Jobcenter schikanierte Hartz IV-Familie – Sozialgericht greift ein

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Nachdem das Jobcenter Wuppertal einer Familie Leistungen verwehrte, die ihnen rechtmäßig zustand, griff das Sozialgericht ein.

Minijob reicht nicht zum Leben

Der Vater eines 4-jährigen Kindes arbeitet als Lieferbote und Küchenhilfe auf Basis der geringfügigen Beschäftigung. Er verdient monatlich zwischen 350 Euro und 400 Euro. Da dieses Einkommen für die 3-köpfige Familie verständlicherweise nicht zum Leben ausreicht, beantragte der Familienvater im September 2018 Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter Wuppertal. Aus unerfindlichen Gründen wurden seine Unterlagen in den letzten sechs Monaten immer wieder verschleppt. In regelmäßigen Abständen wurde der Mann daher aufgefordert, seine Unterlagen einzureichen. Dem leistete er Folge. Die Schikane wiederholte sich jedoch wieder und wieder.

Jobcenter ignoriert mehrfach Leistungsanträge

Obwohl dem Jobcenter alle erforderlichen Unterlagen zur Leistungsgewährung vorlagen, blieben diese aus. Ende Februar 2019 schaltete sich schließlich das Sozialgericht Düsseldorf ein. Aufgrund der Dringlichkeit wurde ein Eilverfahren eingeleitet. Das Jobcenter reagierte dennoch nicht. In Folge dessen forderte das Gericht das Jobcenter zur Aktenübersendung sowie zu einer Stellungnahme auf. Der entsprechende Beschluss beinhaltete zudem eine einzuhaltende Frist. Das Schreiben wurde, wie schon etliche Schreiben zuvor, von Seiten des Jobcenters ignoriert. Die Frist wurde demnach nicht eingehalten.

SG ordnet Leistungsgewährung an

Da es das Jobcenter auch nach richterlicher Aufforderung nicht für nötig hielt, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, ordnete das Sozialgericht am 12. März 2019 die Leistungsgewährung an. Nach Angaben des Gerichts, stehe der Familie der volle Regelsatz zu. Zudem liege eine Eilbedürftigkeit vor, da die Familie über keinerlei Vermögen beziehungsweise ausreichend Einkünfte verfüge. Der monatliche Anspruch von Hartz IV-Leistungen liege bei 1000 Euro. Seit sechs Monaten wird der Familie dieses Geld aufgrund reiner Willkür verwehrt. Aufgrund dieser fehlenden Leistungen, von insgesamt 6000 Euro, waren sie nicht in der Lage ihre Miete zu zahlen. Durch den Rechtsabbruch des Jobcenters, hatte die Familie zudem keine Krankenversicherung mehr und auch insgesamt hat sich ein hoher Schuldenberg entwickelt. Diese belastende Situation muss der Familienvater nur erleben, weil das Jobcenter Leistungen verweigert, die ihm rechtmäßig zustehen.

Jobcenterleiter bezichtigt SG der falschen Darstellung

Anstatt die Kritik anzunehmen und Besserung zu geloben, meldet sich der Jobcenterleiter, Thomas Lenz, zu Wort. Er bezichtigt das Sozialgericht Düsseldorf zur falschen Darstellung. Nach seinen Angaben wäre man sehr wohl innerhalb der Frist auf die Forderungen eingegangen. Demnach wurde das Sozialgericht am 8. März über gefallene Entscheidungen per Telefax informiert worden. Das Sozialgericht bestätigte nach erneuter Befragung jedoch, dass bis zum 12. März keine Erwiderung eingegangen sei. Ein derartiges Telefax erschien stattdessen, am 14. März.  Zu diesem Zeitpunkt, war die Frist jedoch abgelaufen und das Sozialgericht hat ein Urteil zu Gunsten der Familie getroffen.

Leider handelt es sich bei Fällen dieser Art um keine Seltenheit. Immer wieder kommt es zu gravierenden und nicht akzeptablen Verstößen gegen das Menschenrecht von Seiten des Jobcenters. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen werden Leistungen einfach verwehrt. Damit wird bewusst in Kauf genommen, dass sich Menschen hoch verschulden. Nicht selten verlieren sie auch ihre Krankenversicherung und ihre Wohnungen. Glücklicherweise greift die Justiz bei derartigem Fehlverhalten ein. Schritte solcher Art würden sich allerdings vermeiden lassen, wenn die Mitarbeiter der Jobcenter gewissenhaft ihre Arbeit verrichten würden.