeigt die OECD-Statistik, dass das Niveau in Deutschland mit 46,5 % leicht über dem für Durchschnittsverdiener liegt.

Dennoch bleibt Deutschland mit diesem Wert hinter dem OECD-Schnitt (64,5 %) zurück. Deutlich höhere Rentenquoten für Geringverdiener finden sich in Dänemark (125 %), Luxemburg (90,4 %) oder Griechenland (84,7 %). Selbst in den USA liegt das Niveau für Geringverdiener mit 49,6 % über dem deutschen Wert.

Bei Gutverdienern, also Beschäftigten mit dem Doppelten des Durchschnittseinkommens, sieht die Lage noch ungünstiger aus. Hier erreichen Rentner in Deutschland nur 33 % des vorherigen Arbeitseinkommens, während die OECD im Schnitt auf 44,4 % kommt.

Spitzenreiter sind Italien (74,6 %), Portugal (72,5 %), Luxemburg (69,7 %) und die Niederlande (68 %).

Demografischer Wandel: Größte Herausforderung für die Rentenkasse

Ein zentrales Problem für die deutsche Rentenversicherung ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner stehen einer schrumpfenden Anzahl an Beschäftigten gegenüber. Aktuell fließen rund 100 Milliarden Euro jährlich als staatlicher Zuschuss in die Rentenkasse, weil die laufenden Beiträge nicht ausreichen.

Dieser Bedarf wird in Zukunft weiter steigen. Infolgedessen diskutieren Fachleute wie auch politische Entscheidungsträger über verschiedene Anpassungen: Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters, Anhebung des Beitrags oder ein Absinken des allgemeinen Rentenniveaus.

Private Vorsorge: Ergänzung zum gesetzlichen System

In vielen OECD-Ländern existieren verpflichtende Zusatzversicherungen, die die gesetzliche Rente ergänzen. Beispiele sind Dänemark, die Niederlande, Großbritannien, Island, Norwegen, Schweden, die Schweiz oder Australien. Dort trägt die obligatorische private Vorsorge einen erheblichen Teil zum Gesamteinkommen im Alter bei.

Eine Analyse der OECD zeigt auch, dass freiwillige private Vorsorgemodelle erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Rentenhöhe haben können. In den USA wird zum Beispiel dank umfassender steuerlicher Vergünstigungen ein großer Anteil der Altersbezüge durch private Pläne gedeckt.

Das dortige Rentenniveau durch private Vorsorge liegt bei 42,4 % des Durchschnittsverdienstes, während Deutschland nur auf 14,1 % kommt. Damit bleibt Deutschland selbst unter Einbeziehung privater Anlagen im unteren Bereich des internationalen Vergleichs.

Ausblick: Reformen sind unausweichlich

Die aktuellen Entwicklungen in Frankreich verdeutlichen, wie schnell Veränderungen am Rentensystem politische und gesellschaftliche Spannungen auslösen. Auch in Deutschland wird sich die Frage stellen, in welcher Form die gesetzliche Rente aufrechterhalten werden kann. Themen wie die Aktienrente, höhere Rentenbeiträge und ein weiteres Anheben des Rentenalters sind bereits in der Diskussion.

Private Vorsorge bleibt dabei das effektivste Instrument, um Lücken im Alterseinkommen zu schließen. Angesichts des demografischen Wandels scheint es unausweichlich, neue Konzepte umzusetzen und gleichzeitig Bewusstsein für eigenverantwortliche Vorsorgemöglichkeiten zu schaffen.