Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten in 2-Prozent- Schritten gestiegen, seit 2021 noch in 1 Prozent. Dies soll ab 2023 auf 0,5 Prozent gedrosselt werden. Neurentner/innen sollen im Jahr 2058 dann voll besteuert werden. Bisher wรคren neue Renten schon seit 2040 voll besteuert worden. Eine Doppelbesteurung kann nicht vermieden werden.
Doppelte Besteuerung von Renten wird nicht vermieden
Ziel sei es, laut Bundesregierung, Renten nachgelagert zu besteuern. Das bedeutet, die Rentenbeitrรคge sind zuerst steuerfrei, und mit Auszahlen der Rente fรคllt eine Steuer an. Dieses System wird seit 2005 umgebaut, dadurch รคndern sich bei jedem Jahrgang von Rentner/innen die Anteile der Rente, die besteuert werden.
Allerdings macht die Regierung deutlich, dass auch der jetzige Gesetzesentwurf nicht ausreiche, um โdoppelte Besteuerungen fรผr alle zukรผnftigen Rentenkohorten vollstรคndig zu vermeidenโ. Solche Doppelbesteuerungen sind indessen verfassungswidrig.
Sowohl die langsamere Rentenbesteuerung als auch die volle steuerliche Abzugsmรถglichkeit von Rentenbeitrรคgen griffen erst ab 2023. Wรถrtlich steht im Gesetzesentwurf, es seien โweitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden.โ
Was sagen die ersten Berechnungen?
Der Mathematiker Werner Siepke legte jetzt eine Studie vor, die darรผber aufklรคrt, welche finanziellen Auswirkungen dieses neue Rentengesetz hat. So wรผrde bereits 2023 mehr von der Rente steuerfrei bleiben.
Wer gut verdiene, 1975 geboren sei, und 40 Jahre lang ein Gehalt an der oberen Bemessungsgrenze des Beitrags bezogen hรคtte und im Alter 17 Jahre Rente beziehe, fรผr den oder die blieben ungefรคhr 72.000 Euro steuerfrei. Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die Rentenkasse einbezahlt habe, dem oder der blieben rund 43.000 Euro steuerfrei.
Doppelbesteuerungsproblem nicht gelรถst
Die Doppelbesteuerung sei damit, dem Experten zufolge, aber keinesfalls gelรถst. Rentner/innen, die 40 Jahre lang รผber der Bemessungsgrenze verdient hรคtten, wรผrden voraussichtlich von 2018-2038 und von 2056-2067 doppelt bei ihrer Rente besteuert. Wer durchschnittlich verdient hรคtte und 17 Jahre lang Rente beziehe, mรผsste ab 2034 mit einer Doppelbesteuerung rechnen.
Scharfe Kritik vom Gewerkschaftsbund
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hรคlt den Gesetzesentwurf fรผr ungeeignet, um das Problem der Doppelbesteuerung langfristig zu lรถsen, also ab 2058. In den 2040er Jahren wรผrden Neurentner/innen mit hohen und hรถheren Renten deutlich unterbesteuert.
Groรe Teile dieser wenigen hohen Renten wรผrden nie besteuert, nicht bei den Beitragszahlungen und nicht bei der Auszahlung der Rente. Hingegen wรคren kleinere Renten teilweise sehr hoch besteuert. Nutznieรer/innen seien also diejenigen, die hohe Renten bezรถgen und teilweise รผberhaupt keine Steuern darauf zahlen mรผssten.
Der DGB fragt kritisch, ob der Zweck wirklich eine sachgerechte Besteuerung von Renten im รbergang sei, oder ob lediglich die Gelegenheit genutzt werde, diejenigen, die hohe Renten bezรถgen, von der Steuer zu verschonen.