Jobcenter zahlte an Betrüger

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Jobcenter zahlte an Betrüger: Hartz-IV-Betroffener landete auf der Straße
Stefan Farmer (Name geändert) aus Hannover-Linden bezieht Hartz-IV. Das Jobcenter überwies seine Miete zwei Jahre an eine Scheinfirma. Im Januar 2017 versuchte der Eigentümer zum zweiten Mal, Herrn Farmer mit Polizeigewalt aus der Wohnung zu räumen.

An Betrüger geraten?
Der Hintergrund: Die „Firma“ Immo W.S.U.G. hatte mit ihm einen Mietvertrag für zwei kleine Räume in einem ehemaligen Kiosk abgeschlossen.

Farmer sagt: „Ich dachte, es wäre alles in Ordnung, schließlich habe ich die Kopie des Mietvertrags beim Jobcenter eingereicht und das hat sich um die Miete gekümmert.“

Die Betreiber der Scheinfirma, Werner S und Arthur G hatten die Räume im Erdgeschoss angemietet, dort Wände gezogen und die so entstandenen Zimmer als Wohnungen vermietet. Neben Farmer bekamen sie noch von einem anderen Mieter 240 Euro pro Monat.

Das Geld steckten die Halunken in die eigene Tasche und überwiesen dem Eigentümer nicht einmal die Miete für die Geschäftsräume. Nachdem über viele Monate keine Miete einging, kündigte der Eigentümer der Scheinfirma. Auch Bauer sollte ausziehen.

Wohnungsnot?
Er wäre selbst ausgezogen, doch wo sollte er hin? Das Netzwerk Wohnraum für alle schreibt: „Eine neue Bleibe hat (Farmer) bislang nicht finden können. Das ist kein Wunder. Steigende Mieten, die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und der Abbau von Sozialwohnungen führen auch in Hannover zu einer Angebotssituation, die besonders für Menschen mit geringem Einkommen höchst problematisch ist.“

Zwangsräumung verhindert
Am 20.12. 2016 versuchte der Eigentümer das erste Mal, Farmer aus seiner Wohnung zu räumen. 25 Aktivisten des Netzwerks Wohnraum für alle blockierten jedoch den Hauseingang am Kötnerholzweg und verhinderten so die Räumung.

Holger Rosemeyer, der Anwalt von Farmer, legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein, das die Räumung für legitim erklärt hatte. Außerdem stellte er einen Räumungsschutzantrag.

Das Netzwerk Wohnraum für alle kommentierte: „Nachdem wir bereits im Jahr 2015 in Linden-Mitte auf die Problematik von Zwangsräumungen aufmerksam gemacht haben, möchten wir erneut den Fokus darauf lenken, wie ungleich die Möglichkeiten zur Versorgung mit Wohnraum verteilt sind. Es ist erschreckend zu sehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen geräumt werden, ohne sicher zu gehen, dass sie eine neue Bleibe gefunden haben. Die Menschen werden nicht nur aus ihrem sozialen Umfeld gerissen, sondern sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt.“

Am 23.1.2017 versuchte der Eigentümer noch einmal, Farmer mit Gewalt aus seiner Wohnung zu räumen. Aktivisten der Kampagne Ahoi hatten angekündigt, dagegen zu demonstrieren und wollten die Zwangsräumung erneut verhindern.

Eine Hundertschaft gegen den Betrogenen
Dieses Mal stellte die Polizei aber eine gesamte Hundertschaft auf die Beine, so dass Anwohner glaubten, es handle sich um einen Großeinsatz gegen Drogenhändler. Die Räumung war für 11.00 angekündigt, ebenso die Proteste.

Doch die Polizei hatte die Gegenaktionen eingeplant und war schon um 9.00 morgens vor Ort. Diverse Einsatzfahrzeuge suchten im gesamten Stadtteil Linden-Nord nach potenziellen Unterstützern, und die Polizei sperrte die Straße ab. Zu dieser Zeit befanden sich lediglich wenige Aktivisten im nahe liegenden Cafe Notre Dame. Sie verständigten die Unterstützer per Smartphone.

Trotz klirrender Kälte versammelten sich circa 70 Demonstranten. Sie hätten die Räumung aber nicht verhindern können, denn die Polizei versperrte den Weg zur Haustür.

Ein Formfehler
Doch erneut konnte der Eigentümer die Zwangsräumung nicht durchsetzen. Zwar lag ein Vollstreckungsbescheid gegen Farmer vor, doch nicht gegen den anderen Mieter., der sich mit Farmer die Gemeinschaftswohnung teilt. Damit wäre eine Räumung nicht rechtlich abgesichert gewesen.

Der Vermieter tobte und ließ den Strom in der Wohnung abstellen. Sein Anwalt riet ihm aber davon ab, so dass er seine Aktion rückgängig machte.

Holger Rosenmeyer, Farmer Anwalt, kritisierte die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern:„Gegen den ersten Vollstreckungsbescheid habe ich Einspruch eingelegt. Darüber ist noch gar nicht entschieden worden, und trotzdem ist er (der Eigentümer) heute schon wieder hier.“

Räumung mit Gewalt
Am 7.3.2017 war es dann so weit. Zum dritten Mal marschierte die Polizei auf, um Farmer aus seiner Wohnung zu treiben. Dieses Mal war sie erfolgreich. Bereits um 6.45 hatten sich mehr als 50 Unterstützer versammelt, die 100 Polizisten den Weg zum Hauseingang versperrten, und Farmers Anwalt verhandelte mit dem Gerichtsvollzieher, um den Räumungstermin auszusetzen.

Eine Stunde später war es vorbei. Herr Farmer ist 60 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen. Er wartete nicht ab, bis Polizisten ihn mit Gewalt aus seiner Wohnung zerrten, sondern ging „freiwillig“. Jetzt sitzt er auf der Straße.

Adressat wäre das Jobcenter
Beim Sachgebiet Wohnversorgung der Statdverwaltung Hannover gibt es eine Stelle Wohnraumerhaltende Hilfe. Warum kümmerte sich diese nicht um die Angelegenheit? Auch ist drohende Obdachlosigkeit nach geltender Rechtslage kein Grund, eine Räumung auszusetzen. Das muss sich ändern.

Die Scheinfirma, die die Miete abzockte, gilt als zahlungsunfähig, und die Betrüger sind untergetaucht. Ob Farmer im juristischen Sinne fahrlässig gehandelt hat, als er den Mietvertrag unterschrieb, sei dahin gestellt. Adressat für den Eigentümer wäre in jedem Fall das Jobcenter gewesen, das die Miete an die Betrüger überwies. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: Antonioguillem – fotolia

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