Jeder Fünfte Erwerbslose auf Hartz IV

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DGB-Studie: Die Arbeitslosenversicherung bietet für unter 25-jährige Erwerbslose häufig keinen Schutz

15.09.2014

Immer mehr junge Arbeitnehmer unter 25 Jahre rutschen nach dem Jobverlust direkt in Hartz IV. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) zu haben – eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, in die jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und jeder Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einzahlt – müssen Arbeitnehmer innerhalb der letzten 24 Monaten vor Beginn der Erwerbslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ist der Beschäftigungszeitraum kürzer, erlischt der Anspruch auf ALG I und der Betroffene rutsch unmittelbar in Hartz IV. Darüber hinaus liegt das ALG I vieler Erwerbsloser unterhalb der Bedürftigkeitsschwelle und muss mit Hartz IV aufgestockt werden.

Immer mehr junge Erwerbslose unmittelbar auf Hartz IV angewiesen
Der DGB-Studie zufolge waren 2013 rund 577.000 Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren von einem Jobverlust betroffen. Davon waren 123.000 (21,3 Prozent) direkt auf Hartz IV angewiesen. Laut DBG hat sich der Anteil der Hartz IV-Bezieher unter den jungen Menschen, der nach einer Beschäftigung oder Ausbildung den Job verliert, seit dem Jahr 2007 um 2,6 Prozentpunkte erhöht, obwohl die Zahl der erwerbslosen Jugendlichen insgesamt rückläufig ist.

Ursache dieser Entwicklung sind die Anspruchsvoraussetzungen bei ALG I, die viele Jugendliche nicht erfüllen. So befand sich eine Vielzahl der sehr jungen Betroffenen zu kurz, also weniger als 12 Monate vor Eintritt der Erwerbslosigkeit, in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so dass kein ALG I-Anspruch besteht. Der DGB fordert deshalb eine Verlängerung der Rahmenfrist von derzeit zwei Jahren auf drei Jahre, in denen mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein muss. Zudem sei eine Mindestsicherung auch beim ALG I in Höhe der Hartz IV-Regelsätze notwendig. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de