Neues Gesetz zur Rente: Doppelbesteuerung wird nicht vermieden

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Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten in 2-Prozent- Schritten gestiegen, seit 2021 noch in 1 Prozent. Dies soll ab 2023 auf 0,5 Prozent gedrosselt werden. Neurentner/innen sollen im Jahr 2058 dann voll besteuert werden. Bisher wären neue Renten schon seit 2040 voll besteuert worden. Eine Doppelbesteurung kann nicht vermieden werden.

Doppelte Besteuerung von Renten wird nicht vermieden

Ziel sei es, laut Bundesregierung, Renten nachgelagert zu besteuern. Das bedeutet, die Rentenbeiträge sind zuerst steuerfrei, und mit Auszahlen der Rente fällt eine Steuer an. Dieses System wird seit 2005 umgebaut, dadurch ändern sich bei jedem Jahrgang von Rentner/innen die Anteile der Rente, die besteuert werden.

Allerdings macht die Regierung deutlich, dass auch der jetzige Gesetzesentwurf nicht ausreiche, um „doppelte Besteuerungen für alle zukünftigen Rentenkohorten vollständig zu vermeiden“. Solche Doppelbesteuerungen sind indessen verfassungswidrig.

Sowohl die langsamere Rentenbesteuerung als auch die volle steuerliche Abzugsmöglichkeit von Rentenbeiträgen griffen erst ab 2023. Wörtlich steht im Gesetzesentwurf, es seien „weitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden.“

Was sagen die ersten Berechnungen?

Der Mathematiker Werner Siepke legte jetzt eine Studie vor, die darüber aufklärt, welche finanziellen Auswirkungen dieses neue Rentengesetz hat. So würde bereits 2023 mehr von der Rente steuerfrei bleiben.

Wer gut verdiene, 1975 geboren sei, und 40 Jahre lang ein Gehalt an der oberen Bemessungsgrenze des Beitrags bezogen hätte und im Alter 17 Jahre Rente beziehe, für den oder die blieben ungefähr 72.000 Euro steuerfrei. Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die Rentenkasse einbezahlt habe, dem oder der blieben rund 43.000 Euro steuerfrei.

Doppelbesteuerungsproblem nicht gelöst

Die Doppelbesteuerung sei damit, dem Experten zufolge, aber keinesfalls gelöst. Rentner/innen, die 40 Jahre lang über der Bemessungsgrenze verdient hätten, würden voraussichtlich von 2018-2038 und von 2056-2067 doppelt bei ihrer Rente besteuert. Wer durchschnittlich verdient hätte und 17 Jahre lang Rente beziehe, müsste ab 2034 mit einer Doppelbesteuerung rechnen.

Scharfe Kritik vom Gewerkschaftsbund

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält den Gesetzesentwurf für ungeeignet, um das Problem der Doppelbesteuerung langfristig zu lösen, also ab 2058. In den 2040er Jahren würden Neurentner/innen mit hohen und höheren Renten deutlich unterbesteuert.

Große Teile dieser wenigen hohen Renten würden nie besteuert, nicht bei den Beitragszahlungen und nicht bei der Auszahlung der Rente. Hingegen wären kleinere Renten teilweise sehr hoch besteuert. Nutznießer/innen seien also diejenigen, die hohe Renten bezögen und teilweise überhaupt keine Steuern darauf zahlen müssten.

Der DGB fragt kritisch, ob der Zweck wirklich eine sachgerechte Besteuerung von Renten im Übergang sei, oder ob lediglich die Gelegenheit genutzt werde, diejenigen, die hohe Renten bezögen, von der Steuer zu verschonen.

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