Nachdem das Jobcenter Wuppertal einer Familie Leistungen verwehrte, die ihnen rechtmรครig zustand, griff das Sozialgericht ein.
Minijob reicht nicht zum Leben
Der Vater eines 4-jรคhrigen Kindes arbeitet als Lieferbote und Kรผchenhilfe auf Basis der geringfรผgigen Beschรคftigung. Er verdient monatlich zwischen 350 Euro und 400 Euro. Da dieses Einkommen fรผr die 3-kรถpfige Familie verstรคndlicherweise nicht zum Leben ausreicht, beantragte der Familienvater im September 2018 Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter Wuppertal. Aus unerfindlichen Grรผnden wurden seine Unterlagen in den letzten sechs Monaten immer wieder verschleppt. In regelmรครigen Abstรคnden wurde der Mann daher aufgefordert, seine Unterlagen einzureichen. Dem leistete er Folge. Die Schikane wiederholte sich jedoch wieder und wieder.
Jobcenter ignoriert mehrfach Leistungsantrรคge
Obwohl dem Jobcenter alle erforderlichen Unterlagen zur Leistungsgewรคhrung vorlagen, blieben diese aus. Ende Februar 2019 schaltete sich schlieรlich das Sozialgericht Dรผsseldorf ein. Aufgrund der Dringlichkeit wurde ein Eilverfahren eingeleitet. Das Jobcenter reagierte dennoch nicht. In Folge dessen forderte das Gericht das Jobcenter zur Aktenรผbersendung sowie zu einer Stellungnahme auf. Der entsprechende Beschluss beinhaltete zudem eine einzuhaltende Frist. Das Schreiben wurde, wie schon etliche Schreiben zuvor, von Seiten des Jobcenters ignoriert. Die Frist wurde demnach nicht eingehalten.
SG ordnet Leistungsgewรคhrung an
Da es das Jobcenter auch nach richterlicher Aufforderung nicht fรผr nรถtig hielt, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, ordnete das Sozialgericht am 12. Mรคrz 2019 die Leistungsgewรคhrung an. Nach Angaben des Gerichts, stehe der Familie der volle Regelsatz zu. Zudem liege eine Eilbedรผrftigkeit vor, da die Familie รผber keinerlei Vermรถgen beziehungsweise ausreichend Einkรผnfte verfรผge. Der monatliche Anspruch von Hartz IV-Leistungen liege bei 1000 Euro. Seit sechs Monaten wird der Familie dieses Geld aufgrund reiner Willkรผr verwehrt. Aufgrund dieser fehlenden Leistungen, von insgesamt 6000 Euro, waren sie nicht in der Lage ihre Miete zu zahlen. Durch den Rechtsabbruch des Jobcenters, hatte die Familie zudem keine Krankenversicherung mehr und auch insgesamt hat sich ein hoher Schuldenberg entwickelt. Diese belastende Situation muss der Familienvater nur erleben, weil das Jobcenter Leistungen verweigert, die ihm rechtmรครig zustehen.
Jobcenterleiter bezichtigt SG der falschen Darstellung
Anstatt die Kritik anzunehmen und Besserung zu geloben, meldet sich der Jobcenterleiter, Thomas Lenz, zu Wort. Er bezichtigt das Sozialgericht Dรผsseldorf zur falschen Darstellung. Nach seinen Angaben wรคre man sehr wohl innerhalb der Frist auf die Forderungen eingegangen. Demnach wurde das Sozialgericht am 8. Mรคrz รผber gefallene Entscheidungen per Telefax informiert worden. Das Sozialgericht bestรคtigte nach erneuter Befragung jedoch, dass bis zum 12. Mรคrz keine Erwiderung eingegangen sei. Ein derartiges Telefax erschien stattdessen, am 14. Mรคrz. ย Zu diesem Zeitpunkt, war die Frist jedoch abgelaufen und das Sozialgericht hat ein Urteil zu Gunsten der Familie getroffen.
Leider handelt es sich bei Fรคllen dieser Art um keine Seltenheit. Immer wieder kommt es zu gravierenden und nicht akzeptablen Verstรถรen gegen das Menschenrecht von Seiten des Jobcenters. Aus nicht nachvollziehbaren Grรผnden werden Leistungen einfach verwehrt. Damit wird bewusst in Kauf genommen, dass sich Menschen hoch verschulden. Nicht selten verlieren sie auch ihre Krankenversicherung und ihre Wohnungen. Glรผcklicherweise greift die Justiz bei derartigem Fehlverhalten ein. Schritte solcher Art wรผrden sich allerdings vermeiden lassen, wenn die Mitarbeiter der Jobcenter gewissenhaft ihre Arbeit verrichten wรผrden.