Inflationsausgleich: Sonderzahlung beim Bürgergeld gefordert

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Die Regelleistungen im Bürgergeld sollen ab 2024 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten um etwa 12 Prozent angehoben werden. Allerdings werden Stimmen laut, die einen sofortigen Inflationsausgleich fordern, da die Erhöhung zu spät käme.

Zus Spät und zu niedrig

Die Vorsitzende Die LINKE, Janine Wissler, kritisiert das Anheben der Regelsätze beim Bürgergeld als zu spät und zu niedrig.

Wörtlich kommentiert sie: „Diese Erhöhung kommt zu spät und fällt viel zu niedrig aus. Es ist ein Skandal, dass die Ampel bislang tatenlos zuschaute, wie Millionen Menschen in die Ernährungsarmut rutschten. Mehr als 11 Millionen Menschen in Deutschland können sich nicht mehr ausgewogen ernähren (…) Darunter sind viele Bürgergeld-Bezieher.“

Allerdings hielt sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zumindest zugute: „Der Bundesarbeitsminister ist endlich aufgewacht.“ Die Partei Die LINKE kritisierte Regelsätze des Bürgergeldes vor der Erhöhung als zu niedrig: „Ohne massiv erhöhte Regelsätze wird ein „Bürgergeld“ seinem Namen nicht gerecht, sondern ist buchstäblich ein Armutszeugnis!“

Was wird gefordert?

DIE LINKE fordert hier und heute einen Sonderzahlung, um den durch die Inflation verursachten Verlust der Kaufkraft zwischen 2021 und 2023 auszugleichen. In Zukunft müsse eine jeweils berechnete Sonderzahlung gelten, die den Kaufkraftverlust durch die Inflation des Vorjahres automatisch ausgleiche.

Es sei wissenschaftlich erwiesen, so die LINKE, dass die im Regelsatz veranschlagten Beträge für eine gesunde Ernährung viel zu zu niedrig seien. Vielmehr würde für Hartz-IV (jetzt Bürgergeld) mit Rechentricks das Existenzminimum kleingerechnet. Diese Berechnung würde seit Jahren durch Fachleute kritisiert. Auch das Bundesverfassungsgericht hätte bestätigt, dass diese Berechnungen an die Grenze des Verfassungsgemäßen gingen.

Sofortigen Inflationsausgleich gefordert

Die LINKE begrüßt die Erhöhung des Regelsatzes beim Bürgergeld zwar. Die Betroffenen, so Wissler, könnten aber nicht bis zum nächsten Jahr warten, denn jetzt müsse ihr realer Kaufkraftverlust durch die Inflation ausgeglichen werden. Denn die Regelsätze für das Bürgergeld steigen erst 2024.

Ärger mit dem Bundesverfassungsgericht könnte bevorstehen

Die LINKE stellte klar, dass die Bundesregierung ansonsten Ärger mit dem Bundesverfassungsgericht bekommen würde. Denn dieses hätte entschieden, dass es zeitnah einen Ausgleich geben müsse, wenn dass soziokulturelle Existenzminimum erheblich unterschritten sei.

Die LINKE hatte vor mehreren Wochen auf eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes verwiesen, die einen Kaufkraftverlust bei Singles von 475 Euro errechnet hätte. Der Regelsatz vor der Erhöhung hätte demnach für vom Bürgergeld Abhängige nur für 24 statt für 30 Tage gereicht.

Dietmar Bartsch, der Franktionschef der Partei Die LINKE, bezeichnete die Erhöhung des Regelsatzes als „konsequenten und richtigen Schritt“. Es müsse eine „Signalwirkung geben“, dass „Armut in unserem wohlhabenden Land“ keinen Platz habe. Bartsch sagte, jetzt müststen auch die Löhne und Renten steigen, denn „die Menschen bräuchten real mehr in der Tasche“.

813 Euro ein realistischer Bürgergeld-Regelsatz

Der Paritätische Gesamtverband fordert in diesem Zusammenhang einen realistischen Regelsatz in Höhe von 813 Euro. Eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte die Höhe der Regelleistungen untersucht. Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die umgesetzte Erhöhung bei weitem nicht ausreicht, um wirksam vor Armut zu schützen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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