Jobcenter: Bürgergeld-Bezieher soll Jesus Christus begegnen

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Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ sollen Bürgergeld-Beziehende in Arbeit vermittelt werden und die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Dazu gehören eigentlich qualifizierte Weiterbildungen und so genannte berufsvorbereitende Maßnahmen. Was manche Jobcenter darunter verstehen, zeigt ein aktueller Fall aus dem Jobcenter Mettmann.

Kaum sinnvolle Maßnahmen vom Jobcenter

Immer wieder gibt es Berichte über sinnlose Qualifizierungsmaßnahmen, in denen die Betroffenen mit Dingen beschäftigt werden, die mit ihrer persönlichen Situation oder einer möglichen Integration in den Arbeitsmarkt wenig zu tun haben. Eine echte berufliche Weiterbildung erhalten ohnehin nur zwei Prozent der Betroffenen, und das, obwohl gerade die Qualifizierung als Aushängeschild gefeiert wird.

Bürgergeld-Bezieher an christlichen Verein vermittelt

Die vermeintlichen Vermittlungen sind teilweise skurril. So fordere das Jobcenter Mettmann derzeit einen Bürgergeldempfänger auf, zu einem Verein zu gehen, bei dem man “Jesus Christus begegnen” könne, kritisiert Helena Steinhaus vom Verein “Sanktionsfrei e.V.”.

Auf Wunsch könne der Bürgergeldempfänger auch zu Hause aufgesucht werden, um mit dem christlichen Verein zu sprechen. “Es sei denn, man widerspricht innerhalb von 14 Tagen.”

Zwei Tage Zeit sich zu entscheiden

Im konkreten Fall habe der Betroffene zwei Tage Zeit zum Widerspruch gehabt, da das Schreiben sehr spät bei ihm eingetroffen sei, so Steinhaus.

Da dem vorliegenden Schreiben des Jobcenters keine Rechtsbelehrung beigefügt war, ist zunächst nicht davon auszugehen, dass bei Ablehnung der Gespräche mit dem christlichen Verein auch keine Sanktionen erfolgen. Dennoch soll sich der Betroffene dem zuständigen Sachbearbeiter “erklären”, warum er nicht an dem Projekt “Perspektive Zukunft” teilnehmen möchte.

Um welchen Verein handelt es sich?

Bei dem Verein handelt es sich um das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD). In seiner Präambel bietet der Verein jungen Menschen Förderung und Unterstützung in ihrer aktuellen Lebenssituation an. Es soll “für junge Menschen ein Ort der Begegnung mit Jesus Christus sein”.

Gegen die eigentliche Arbeit des christlichen Vereins ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sollte es in einer säkularen Gesellschaft nicht Aufgabe einer staatlichen Behörde wie des Jobcenters sein, Leistungsempfänger an religiöse Gemeinschaften zu vermitteln.

Auf eine Anfrage zu einer Stellungnahme hat das Jobcenter Mettmann bis zur Fertigstellung des Artikels nicht geantwortet.

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