Jobcenter prellt Hartz IV Bezieher um 600 Millionen EUR

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Eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag hat ergeben, dass die Jobcenter jährlich ca. 600 Millionen Euro der Mietkosten von Leistungsempfängern nicht zahlen. Insgesamt sind ca. 18% aller berechtigten Bedarfsgemeinschaften betroffen. Die Betroffenen erhalten im Durchschnitt pro Monat 80 € zu wenig Miete vom Jobcenter. Das gesetzlich zugesicherte Existenzminimum der Hartz IV-Bezieher ist hierdurch stark gefährdet, denn sie müssen die fehlende Miete dann aus ihrem Regelsatz zahlen.

 

Kostenübernahme von Mietkosten ohne einheitliche Vorgaben

Ein Grundproblem bei der Übernahme von Mietkosten durch das Jobcenter , liegt darin, dass die Städte und Kommunen eigene Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher bestimmen. Diese Mietobergrenzen legen pro Stadt und Gemeinde fest, wie teuer eine Wohnung sein darf. Die Sachbearbeiter sind dabei an die Weisung ihres Jobcenters gebunden. Wohnt ein Leistungsempfänger in einer Wohnung, die über der Mietobergrenze der Stadt oder Kommune liegt, muss der Betroffene die Differenz selbst von seinem Regelsatz bezahlen. Dabei unterscheiden sich die Mietobergrenzen der Städte und Kommunen jedoch stark. Auf ansteigende Mietkosten werden häufig keine Rücksicht genommen.

Nachzahlung der Mietkosten nur mit Widerspruch möglich

Hartz IV-Bezieher die einen Teil ihrer Miete oder Heizkosten aus dem Regelsatz zahlen, haben eventuell einen Anspruch auf eine Übernahme dieser Kosten. Aber auch eine Erhöhung der Hartz IV-Leistung ist möglich. Eine Überprüfung der Ansprüche  ist jedoch nur mit einem Widerspruchs- oder Klageverfahren möglich, denn die Jobcenter erkennen trotz klarer Rechtslage Ansprüche häufig nicht an.

Folgen für Hartz IV-Bezieher

Die direkten Folgen für Betroffene sind, dass diese sich immer seltener eine Wohnung in größeren Städten leisten können. Dazu sind sie oft der Willkür der Jobcenter ihrer Stadt ausgesetzt. Wenn auch Sie einen Teil Ihrer Miete aus dem Regelsatz zahlen, dann sollten Sie in jedem Fall Ihren Hartz IV-Bescheid prüfen lassen. Für das Jahr 2017 ist dies zudem mit einem Überprüfungsantrag möglich.

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