In Rente gehen 2026: Die Jahrgänge 1961 bis 1963 sollten das jetzt klären

In Rente ab 2026: Was die Jahrgänge 1961–1963 jetzt klären sollten
Wer 2026 in den Ruhestand wechseln will oder darüber nachdenkt, sollte frühzeitig die Weichen stellen.

Gerade für die Geburtsjahrgänge 1961, 1962 und 1963 gibt es wichtige Besonderheiten – vom passenden Rentenweg über mögliche Abschläge bis hin zu Krankenversicherung und Steuern. Dieser Überblick führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte, damit zum Rentenstart kein Geld liegen bleibt.

Regelaltersrente oder vorgezogene Rente: der grundlegende Unterschied

Die klassische Regelaltersrente beginnt je nach Jahrgang später, als viele es aus älteren Angaben kennen. Für den Jahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, für 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wer bereits 2026 aufhören möchte, erreicht diese Altersgrenzen also oft noch nicht.

Der Blick richtet sich deshalb auf vorgezogene Altersrenten – mit oder ohne Abschlag, je nach erfüllten Wartezeiten und persönlicher Situation.

Rentenauskunft statt Renteninformation: die Basis für jede Entscheidung

Bevor Termine geplant und Anträge gestellt werden, sollte eine aktuelle Rentenauskunft vorliegen. Sie unterscheidet sich von der knappen Renteninformation: Die Rentenauskunft weist detailliert aus, welche Wartezeiten bereits erfüllt sind, welche Rentenarten in welchem Alter möglich sind und ob ein abschlagsfreier früherer Rentenbeginn infrage kommt.

Ab dem 55. Geburtstag kommt die Auskunft in größeren Abständen per Post. Wer konkret plant, kann sie jederzeit kostenlos zusätzlich bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Erst mit diesen Fakten ist eine solide Entscheidung möglich.

Zwei Wege in die vorgezogene Rente: 45 Jahre oder 35 Jahre Wartezeit

Für die meisten Betroffenen stehen zwei Optionen im Mittelpunkt. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre Wartezeit voraus und erlaubt den abschlagsfreien Rentenbeginn zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze.

Wer diese Hürde nimmt, kann also ohne finanzielle Einbußen früher gehen. Deutlich niedrigschwelliger ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier genügen 35 Jahre Wartezeit, der Start ist schon ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen, weil die Rente länger bezogen wird. Welche Variante passt, hängt von der individuellen Erwerbsbiografie ab.

Was das für die Jahrgänge 1961 bis 1963 konkret bedeutet

An einem Beispiel wird es greifbar: Wer 1963 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze erst mit 66 Jahren und 10 Monaten. Sind 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann die Rente zwei Jahre vorher ohne Abschlag beginnen – entsprechend mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Wer hingegen bereits mit 63 in den Ruhestand gehen möchte, kann dies über die Rente für langjährig Versicherte tun, muss dann aber mit Abschlägen leben. In einem typischen Fall – etwa bei Geburt im Februar 1963 mit Rentenstart zum 1. März 2026 – summieren sich diese auf 13,8 Prozent. Die Abschläge fallen umso stärker ins Gewicht, je weiter der tatsächliche Rentenbeginn vor der maßgeblichen Altersgrenze liegt.

Schwerbehinderung: früherer Start und oft deutlich geringere Abschläge

Gesundheitliche Einschränkungen können die Optionen spürbar verbessern. Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist, gilt als schwerbehindert und kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen.

Diese ermöglicht – ähnlich wie die 45-Jahre-Rente – einen um zwei Jahre vorgezogenen, abschlagsfreien Rentenbeginn. Darüber hinaus ist ein noch früherer Start möglich, dann allerdings mit Abschlägen.

Der Vorteil: Die Abschläge berechnen sich nicht von der Regelaltersgrenze, sondern von dem Zeitpunkt, zu dem die Rente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei beginnen könnte. I

m oben skizzierten Beispiel (Jahrgang 1963, Rentenstart 1. März 2026) reduziert das die Minderung auf 6,6 Prozent – also weniger als die Hälfte des Abschlags ohne Schwerbehindertenstatus. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob ein Schwerbehindertenausweis realistisch ist.

Kontenklärung: fehlende Zeiten jetzt lückenlos nachtragen

Neben der Rentenart entscheidet die Vollständigkeit des Versicherungskontos über Rentenhöhe und Wartezeiten. Eine persönliche Kontenklärung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ist dafür der Königsweg.

Dort wird anhand von Unterlagen geprüft, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Beschäftigungszeiten als Angestellte oder Angestellter sind meist vollständig hinterlegt, bei älteren Abschnitten oder Arbeitgeberwechseln kann es aber Lücken geben. Besonders aufmerksam sollten alle sein, die ein Studium, eine schulische Ausbildung oder Kindererziehungszeiten absolviert haben.

Solche Zeiten beeinflussen die Rente unterschiedlich: Studienjahre erhöhen die Rentenhöhe nicht direkt in Euro und Cent, können aber für die 35-Jahre-Wartezeit zählen und dadurch den Zugang zur Rente ab 63 eröffnen.

Für die 45-Jahre-Wartezeit hingegen werden Studienzeiten nicht berücksichtigt. Wer 2026 starten will, sollte sich zeitnah um einen Termin kümmern, damit Nachweise eingereicht und Konten rechtzeitig bereinigt werden können.

Krankenversicherung im Ruhestand: KVdR und die Neun-Zehntel-Regel

Mit dem Rentenbezug ändert sich die Zuordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer bisher gesetzlich versichert war, wird in der Regel Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die Beiträge auf die Rente teilen sich dann die Rentnerin oder der Rentner und die Deutsche Rentenversicherung.

Ein Stolperstein bleibt jedoch die sogenannte Neun-Zehntel-Regel. Sie betrachtet ausschließlich die zweite Hälfte des Erwerbslebens und prüft, ob in mindestens neun Zehnteln dieser Zeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestand. Wird diese Quote verfehlt – etwa nach längerer privater Versicherung, Selbstständigkeit oder familienversicherter Zeit –, ist die Aufnahme in die KVdR nicht möglich.

Betroffene müssen sich dann freiwillig gesetzlich oder privat versichern, was häufig teurer ist. Wer unsicher ist, sollte die eigene Krankenkasse die Quote prüfen lassen. Mitunter fehlen nur wenige Monate, die durch eine kluge Wahl des Rentenbeginns noch erreicht werden können.

Steuern: der maßgebliche Prozentsatz für den Rentenjahrgang 2026

Seit vielen Jahren unterliegen gesetzliche Renten der Besteuerung. Entscheidend ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Für den Start im Jahr 2026 gilt: 84 Prozent der Rente sind steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Ob tatsächlich Einkommensteuer fällig wird, hängt vom individuellen Gesamteinkommen und den jeweils geltenden Freibeträgen ab.

Wer ausschließlich eine geringe Rente bezieht, kann unter dem Grundfreibetrag bleiben. Zusätzliche Einkünfte – etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen – können jedoch zur Steuerpflicht führen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberatung, um böse Überraschungen zu vermeiden und Spielräume, etwa durch den Rentenbeginn innerhalb des Kalenderjahres, richtig zu nutzen.

Fristen und Praxis: den Rentenantrag rechtzeitig stellen

Selbst wenn das Versicherungskonto bereits geklärt ist, dauert die Bearbeitung eines Rentenantrags oft einige Monate.

Um finanzielle Lücken zu vermeiden, sollte der Antrag nicht auf den letzten Drücker gestellt werden. In der Praxis hat sich eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten bewährt, vier Monate bieten zusätzliche Sicherheit. So bleibt genug Zeit für Rückfragen, fehlende Nachweise und die interne Prüfung, damit der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente nahtlos gelingt.

Fazit: jetzt die Hausaufgaben machen – und Optionen sichern

Wer 2026 in Rente gehen möchte, sollte keine Zeit verlieren. Eine aktuelle Rentenauskunft schafft Planungssicherheit, die Kontenklärung schließt Lücken und kann Wartezeiten sichern.

Je nach Jahrgang und Versicherungsbiografie kommen eine abschlagsfreie Rente über 45 Versicherungsjahre, eine vorgezogene Rente ab 63 mit Abschlägen oder – bei anerkannter Schwerbehinderung – günstigere Alternativen in Betracht. Gleichzeitig müssen die Weichen für Krankenversicherung und Steuern gestellt werden. Wer diese Punkte frühzeitig und strukturiert angeht, verhindert vermeidbare Einbußen und startet gelassener in den Ruhestand.