Jobcenter prellt Hartz IV Bezieher um 600 Millionen EUR

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Eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag hat ergeben, dass die Jobcenter jรคhrlich ca. 600 Millionen Euro der Mietkosten von Leistungsempfรคngern nicht zahlen. Insgesamt sind ca. 18% aller berechtigten Bedarfsgemeinschaften betroffen. Die Betroffenen erhalten im Durchschnitt pro Monat 80 โ‚ฌ zu wenig Miete vom Jobcenter. Das gesetzlich zugesicherte Existenzminimum der Hartz IV-Bezieher ist hierdurch stark gefรคhrdet, denn sie mรผssen die fehlende Miete dann aus ihrem Regelsatz zahlen.

 

Kostenรผbernahme von Mietkosten ohne einheitliche Vorgaben

Ein Grundproblem bei der รœbernahme von Mietkosten durch das Jobcenter , liegt darin, dass die Stรคdte und Kommunen eigene Mietobergrenzen fรผr Hartz IV-Bezieher bestimmen. Diese Mietobergrenzen legen pro Stadt und Gemeinde fest, wie teuer eine Wohnung sein darf. Die Sachbearbeiter sind dabei an die Weisung ihres Jobcenters gebunden. Wohnt ein Leistungsempfรคnger in einer Wohnung, die รผber der Mietobergrenze der Stadt oder Kommune liegt, muss der Betroffene die Differenz selbst von seinem Regelsatz bezahlen. Dabei unterscheiden sich die Mietobergrenzen der Stรคdte und Kommunen jedoch stark. Auf ansteigende Mietkosten werden hรคufig keine Rรผcksicht genommen.

Nachzahlung der Mietkosten nur mit Widerspruch mรถglich

Hartz IV-Bezieher die einen Teil ihrer Miete oder Heizkosten aus dem Regelsatz zahlen, haben eventuell einen Anspruch auf eine รœbernahme dieser Kosten. Aber auch eine Erhรถhung der Hartz IV-Leistung ist mรถglich. Eine รœberprรผfung der Ansprรผcheย  ist jedoch nur mit einem Widerspruchs- oder Klageverfahren mรถglich, denn die Jobcenter erkennen trotz klarer Rechtslage Ansprรผche hรคufig nicht an.

Folgen fรผr Hartz IV-Bezieher

Die direkten Folgen fรผr Betroffene sind, dass diese sich immer seltener eine Wohnung in grรถรŸeren Stรคdten leisten kรถnnen. Dazu sind sie oft der Willkรผr der Jobcenter ihrer Stadt ausgesetzt. Wenn auch Sie einen Teil Ihrer Miete aus dem Regelsatz zahlen, dann sollten Sie in jedem Fall Ihren Hartz IV-Bescheid prรผfen lassen. Fรผr das Jahr 2017 ist dies zudem mit einem รœberprรผfungsantrag mรถglich.